Ultraschall in der 28. bis 34. SSW

Die dritte im Mutter-Kind-Pass empfohlene Basis-Ultraschalluntersuchung sollte zwischen der 28. und der 34. Schwangerschaftswoche stattfinden.
Im letzten Drittel der Schwangerschaft wird die Entwicklung und das Wohlbefinden des ungeborenen Kindes erneut mittels Ultraschalluntersuchung kontrolliert. Dabei werden folgende Parameter beurteilt:
- Überprüfung der Herzaktion des Kindes
- Kontrolle des Wachstums des Kindes
- Bestimmung der Lage des Kindes (Kopf-/Steißlage)
- Bestimmung des Plazentasitzes
- Bestimmung der Fruchtwassermenge
Wie auch bei der zweiten Basis-Ultraschalluntersuchung werden Durchmesser und Umfang des Kopfes, des Bauches und die Länge des Oberschenkelknochens des Fetus gemessen. Darüber hinaus wird eine Längenmessung des Gebärmutterhalses (vaginal) empfohlen, um das Risiko einer Frühgeburt abschätzen zu können.
++ Mehr zum Thema: Untersuchungen im Rahmen des Mutter Kind Pass ++
Autoren:
Dr.med. Kerstin Lehermayr