Kontaktbeschränkungen über Ostern verlängert
Mit der Oma Ostereier suchen, in die Ostermesse gehen oder bei den Eltern zum Osterfrühstück vorbeischauen - das fällt dieses Jahr wohl aus. Bund und Länder wollen die strengen Kontaktbeschränkungen auch über Ostern aufrecht erhalten. Zudem sollen Pflegeheime besser geschützt werden. Ein Tragepflicht für Schutzmasken kommt aber vorerst nicht.
Die Menschen in Deutschland müssen sich auch über Ostern auf strikte Kontaktbeschränkungen einstellen. "Eine Pandemie kennt keine Feiertage", sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Bund und Länder wollen die bestehenden scharfen Kontaktregeln wegen der Corona-Krise mindestens bis zum Ende der Osterferien verlängern. Die Bürger "bleiben angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen ausserhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes gemäss den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren", heisst es in einer der Deutschen Presseagentur vorliegenden Beschlussvorlage für die Telefonkonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer.
Erst nach Ostern Beratung über weiteres Vorgehen
Die Bürger sollen demnach "generell auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, verzichten". Dies gelte ebenso im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge, heisst es in dem Papier weiter. Die entsprechenden Regelungen sollen nach diesen Informationen zunächst bis zum 19. April gelten.
In fast allen Bundesländern enden an diesem Tag die Osterferien der Schüler. Ob es danach Lockerungen geben könne, sei vollkommen offen, wurde aus Teilnehmerkreisen betont. Am 14. April - dem Dienstag nach Ostern - wolle man erneut über die Lage beraten.
Mehr Schutz für Pflegeheime
Neben der Fortsetzung der strengen Kontaktbeschränkungen über die Osterferien, haben Bund und Länder in der Telefonkonferenz noch weitere Themen besprochen. So sollen Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen dringlich noch besser geschützt werden. Die Infektionsgefahr dürfe durch neue Personen im Heim nicht steigen. Grund für die Vereinbarung: Durch Ansteckung in Heimen hat es bereits zahlreiche Todesfälle gegeben. Bayerns Ministerpräsident Söder etwa will pflegebedürftige Patienten auf Rehabilitationskliniken verteilen.
Schutzmasken und Tracking-App
Die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes soll es nach den Vereinbarungen von Bund und Ländern derzeit nicht geben. Wichtig sei es, den Bedarf von Krankenhäusern, Ärzten und Pflegern sicherzustellen. Das Gesundheits- und das Arbeitsministerium teilten zudem mit, dass Schutzmasken für medizinisches Personal unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise wiederverwendet werden könnten.
Wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist, sollte man die Masken einer Person zuordnen und durch Erhitzen dekontaminieren. So könnten besonders Atemschutzmasken mit Filterfunktion maximal drei Mal wiederaufbereitet werden. Es würden zugleich alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.
Merkel sprach sich unterdessen für den Einsatz von Tracking-Apps aus, allerdings auf freiwilliger Basis. Wenn sich damit Kontaktfälle nachverfolgen liessen, sei sie auch selbst bereit, das anzuwenden. Die Umsetzung führt jedoch seit Tagen zu vor allem datenschutzrechtlichen Diskussionen. (caf/ft/dpa)