Grippeimpfung
Die Grippeimpfung ist die wirksamste Methode, sich vor einer Grippe (Influenza) zu schützen. Mediziner empfehlen sie Menschen, die ein hohes Risiko haben, (schwer) an Grippe zu erkranken. Die Grippeschutzimpfung wird jedes Jahr im Herbst durchgeführt. Die meisten Menschen vertragen sie gut. Lesen Sie hier alles Wichtige über die Grippeimpfung.
Grippeimpfung: Allgemeines
Die Grippeschutzimpfung schützt vor einer Infektion mit bestimmten Grippe-Viren, die im Winterhalbjahr in der Bevölkerung zirkulieren. Sie regt nämlich das Immunsystem an, spezifische Antikörper gegen den Erreger zu produzieren. Kommt der Geimpfte später in Kontakt mit "echten" Grippe-Viren, ist er dagegen gewappnet und kann eine Erkrankung in der Regel abwehren.
Nach der Injektion des Impfstoffes benötigt der Körper zehn bis 14 Tage, um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen. Deshalb sollte die Grippeimpfung rechtzeitig vor Beginn der "Grippesaison" durchgeführt werden. In der Schweiz beginnt diese meist im Januar. Am besten ist, Sie lassen sich ab Mitte Oktober bis zum Beginn der Grippewelle gegen Grippe impfen. Aber auch noch während einer Grippewelle kann die Grippeimpfung sinnvoll sein. Denn es lässt sich nie genau vorhersagen, wie lange die Grippesaison andauern wird.
Wer in den Tagen nach der Grippeimpfung Sport machen möchte, kann das tun, sofern es nur um eine moderate körperliche Belastung geht (z.B. moderates Jogging). Vermeiden Sie aber extreme sportliche Betätigung (z.B. Marathonlauf). Sie kann nämlich die Antikörperbildung beeinträchtigen.
Zu wenig Menschen lassen sich impfen
Die Grippeimpfung ist besonders für bestimmte Personengruppen ratsam, beispielsweise ältere Menschen, chronisch Kranke sowie medizinisches Personal. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt bei solchen Risikogruppen eine Impfquote von 75 Prozent. Damit will man die Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfälle durch Grippe senken.
Die Impfquote gegen Grippe ist jedoch in allen Zielgruppen zu niedrig. Eine repräsentative telefonische Umfrage im März 2021 unter Personen, denen die Grippeimpfung empfohlen wird, ergab: Bei Menschen über 65 Jahren waren nur 38 Prozent gegen Grippe geimpft; bei chronisch Kranken betrugt die Impfquote sogar nur 32 Prozent.
Grippe- und Corona-Impfung gleichzeitig möglich
Zwischen der Grippe-Impfung und der Impfung gegen Sars-CoV-2 (Corona-Impfung) muss kein zeitlicher Abstand eingehalten werden. Wer möchte, kann sich also beim gleichen Termin sowohl gegen Grippe als auch gegen Covid-19 impfen lassen.
Mediziner empfehlen hierbei aber, unterschiedliche Gliedmassen zu wählen. Sie können sich zum Beispiel die Grippe-Spritze in den rechten Oberarm und die Corona-Impfung in den linken Oberarm geben lassen.
Grippeimpfung: Der Impfstoff
Die saisonale Grippe geht seit Jahrzehnten auf das Konto von vier Subtypen und Linien von Influenza-Viren: Dazu zählen zwei Subtypen von Influenza-A-Viren - nämlich A(H1N1) und A(H3N2) - sowie zwei Linien von Influenza-B-Viren (B-Victoria und B-Yamagata).
Von diesen vier Erregergruppen gibt es weltweit verschiedene Varianten, denn Grippe-Viren können sich sehr schnell verändern. Welche Virusvarianten in einer Grippesaison für die meisten Erkrankungen verantwortlich sind, variiert daher.
Deshalb wird für jedes Jahr ein neuer Grippe-Impfstoff entwickelt. Er enthält Teile jener Virus-Varianten, von denen man erwartet, dass sie in der kommenden Saison hauptsächlich in der Bevölkerung zirkulieren. Medizinische Laboratorien auf der ganzen Welt untersuchen laufend, welche Grippevirus-Varianten aktuell im Umlauf sind. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sammelt diese Daten und legt dann fest, wie der nächste Grippe-Impfstoff zusammengesetzt sein muss, damit Geimpfte für die kommende Grippesaison gewappnet sind.
