Zahnersatz - Kosten

Von , Ärztin
Valeria Dahm

Valeria Dahm ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion. Sie studierte an der Technischen Universität München Medizin. Besonders wichtig ist ihr, dem neugierigen Leser Einblick in das spannende Themengebiet der Medizin zu geben und gleichzeitig inhaltlichen Anspruch zu wahren.

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Da sich die Kosten für Zahnersatz aus der individuellen Fertigung und begleitenden Behandlung zusammensetzen, gibt es keine festgelegten Zahnersatz-Preise. Tabellen geben nur einen groben Richtwert. Lesen Sie alles über Zahnersatz-Kosten und was Sie beachten müssen. 

Kosten Zahnersatz

Was kostet Zahnersatz?

Die Kosten für Zahnersatz reichen von einigen Hundert bis etwa Tausend Euro und setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  • Zahnärztliches Honorar
  • Fertigungskosten des Zahnersatzes
  • Materialkosten des Zahnersatzes

Sie werden in einem sogenannten Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt vor der Behandlung festgehalten. Der Heil- und Kostenplan muss der gesetzlichen Krankenkasse vorgelegt werden, damit diese den Plan bewilligen und die Zuschüsse für die Zahnersatz-Kosten berechnen kann. Diese Zusage ist nur für ein halbes Jahr gültig.

Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, lässt sich zum Beispiel mit einer privaten Zahnzusatzversicherung absichern.

Bei Privatpatienten werden die Kosten für Zahnersatz in Abhängigkeit des gewählten Tarifs übernommen.

Zuschüsse für Zahnersatz

Kosten für Zahnersatz werden im Rahmen der Regelversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse zu einem gewissen Teil gezahlt. Unter Regelversorgung versteht man die Standardtherapie, die medizinisch sinnvoll und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbar ist. Die Festzuschüsse für Zahnersatz-Kosten betragen bei der Regelversorgung 50 Prozent. Der Zuschuss erhöht sich, wenn ein lückenlos ausgefülltes Bonusheft über fünf Jahre nachgewiesen werden kann, nochmals um 20 Prozent, bei zehn Jahren sind es 30 Prozent. Im Bonusheft bestätigt der Arzt einen jährlichen Untersuchungstermin zur Vorsorge. Kinder und Jugendliche müssen für den Bonus zweimal im Jahr zum Zahnarzt. Bei einer finanziell unzumutbaren Belastung tritt die Härtefallregelung ein, bei der der Festzuschuss verdoppelt wird.

Heil- und Kostenplan (HKP)

Der HKP beinhaltet folgendes:

  • I: aktueller Befund des Gebisses
  • II: Befunde, die für die Berechnung der Festzuschüsse wichtig sind
  • III: Kostenplanung – Schätzung durch den behandelnden Zahnarzt
  • IV: Zuschussfestsetzung – von der Krankenkasse bewilligte Zuschüsse
  • V: Rechnungsbeträge – tatsächlich entstandene Kosten durch die Behandlung

Der zweite Teils des HKP gibt Auskunft über Alternativen, die nicht zur Regelversorgung gehören und selbst bezahlt werden müssen.

Zahnersatz ohne Zuzahlung

Übersteigen die Festzuschüsse der Krankenkasse die letztlich entstandenen Zahnersatz-Kosten – zum Beispiel, weil die Materialkosten niedriger als geschätzt sind – ist der Zahnersatz ohne Zuzahlung. Das heisst, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten.

Zahnersatz im Ausland

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich die Zahnarztkosten für Behandlungen innerhalb der Europäischen Union. Die Rechnung eines ausländischen Zahnarztes müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Jedoch sollten Sie beachten, dass die gesetzliche Krankenkasse Ihnen nur die Kosten für in Deutschland erstattungsfähige Behandlungen zurückzahlt und nur bis zu der Höhe, die in Deutschland übernommen worden wäre. Auch Nachbehandlungen aufgrund von Komplikationen fallen zu Ihren eigenen Lasten, so dass Zahnersatz-Kosten im Ausland trotz billigerer Angebote teurer als im Inland ausfallen können.

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:
Valeria Dahm
Valeria Dahm

Valeria Dahm ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion. Sie studierte an der Technischen Universität München Medizin. Besonders wichtig ist ihr, dem neugierigen Leser Einblick in das spannende Themengebiet der Medizin zu geben und gleichzeitig inhaltlichen Anspruch zu wahren.

Quellen:
  • AOK-Bundesverband: Festzuschüsse bei Zahnersatz; www.aok-bv.de; (Abruf 10.09.2015)
  • http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/55.html
  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnersatz; www.kzbv.de; (Abruf 10.09.2015)
  • Kramer, T.: WISO: Kostenfaktor Zähne, Campus-Verlag, 1. Auflage 2006
  • Münstermann, R.: Zahnärztliche Behandlung und Begutachtung: Fehlervermeidung und Qualitätssicherung, Thieme-Verlag 2009
  • Sozialgesetzbuch (SGB V), Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung, § 55, 56 und 58 SGB V; www.sozialgesetzbuch-sgb.de; (Abruf 10.09.2015)
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