Organspendeausweis

Von Lena Machetanz, Ärztin
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Der Organspendeausweis ist ein offizielles und rechtsgültiges Dokument. Darauf gibt der Spender an, ob er im Falle seines Ablebens einer Organspende zustimmt oder sie ablehnt. Der Organspendeausweis (Plastik oder Papier) ist etwa so gross wie ein Personalausweis. Lesen Sie alles Wichtige über das Dokument, was man darauf angeben kann und wo sie es erhalten.

Organspendeausweis

Was kann und muss ich auf dem Organspendeausweis angeben?

Auf der Vorderseite Ihres Organspendeausweises tragen Sie Ihren vollen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift ein. Auf der Rückseite können Sie ankreuzen, ob Sie im Todesfall einer Organ- oder Gewebespende zustimmen oder diese ablehnen. Sie können auch ohne Begründung eintragen, ob Sie nur bestimmte Organe spenden wollen. Wenn Sie die Entscheidung lieber einer anderen Person überlassen wollen, können Sie auch dies auf dem Organspendeausweis eintragen. Achten Sie darauf, den Ausweis leserlich auszufüllen! Damit der Ausweis gültig ist, müssen Sie noch das Datum angeben und unterschreiben.

Haben Sie den Organspendeausweis ausgefüllt, ist es sinnvoll, Ihre Entscheidung auch mit Ihren Angehörigen und Vertrauenspersonen zu besprechen.

Der Organspendeausweis ist nicht grösser als eine Scheckkarte. Sie können ihn ganz einfach in Ihrer Brieftasche mit Führerschein und Personalausweis bei sich tragen. So wird er im Notfall schnellstmöglich gefunden.

Wo kann ich einen Organspendeausweis beantragen?

Da der Organspendeausweis bei keiner offiziellen Stelle registriert wird, müssen Sie ihn auch nicht formell beantragen. Den Organspendeausweis bestellen oder aus dem Internet herunterladen können Sie ganz einfach kostenlos über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Ausserdem verteilen viele Arztpraxen und Apotheken Vordrucke. Natürlich können Sie Ihre Entscheidung auch ohne Vordruck ganz formlos auf einem unterzeichneten Blatt Papier niederschreiben.

Wie alt muss ich sein, um einen Organspendeausweis auszufüllen?

Der Spende von Organen oder Gewebe kann man ab dem 14. Geburtstag widersprechen. Eine Zustimmung ist erst ab dem 16. Geburtstag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten erlaubt. Nach oben hin gibt es keine Altersbegrenzung, entscheidend ist nur der Zustand der Organe. Vor dem Ausfüllen des Organspendeausweises ist allerdings keine ärztliche Untersuchung notwendig - ob Ihre Organe für eine Spende geeignet sind, überprüft der Arzt nach dem Tode.

Ist die Entscheidung auf dem Organspendeausweis verbindlich?

Selbstverständlich können Sie Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Zerreissen Sie einfach den alten Organspendeausweis und füllen Sie einen neuen aus. Informieren Sie über Ihre Meinungsänderung auch Ihre Angehörigen.

Warum ist es sinnvoll, einen Organspendeausweis auszufüllen?

Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken oder behinderten Menschen ein längeres Leben oder mehr Lebensqualität ermöglichen. Aber auch wenn Sie sich gegen eine Organspende entscheiden, sollten Sie sich Gedanken über das Ausfüllen eines Organspendeausweises machen: Denn ist nach Ihrem Ableben keine klare Aussage getroffen, müssen Ihre Angehörigen entscheiden. Dies kann in einer solchen Situation eine extreme emotionale Belastung darstellen. Ein Organspendeausweis dokumentiert Ihre persönliche Entscheidung und entlastet damit Ihre Angehörigen.

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Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Quellen:
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Organspende", unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 20.05.2021)
  • Organspende - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Füllen Sie den Organspendeausweis online aus oder bestellen Sie ihn kostenfrei", unter: www.organspende-info.de (Abruf: 20.05.2021)
  • Organspende - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Ja oder Nein zur Organspende? Ihre Entscheidung zählt!", unter: www.organspende-info.de (Abruf: 20.05.2021)
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