Arten von Grippe-Impfstoff
Für die Influenza-Impfung wird meist ein sogenannter Totimpfstoff verwendet. Er besteht aus inaktivierten Viren beziehungsweise Virus-Bestandteilen. Meist handelt es sich um Impfstoffe, in denen vier Virusvarianten vertreten sind - jene, die voraussichtlich die kommende Grippewelle anführen werden. Diese werden als quadrivalente (auch tetravalente) Impfstoffe beziehungsweise Vierfach-Impfstoffe bezeichnet.
Früher waren auch trivalente Impfstoffe beziehungsweise Dreifach-Impfstoffe gegen Grippe (Impfstoffe mit nur drei Virusvarianten) verbreitet.
Bei allen Grippe-Impfstoffen, die in der Schweiz für die Grippesaison 2023/2024 erhältlich sind, handelt es sich um tetravalente Impfstoffe (Stand: März 2023).
Hochdosis-Impfung für Ältere
Für ältere Menschen ab 65 Jahren ist neben dem "normalen" Grippe-Impfstoff auch ein Hochdosis-Impfstoff zugelassen, der höhere Antigen-Mengen beinhaltet. In höherem Alter produziert nämlich das Immunsystem als Reaktion auf die Grippeimpfung meist nicht mehr so viele Antikörper gegen Grippeviren wie gewünscht. Der Hochdosis-Impfstoff gegen Influenza soll diese eingeschränkte Antikörperproduktion ankurbeln.
Lebendimpfstoff für Minderjährige
Im Herbst 2022 kam für die Grippesaison 2022/2023 auch ein tetravalenter Lebendimpfstoff gegen Grippe auf den Schweizer Markt - zugelassen für Kinder und Jugendlichen zwischen zwei und 17 Jahren. Er enthält noch vermehrungsfähige, aber abgeschwächte (attenuierte) Viren. Im Unterschied zu den Grippe-Totimpfstoffen ist er nicht als Spritze, sondern als Nasenspray verfügbar.
Mehr darüber, was Lebend- und Totimpfstoffe voneinander unterscheidet und welche Vor- und Nachteile sie haben, lesen Sie in unserem Beitrag Lebend- und Totimpfstoffe.
Grippeimpfung: Wer soll sich impfen lassen?
Manche Menschen sind besonders gefährdet, an Grippe zu erkranken, oder haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Für sie ist die Grippeschutzimpfung sinnvoll. Konkret handelt es sich dabei um:
- Menschen ab 65 Jahre
- Schwangere und Frauen, die in den letzten 4 Wochen entbunden haben
- Frühgeborene ab dem Alter von 6 Monaten für die ersten zwei Winter nach der Geburt (Frühgeborene = Babys, die vor der 33. Schwangerschaftswoche oder mit weniger als 1.500 Gramm Gewicht zur Welt kamen)
- Menschen (ab 6 Monaten) mit chronischen Erkrankungen wie chronischen Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen, neurologischen Erkrankungen (z.B. Parkinson), Stoffwechselkrankheiten (z.B. Diabetes mellitus, krankhaftes Übergewicht) oder Immunschwäche (z.B. durch Krebs, HIV, immunsuppressive Therapie)
- Patienten in Pflegeheimen und in Einrichtungen für Personen mit chronischen Erkrankungen
- Personen, die privat oder beruflich regelmässigen Kontakt zu Menschen der vorher genannten Gruppen (z.B. chronisch Kranken, Schwangeren) oder zu Säuglingen unter 6 Monaten haben, also z.B. Pflegekräfte, Mitarbeiter in Kinderkrippen und Altersheimen, inkl. Studierende und Praktikanten
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfiehlt diesen Personengruppen, sich jährlich gegen Grippe impfen zu lassen.
Mehr zum Thema Impfen bei Immunschwäche lesen Sie in unserem Beitrag Immunsuppression und Impfung.
Grippeimpfung: Wann darf nicht geimpft werden?
Säuglinge unter sechs Monaten können nicht gegen Grippe geimpft werden.
Wenn jemand eine fieberhafte Erkrankung (mit 38,5 Grad Celsius oder mehr) hat, raten Mediziner zu diesem Zeitpunkt von der Grippeimpfung ab. Die Impfung sollte aber so bald wie möglich nachgeholt werden. Das Gleiche empfehlen Experten bei einer schwereren akuten Infektion.
