Coronavirus-Krise: Regeln für den Tierarztbesuch
Die Tierarztpraxen bleiben auch in Zeiten des Coronavirus geöffnet. Allerdings sollte der Besuch zum Schutz von Arzt und Herrchen etwas anders ablaufen als gewohnt.
So sollten Besitzer vor dem Gang zum Tierarzt momentan den Besuch in der Praxis telefonisch ankündigen und das Problem schildern, erklärt der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (BPT). Das gelte ebenfalls für den Notdienst, der ohnehin nur bei „zwingender medizinischer Notwendigkeit“ in Anspruch genommen werden sollte.
Damit der Betrieb einer Tierarztpraxis in Zeiten der Coronakrise möglichst lange weiterlaufen kann, gelten für Tierbesitzer nach Verbandsangaben folgende allgemeine Regeln:
Nur allein: Immer nur eine Person darf mit dem Tier in die Praxis gehen - wenn möglich, sollten das keine Kinder oder Senioren sein.
Abstand halten: Diese Grundregel zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos gilt auch beim Tierarzt. Wenn möglich, sollte man statt im Wartezimmer am besten draussen warten - entweder an der frischen Luft oder zum Beispiel im Auto.
Gesund sein: Wer Krankheitssymptome wie Husten oder Schnupfen beobachtet, dem kann der Zutritt zur Praxis verwehrt werden, stellt der Verband klar.
Bei späterer Coronavirus-Infektion die Praxis informieren: Tierbesitzer, die innerhalb von zwei Wochen nach dem Besuch positiv auf Sars-CoV-2 getestet wurden, sollten die besuchte Tierarztpraxis informieren.
Keine Besuche: Für Tiere, die stationär in der Praxis behandelt werden, gibt es l momentan keine Besuchszeiten.
Bundesverband betontr, dass jede Praxis darüber hinaus weitere Regeln für sich festlegen kann - gerade deshalb ist der Anruf im Vorfeld wichtig.
Muss eine Praxis wegen Quarantäne schliessen, würden Tierbesitzer über eine Vertretung informiert. (cf/dpa)