1. MKP Untersuchung beim Kind

Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes muss grundsätzlich in der ersten Lebenswoche vorgenommen werden.
Was wird bei der Mutter-Kind-Pass-Untersuchung untersucht?
Die MKP-Untersuchung findet zumeist noch im Krankenhaus statt. Bei einer Hausgeburt oder einer ambulanten Entbindung muss bis sieben Tage nach der Geburt der Kinderarzt aufgesucht oder ein Hausbesuch vereinbart werden.
Untersucht werden:
- Herz und Atemwege
- die Sinnesorgane
- Mundhöhle und Rachen
- Haut und Nabel
- die Gliedmaßen
- das Genitale
Weiters wird der Arzt die Reflexe testen und an der Ferse Blut abnehmen, das in Folge auf angeborene Stoffwechselstörungen untersucht wird. Bei einer Hausgeburt oder ambulanten Entbindung kann dies auch die Hebamme durchführen. Stoffwechselstörungen sind zwar selten, können aber bei zu später Diagnose massive Schäden anrichten.
Ultraschalluntersuchung
Im Mutter-Kind-Pass ist in der ersten Woche weiters eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte zur Früherkennung einer Hüftdysplasie (Fehlstellung des Hüftgelenks) vorgesehen. Besteht eine geringe Dysplasie bzw. Reifungsverzögerung der Hüfte, erfolgt eine weitere Kontrolle drei Wochen später, bei normalem Befund in der sechsten bis achten Lebenswoche.
Neugeborenen-Hörscreening
Eine weitere Untersuchung des Neugeboren ist das Neugeborenen-Hörscreening, die Messung der otoakustischen Emissionen (OAE). Dringen Schallwellen in ein gesundes Innenohr, reagiert es aktiv mit Schwingungen, die sich mit einer kleinen Sonde im Gehörgang messen lassen.
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Mithilfe der Messung der otoakustischen Emissionen lässt sich also schnell und zuverlässig überprüfen, ob das Gehör des Babys funktioniert. In vielen Fällen wird dieser Hörtest bereits im Spital durchgeführt. Was das nicht der Fall oder waren die Ohren etwa noch durch Fruchtwasser verlegt, erfolgt die Untersuchung beim niedergelassenen HNO-Arzt.
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Autoren:
Mag.(FH) Silvia Hecher, MSc
Medizinisches Review:
Dr. Rudolf Schmitzberger
Redaktionelle Bearbeitung:
Dr.med. Kerstin Lehermayr