Ist bei Ihnen eine schwere Allergie auf Hühnereiweiss oder einen anderen Bestandteil des Grippe-Impfstoffes bekannt, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, ob die Grippe-Impfung bei Ihnen dennoch sinnvoll ist (unter ärztlicher Überwachung).
Kinder und Jugendliche mit bestimmten Grundleiden (Immunschwäche, schweres Asthma) dürfen nicht mit dem Lebendimpfstoff gegen Grippe immunisiert werden. Stattdessen ist ein Totimpfstoff zu verwenden, wenn eine Grippe-Impfung ratsam ist.
Das Gleiche gilt für Kinder und Jugendliche, die mit Salicylaten (wie Acetylsalicylsäure = ASS) behandelt werden. Diese Wirkstoffe werden gegen Schmerzen, Fieber und Entzündungen eingesetzt.
Grippeimpfung: Schwangerschaft und Stillzeit
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfiehlt allen schwangeren Frauen die Grippeimpfung. In der Schwangerschaft ist nämlich das Immunsystem geschwächt. Grippe-Viren (und andere Krankheitserreger) können so leichter in den Körper eindringen und eine schwerere Infektion auslösen.
Lässt sich eine schwangere Frau impfen, können die Antikörper zudem über die Plazenta auf das Kind übergehen. Das Neugeborene hat in diesem Fall nach der Geburt einige Monate lang einen Grippeschutz.
Die Grippeschutzimpfung mit toten Viren oder Virusbestandteilen (Totimpfstoff) ist zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft möglich.
Die Grippeimpfung (Totimpfung) ist auch in der Stillzeit möglich.
Grippe trotz Impfung
Die Grippeimpfung kann in vielen Fällen eine Grippe-Erkrankung verhindern - aber nicht immer: Wie alle Impfungen bietet auch die Influenzaimpfung keinen 100-prozentigen Schutz vor einer Infektion.
Laut dem deutschen Robert Koch-Institut zeigen Untersuchungen der letzten Jahre: Die Wirksamkeit der Grippeimpfung im Hinblick auf laborbestätigte Grippe-Erkrankungen liegt zwischen 40 und 60 Prozent. Das heisst: Wenn im Laufe der Grippesaison unter 100 Ungeimpften 10 an Grippe erkranken, sind es unter 100 Geimpften mit 4 bis 6 Fällen deutlich weniger.
Andere Studien schätzen die Wirksamkeit der Grippeimpfung laut dem Bundesamt für Gesundheit (Schweiz) auf 20 bis 80 Prozent, und zwar in Abhängigkeit verschiedener Faktoren.
So ist die Grippeimpfung bei Senioren mit ihrem altersbedingt schwächeren Immunsystem etwas weniger zuverlässig. Das Gleiche gilt bei bestimmten chronischen Erkrankungen.
Zudem ist die Zusammensetzung des Grippe-Impfstoffes nicht jedes Jahr optimal: Manchmal sind entgegen aller Prognosen während der Grippesaison andere Grippevirus-Varianten vorherrschend als erwartet. Der aktuelle Grippe-Impfstoff ist dann unter Umständen nicht so gut an diese Erregertypen angepasst, was seine Wirksamkeit zusätzlich vermindern kann.
Doch nicht nur die generell begrenzte Wirksamkeit der Grippe-Impfung, die individuelle Lage des Immunsystems sowie eine "falsche" Impfstoffzusammensetzung können der Grund sein, wenn jemand die Grippe trotz Impfung bekommt:
Eine Erkrankung ist auch dann möglich, wenn die Infektion kurz vor der Impfung erfolgte - noch bevor der Betreffende Symptome entwickelte und so die Infektion erkennbar wurde. Auch bei einer Ansteckung zehn bis 14 Tage nach der Grippe-Impfung kann man erkranken. Der Körper hatte dann nämlich noch nicht genug Zeit, ausreichend Antikörper zu produzieren.
Trotz allem ist der Nutzen der Grippeschutzimpfung unbestritten: Mit ihrer Hilfe lassen sich jedes Jahr - selbst angesichts einer mässigen Impfquote - eine Vielzahl an Grippe-Erkrankungen verhindern.
Grippeimpfung: Nebenwirkungen
Die Grippeschutzimpfung wird meistens gut vertragen.
