Kassen zahlen medizinische Fußpflege häufiger
Medizinische Fusspflege kann bei bestimmten Erkrankungsbildern schlimmen Entzündungen im Fuss vorbeugen. Künftig haben mehr Menschen einen Anspruch.
Behandlung bei Neuropathie und Lähmung
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab Juli in mehr Fällen Anspruch auf eine medizinische Fusspflege. Ärzte können sie fortan auch bei Schäden an der Fusshaut und Zehennägeln verordnen. Das gilt speziell für die folgenden Krankheitsbilder:
- sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie
- Querschnittsyndrom
Die podologische Therapie kann nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zukünftig von allen Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen werden, bei denen nachweislich eine Schädigung des Fusses bestehe, die mit dem diabetischen Fusssyndrom vergleichbar und auf ähnliche Sensibilitätsstörungen zurückzuführen sei.
Entzündungen und Amputationen vermeiden
„Eine fachgerecht durchgeführte Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung soll Folgeschädigungen wie Entzündungen vermeiden, die im schlimmsten Fall zu einer Amputation des Fusses führen können“, erläuterte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.
„Auch in Folge anderer Erkrankungen können vergleichbare Schädigungsbilder auftreten, die mit podologischer Therapie wirksam behandelt werden können. Um auch hier schwerwiegenden Folgeerkrankungen entgegenzuwirken, hat der G-BA die Verordnungsfähigkeit der podologischen Therapie insgesamt ausgeweitet.“
Diabetischer Fuss
Bisher war eine medizinische Fusspflege laut G-BA ausschliesslich bei einem diabetischen Fusssyndrom verordnungsfähig.
Ein diabetischer Fuss ist eine häufige Komplikation der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Aufgrund des hohen Blutzuckers werden Blutgefässe und Nervenbahnen geschädigt. Dadurch entstehen leichter Wunden am Fuss, die sich infizieren können. Mit den geeigneten Pflegemassnahmen und einer guten Blutzuckerregulation lassen sich schwere Komplikationen meist vermeiden. (ca/dpa)
Autoren- & Quelleninformationen
- Deutsche Presse-Agentur
- Gemeinsamer Bundesausschuss: G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege; Pressemitteilung 844 vom 20.02.2020