Pille ohne Rezept

Von , Wissenschaftsjournalistin
Aktualisiert am
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

Alle NetDoktor.ch-Inhalte werden von medizinischen Fachjournalisten überprüft.

Hormonelle Verhütungsmittel sind in der Schweiz verschreibungspflichtig – die Pille ohne Rezept zu kaufen, ist daher nicht möglich. Einzig die „Pille danach“ ist als Notfallverhütungsmittel rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Warum das so ist und ob Sie die Pille online in einer Apotheke bestellen können, erfahren Sie hier.

Frau möchte Pille ohne Rezept in der Apotheke kaufen

Wie bekommen Sie die Pille ohne Rezept?

Lässt sich die Pille ohne Rezept bekommen? Wer sich nicht rechtzeitig um ein neues Rezept in der Praxis gekümmert hat, stellt sich diese Frage vielleicht. Die Antwort ist kurz: Nein.

Die Antibabypille in der Apotheke ohne Rezept zu kaufen ist genauso wenig möglich, wie sie online rezeptfrei zu bestellen. Denn die Pille unterliegt – wie andere hormonelle Verhütungsmittel – der Rezeptpflicht. Das bedeutet, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Pille erst nach vorheriger Beratung verschreiben darf.

Sie können die Pille alternativ zum Besuch in der Frauenarztpraxis auch über einen telemedizinischen Dienst erhalten. Dazu stellt der Arzt oder die Ärztin das Rezept per Fernkonsultation aus. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Ihnen das Präparat schon einmal verschrieben wurde.

Können Sie die Pille ohne Rezept kaufen?

Nein. Hormonelle Verhütungsmittel wie die Pille müssen von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden. Bei minderjährigen Mädchen entscheiden die Fachleute im Einzelfall, ob eine Zustimmung der Eltern für ein solches Rezept erforderlich ist. Erst nach Vorlage des Rezeptes kann die Apotheke das Medikament herausgeben.

Aus medizinischer Sicht ist die Verschreibungspflicht sinnvoll: Die Pille verursacht unter Umständen lebensgefährliche Nebenwirkungen wie Blutgerinnsel, die Thrombosen oder Embolien auslösen können. Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Probleme oder Bluthochdruck sowie bestimmte Risikofaktoren wie Rauchen und Übergewicht erhöhen die Gefahr solcher Nebenwirkungen.

Bei einem Besuch in der Frauenarztpraxis lässt sich vor der Verordnung abklären, ob eine Frau die Pille überhaupt einnehmen darf oder zum Beispiel wegen einer erhöhten Gerinnungsneigung darauf verzichten muss. Ausserdem wählen die Fachleute aus einer Palette verschiedener Pillenpräparate jenes aus, das individuell am besten geeignet und verträglich ist. Nicht nur die Zusammensetzung der hormonähnlichen Wirkstoffe, auch die Dosierung unterscheidet sich teilweise erheblich.

Darüber hinaus kann die Pille in Wechselwirkung mit anderen Medikamenten treten. So schwächen bestimmte Antibiotika, Johanniskraut oder Mittel gegen Epilepsie die Wirkung der Pille ab und beeinträchtigen den Verhütungsschutz. Die Pille wiederum kann die Wirksamkeit mancher Arzneimittel hemmen oder verstärken, etwa von Blutdrucksenkern oder Diabetes-Medikamenten.

Wäre die Pille rezeptfrei erhältlich, entfiele die medizinische Beratung über die richtige Einnahme oder mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Zudem wissen Frauenärztinnen und -ärzte genau, wie sicher der Empfängnisschutz der Pille bei Durchfall oder Erbrechen ist, und geben diese wichtigen Informationen an die Patientinnen weiter.

Die Pille online ohne Rezept bestellen – geht das?

Die Pille ohne Rezept einfach online bestellen, am besten noch auf Rechnung – in der Schweiz ist das nicht möglich. Als reguläres Verhütungsmittel lässt sich die Pille im Internet zwar bei Versandapotheken bestellen, ohne Rezept geht das jedoch nicht.

