Organscreening

Das Organscreening (bzw. der Organ-Ultraschall) wird zwischen der 20. und der 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt und dient der genauen Untersuchung aller angelegten Organe des ungeborenen Kindes.
Alle Schwangeren haben bei der zweiten im Mutter Kind Pass vorgesehenen Ultraschalluntersuchung die Wahl zwischen dem einfachen Basis-Ultraschall oder dem erweiterten Basis-Ultraschall, dem so genannten Organ Screening.
Beim Basisultraschall werden in erster Linie die Größe des Kopfes, des Bauches und des Oberschenkelknochens des Fetus gemessen. Zudem wird die Lage der Plazenta bestimmt.
Beim Organscreening werden zusätzlich weitere Strukturen des Fetus untersucht. Besonderes Augenmerk wird unter anderem auf die Entwicklung des Gehirns und des Gesichts gelegt. Auch die Wirbelsäule und der Brustkorb werden genau untersucht und mittels Vier-Kammer-Blick lassen sich das Herz und der Herzryhthmus beurteilen. Auch die Bauchwand und Bauchorgane, Nieren und Blase des Kindes sowie die Extremitäten können bei dieser Untersuchung gut beurteilt werden.
Die Untersuchung wird über die Bauchdecke der Schwangeren durchgeführt.
90 Prozent aller schwerwiegenden Fehlbildungen an Organen (z.B. Herzfehler), an der Wirbelsäule (z.B. „offener Rücken“), an Armen und Beinen und im Gesicht (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) lassen sich so frühzeitig erkennen. Bei manchen Fehlbildungen – vor allem Herzfehlern – trägt die frühzeitige Erkennung dazu bei, dass man zur Entbindung ein Krankenhaus mit einer angeschlossenen Station für Neugeborenen-Medizin (Neonatologie) wählen kann.
Die Kosten für das Organscreening werden bei normalem Schwangerschaftsverlauf nicht von der Sozialversicherung übernommen.
++ Mehr zum Thema: Pränataldiagnostik im 2. Trimester ++
Autoren:
Mag.(FH) Silvia Hecher, MSc
Redaktionelle Bearbeitung:
Dr.med. Kerstin Lehermayr