Corona-Ausfälle: Online-Antrag für Entschädigungen
Wer wegen der Corona-Krise einen Verdienstausfall erleidet, kann seine Entschädigung in den meisten Bundesländern künftig online beantragen.
Ab nächster Woche sollen Arbeitgeber und Selbstständige auf der Seite www.ifsg-online.de alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen können, wie das Bundesinnenministerium am Freitag mitteilte. Das Verfahren wurde gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium entwickelt.
Neun Bundesländer ziehen mit
Nach und nach teilnehmen wollen nach Angaben des Bundesinnenministeriums neben Nordrhein-Westfalen auch Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
"Die Corona-Krise zeigt uns dabei auf, wie wichtig die Digitalisierung der Verwaltung von Bund und Ländern ist", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). "Deshalb drücken wir hier aufs Gas und digitalisieren die Leistungen, die aktuell besonders stark nachgefragt und benötigt werden."
Wer hat Ansprüche?
Ein Anrecht auf Entschädigung hat, wer
- unter Quarantäne gestellt wird oder
- wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf
- wegen Schul- und Kita-Schliessung Kinder betreuen muss
und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. (lv/dpa)
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- dpa