Wenn Ihnen eine Onlineapotheke verspricht, die Antibabypille ohne Rezept zuzusenden, lassen Sie lieber die Finger davon. Das Internet ist leider auch eine Plattform, auf der minderwertige oder gefälschte Arzneimittel angeboten werden.

Notfall-Pille ohne Rezept kaufen

Das einzige hormonell wirksame Arzneimittel, das ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, ist die „Pille danach“. Diese ist für den Notfall gedacht, etwa wenn es bei der Verhütung eine Panne gab – zum Beispiel ein gerissenes Kondom.

Frauen können für die „Pille danach“ zwar zum Arzt, müssen es aber nicht. Da das Arzneimittel sehr zeitnah nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss, nimmt ein Arztbesuch unter Umständen zu viel Zeit in Anspruch.

Ob die Einnahme des Arzneimittels nötig ist, liesse sich bei einem Arztbesuch jedoch besser abklären: Ungeschützter Geschlechtsverkehr muss nicht zwingend zur Befruchtung der Eizelle führen, da auch der Zykluszeitpunkt eine Rolle spielt. Fallen ärztliche Beratung und Untersuchung aus, übernehmen Apothekerinnen und Apotheker diese Aufgaben.

In manchen Fällen geben Apotheken die „Pille danach“ nicht aus, beispielsweise wenn gesundheitliche Gründe dagegensprechen.

Autoren- & Quelleninformationen

Jetzt einblenden
Aktualisiert am :
Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Vorlage:
Dr. Daniela Oesterle
Autor:
Carola Felchner
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

Quellen:
  • Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen: FAQs – Versandapotheken, unter: www.basg.gv.at (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Versandhandels-Register, unter: www.bfarm.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Verordnung über den Betrieb von Apotheken, unter: www.gesetzt-im-internet.de (Abrufdatum: 17.03.2023)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Das E-Rezept startet!, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Deutsche Apothekerzeitung: Das Pillen-Abo aus den Niederlanden, unter: www.deutsche-apotheker-zeitung.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.: Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung Minderjähriger, unter: www.dggg.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Deutsches Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva, unter: www.bfarm.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Erwerb rezeptpflichtiger Medikamente, unter: www.oesterreich.gv.at (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: Versandapotheken, unter: www.evz.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Fachinformationen zu oralen Kontrazeptiva (Deutschland), unter: www.dimdi.de (Abrufdatum: 01.03.2024)
  • Fachinformationen zu oralen Kontrazeptiva (Österreich), unter: https://aspregister.basg.gv.at (Abrufdatum: 01.03.2024)
  • Fachinformationen zu oralen Kontrazeptiva (Schweiz), unter: www.swissmedicinfo.ch (Abrufdatum: 01.03.2024)
  • Handlungsempfehlungen der Bundesapothekenkammer: Rezeptfreie Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva („Pille danach“), unter: www.abda.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG): Hormonelle Empfängnisverhütung, Stand: August 2019, unter: www. register.awmf.org (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Neue Zürcher Zeitung: Pille auch ohne Erlaubnis der Eltern, unter: www.nzz.ch (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: Vorsicht bei Arzneimittel-Angeboten im Internet“, www.polizei-beratung.de (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Rat auf Draht: Die Antibabypille – FAQs, unter: www.rataufdraht.at (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Schweizerisches Heilmittelinstitut: Swissmedic Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet, unter: www.swissmedic.ch (Abrufdatum: 19.04.2024)
  • Weltin, A. et Etcher, L.: The role of telemedicine in gynecologic healthcare – A narrative review, in: Nurse Practitioner 2021; 46(5), S. 24-31; doi:10.1097/01.NPR.0000742912.87293.02
Teilen Sie Ihre Meinung mit uns
Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie NetDoktor einem Freund oder Kollegen empfehlen?
Mit einem Klick beantworten
  • 0
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
0 - sehr unwahrscheinlich
10 - sehr wahrscheinlich