Beim Totimpfstoff, der gespritzt wird, treten manchmal treten vorübergehend lokale Reaktionen an der Einstichstelle auf (wie leichte Schmerzen, Schwellung, Rötung). Sie signalisieren die natürliche Antwort des Körpers auf den Kontakt mit dem Impfstoff. Beim Hochdosis-Impfstoff sind sie etwas häufiger als beim "normalen" Grippe-Impfstoff.
Der Lebendimpfstoff, der als Nasenspray verabreicht wird, kann vorübergehend eine verstopfte oder laufende Nase sowie einen verminderten Appetit verursachen.
Sowohl Tot- als auch Lebendimpfstoff gegen Grippe lösen auch manchmal allgemeine Symptome aus, die denen einer Erkältung ähneln. Es zählen dazu beispielsweise Fieber, Frösteln oder Schwitzen, Müdigkeit, Kopf-, Glieder- oder Muskelschmerzen. Meist verschwinden diese Beschwerden nach ein bis zwei Tagen wieder.
Nur sehr selten verursacht die Grippeschutzimpfung Nebenwirkungen schwerer Art wie allergische Reaktionen der Haut oder Bronchien oder eine Entzündung kleinster Blutgefässe.
Grippeimpfung: Kosten
Die Grippeimpfung ist nicht generell kostenfrei. Es gibt aber Ausnahmen:
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten der Impfung für Menschen mit erhöhtem Komplikationsrisiko gemäss den Impfempfehlungen der BAG (z.B. ältere Menschen, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen). Voraussetzung dafür ist, dass die Franchise bereits ausgeschöpft wurde. Fragen Sie am besten im Vorfeld bei der Versicherung nach, ob sie die Kosten der Impfung übernimmt.
Ist die Grippeimpfung aus beruflichen Gründen angezeigt (z.B. bei medizinischem Personal), übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Kosten der Impfung.
Es gibt auch Betriebe, welche die Grippeimpfung für ihre Mitarbeitenden kostenlos anbieten.
Übrigens: Gesunde Erwachsene müssen für die Grippeimpfung nicht unbedingt zum Arzt - auch viele Apotheken bieten die Impfung an. Mehr dazu lesen Sie im Internet unter www.impfapotheke.ch.
Autoren- & Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Informationen zu den Grippeimpfstoffen, unter: https://impfengegengrippe.ch (Abruf: 13.03.2023)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Merkblatt "Das Wichtigste zur saisonalen Grippe (Influenza)" (Stand: 01.09.2022), unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 13.03.2023)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Saisonale Grippe (Influenza) (Stand: 14.06.2022), unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 13.03.2023)
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Schweizerischer Impfplan 2023 (Stand: Januar 2023), unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 13.03.2023)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Empfehlung Influenza Impfung ("Grippeimpfung" Saison 2022/2023 (Stand: 23.05.2022), unter: www.sozialministerium.at (Abruf: 13.03.2023)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Impfplan Österreich 2023 (Stand: 23.12.2022), unter: www.sozialministerium.at (Abruf: 13.03.2023)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Influenza-Impfung - Häufig gestellte Fragen (FAQ) (Stand: 01.06.2022), unter: www.sozialministerium.at (Abruf: 13.03.2023)
- Deutsches Grünes Kreuz: "Impffragen aus der Praxis kompetent beantwortet - Verhalten nach Impfung" (Stand: 09.08.2017); unter: https://dgk.de (Abruf: 13.03.2023)
- Infoportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Grippeimpfung bei Erwachsenen"; unter: www.impfen-info.de (Abruf: 13.03.2023)
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI): "Influenzasaison 2022/23 - erste Grippeimpfstoff-Chargen freigegeben", Meldung vom 24.08.2022, unter: www.pei.de (Abruf: 13.03.2023)
- Robert Koch-Institut: "Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Influenza" (Stand: 16.09.2022); unter: www.rki.de (Abruf: 13.03.2023)
- Robert Koch-Institut: "Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Grippe" (Stand: 12.10.2022); unter: www.rki.de (Abruf: 13.03.2023)
- Robert Koch-Institut (RKI): Epidemiologisches Bulletin 4/2023, unter: www.rki.de (Abruf: 13.03.2023)
- Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber "Influenza (Teil 1): Erkrankungen durch saisonale Influenzaviren" (Stand: 19.01.2018); unter: www.rki.de (Abruf: 13.03.2023)