Corona: Neues Quartal ohne Versichertenkarte
Sie brauchen ein neues Rezept für Ihre Medikamente? Eine Folgeverordnung für den Pflegedienst? Oder die Überweisung zum Facharzt? Das neue Quartal steht an und normalerweise benötigt die Arztpraxis dann die Krankenkassenkarte. In Zeiten von Corona hat sich das aber jetzt geändert. Auch für Behandlungen bei einem neuen Arzt müssen Sie die Karte nicht mehr vorlegen.
Am 1. April beginnt das zweite Quartal 2020. Als gesetzlich versicherter Patient ist man gewöhnt, die Versichertenkarte dann in die Arztpraxis zu bringen. Schliesslich heisst es dort immer, dass nur so beispielsweise neue Rezepte oder Verordnungen ausgestellt und abgerechnet werden können. Auch für Überweisungen zu einem anderen Arzt mussten Patienten bislang ihre Versichertenkarte, auch Krankenkassenkarte oder elektronische Gesundheitskarte genannt, in der Hausarztpraxis vorlegen.
Verschreibungen ohne Versichertenkarte
Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen angesichts der Corona-Krise nun geändert: die Patienten müssen etwa für Folgerezepte nicht mehr in die Praxis kommen – für viele eine Erleichterung.
Stattdessen rufen Betroffene in ihrer Arztpraxis an und teilen dem Praxisteam mit, was sie benötigen. Die erforderlichen Versichertendaten können die Praxen aus der Patientenkartei übernehmen. Fertig ausgestellt und vom Arzt unterschrieben, werden die Verschreibungen dann per Post zugeschickt. Dadurch vermindert man das Ansteckungsrisiko und kommt den ohnehin geltenden Ausgangsbeschränkungen entgegen.
Folgende Papiere können Sie bis vorerst 30. Juni nun auch ohne vorgelegte Versichertenkarte aus Ihrer Praxis anfordern und per Post zugesandt bekommen:
- Folgerezepte für Arzneimittel
- Folgeverordnungen für eine Krankenbeförderung
- Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege oder Heilmittel
- Überweisungen zu anderen Ärzten
- Hilfsmittel-Rezepte
Auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal vierzehn Tage können Sie über einen Anruf in der Arztpraxis erhalten – allerdings nur bei leichten Erkrankungen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind zudem Seh- und Hörhilfen, da dazu vorangehende Seh- und Hörtests notwendig sind.
Neuer Arzt ohne Versichertenkarte
Doch was, wenn der behandelnde Arzt im Urlaub ist? Vielleicht suchen Sie auch generell einen neuen Arzt. Hier gilt in Zeiten der Corona-Krise: Patienten können behandelt werden, ohne mit der Versichertenkarte die Sprechstunde aufsuchen zu müssen. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nochmals in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Es reicht aus, wenn der Patient per Telefon seine persönlichen Daten der neuen Praxis mitteilt. Wahlweise kann er die Angaben auch elektronisch, etwa per Mail, übermitteln. Für eine Behandlung, Verordnung oder etwa die Ausstellung eines Rezepts benötigt das Praxisteam:
- Name des Versicherten
- Wohnort
- Geburtsdatum
- Krankenkasse
- Art der Versicherung
Auch diese Bestimmungen gelten bis vorerst 30. Juni 2020 und werden vor dem nächsten Quartal (ab 01. Juli) durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen neu bewertet.
Autoren- & Quelleninformationen
- Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW: "Rezeptausstellung und Verordnungen ab 1. April Vorlage der Gesundheitskarte vorerst nicht mehr nötig", 31. März 2020
- Verbraucherzentrale Deutschland: www.verbraucherzentrale.de (Abrufdatum: 31.03.2020)