Organspende

Von Lena Machetanz, Ärztin
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Unter einer Organspende versteht man die Übertragung eines Organs von einem Organspender auf einen Empfänger. Der Spender kann Organe entweder nach seinem Tod oder auch schon zu Lebzeiten spenden (z.B. Niere). Lesen Sie alles Wichtige über die Organspende, wie sie geregelt ist und was Sie nach dem Erhalt eines Spenderorgans beachten müssen.

Organspende

Was ist Organspende?

Als Organspende bezeichnet man die Übertragung eines Organs oder von Teilen eines Organs von einem Organspender auf einen Empfänger. Damit will man entweder einem Erkrankten das Überleben ermöglichen oder aber seine Lebensqualität verbessern. Wenn Sie Organspender werden wollen, müssen Sie lediglich schriftlich Ihre Entscheidung dokumentieren, zum Beispiel in einem Organspendeausweis. Besprechen Sie Ihre Wünsche auch mit Ihren Angehörigen.

Weiterführende Informationen: Organspendeausweis

Warum es sinnvoll ist, einen Organspendeausweis auszufüllen und woher man ihn bekommen kann, lesen Sie im Beitrag Organspendeausweis.

Man unterscheidet die postmortale Organspende von der Lebendspende: Die postmortale Organspende bezeichnet die Spende von Organen nach dem Tod. Voraussetzung ist die eindeutige Feststellung der Hirntods beim Spender. Ausserdem muss eine Zustimmung des Verstorbenen selbst oder seiner Angehörigen vorliegen.

Bei einer Lebendspende spendet eine lebende Person ein Organ oder einen Teil davon. Geeignete Organe sind zum Beispiel eine der beiden Nieren oder ein Teil der Lunge, der Leber, des Dünndarms oder der Bauchspeicheldrüse. In Deutschland ist allerdings nur die Lebendspende von Nieren und Teilen der Leber erlaubt. Um Organhandel zu verhindern, darf nur dann eine Lebendspende erfolgen, wenn sie für eine der folgenden Personengruppen bestimmt ist:

  • Ehepartner, Verlobte, eingetragene Lebenspartner
  • Verwandte ersten oder zweiten Grades
  • andere Personen, die dem Spender nahe stehen

Ausserdem muss eine Lebendspende freiwillig sein und darf nur von volljährigen Personen angeboten werden.

Welche Organe können gespendet werden?

Grundsätzlich können folgende Organe als Spenderorgan verwendet werden:

Abgesehen von Organspenden können Patienten auch von Gewebespenden profitieren. Dazu zählen:

Organspende: Altersgrenze

Um Organe spenden zu dürfen, ist nur der Zustand der Organe  entscheidend, nicht das biologische Alter. Selbstverständlich ist der Gesundheitszustand jüngerer Leute oft besser als bei Senioren, aber auch das funktionstüchtige Organ eines 70-Jährigen kann erfolgreich transplantiert werden. Das gilt besonders dann, wenn das Organ an einen älteren Empfänger geht.

Nach unten gibt es keine Altersgrenze für die Spende, allerdings liegt die Entscheidung bei Kindern unter 14 Jahren bei den Eltern. Ab dem 14. Geburtstag dürfen Kinder dann alleine einer Organspende widersprechen, ab dem 16. Geburtstag auch zustimmen.

Organspende: Kritik

In der Bevölkerung herrscht eine eher skeptische Haltung gegenüber einer Organspende. Kritik wurde in den letzten Jahren vor allem durch Organspendeskandale ausgelöst, bei denen Patienten bei der Organvergabe durch Manipulation der Warteliste bevorzugt wurden.

Die Organvergabe über die Stiftung Eurotransplant richtet sich nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation. Die finanzielle Situation des Empfängers spielt keine Rolle. Das Transplantationsgesetz verbietet darüber hinaus den Organhandel und stellt sowohl das Verkaufen eines Organs als auch das Empfangen eines gekauften Organs unter Strafe.

Zu den Bedenken bei postmortaler Organspende: Das Argument, der Hirntod beim Organspender könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, lässt sich entkräften – mithilfe der  vorgeschriebenen Untersuchungen ist der Hirntod medizinisch zweifelsfrei feststellbar.

Die Organentnahme findet immer mit derselben chirurgischen Sorgfalt statt wie ein Eingriff am lebenden Patienten. Nach dem Eingriff verschliesst der Operateur den Leichnam wieder, und der Körper wird ohne entstellende Verletzungen den Angehörigen übergeben.

Organspende: Ethik

Das Thema Organspende wirft viele ethische Aspekte auf, insbesondere auch, ob der Hirntod eines Menschen die Entnahme seiner Organe rechtfertigt. Ein weiteres ethisches Problem ist die gerechte Verteilung der gespendeten Organe. Sie orientiert sich am Grundprinzip des grösstmöglichen medizinischen Nutzens.

Das bedeutet, dass der Patient, der das Organ am dringendsten braucht und dabei die grössten Chancen auf Heilung hat, das zur Verfügung stehende Organ erhält. Es herrscht gesellschaftlich weitgehend Einigkeit darüber, dass finanzielle Aspekte oder die gesellschaftliche Stellung eines Patienten keine Rolle bei der Verteilung spielen dürfen.

Organspende: Pro und Contra

Die Motivationen, sich für oder gegen Organspenden zu entscheiden, sind vielfältig. Häufige Gründe für eine Ablehnung sind fehlendes Vertrauen in das Vergabesystem oder – bei Lebendspenden – Ängste vor Entstellung oder gesundheitlicher Benachteiligung. Spirituelle oder religiöse Gründe spielen in der Regel eine untergeordnete Rolle.

Vielen Angehörigen von toten Organspendern hilft das Wissen, einem Kranken mit den Spenderorganen geholfen zu haben, bei der Bewältigung der Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen.

Wichtig ist: Die Entscheidung "Organspende: Ja oder nein?" muss jeder für sich selbst treffen. Hilfreich dabei ist, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und seinen Willen zu dokumentieren oder mit den Angehörigen zu besprechen.

Neuregelung des schweizerischen Transplantationsgesetzes geplant

In der Schweiz ist eine Neuregelung des Transplantationsgesetzes geplant. Diese Gesetzesänderung soll bis 2024 umgesetzt sein – NetDoktor berichtete.

Bei dieser sogenannten erweiterten Widerspruchslösung geht der Gesetzgeber zukünftig davon aus, dass jede Person mit einer Organspende einverstanden ist – sofern diese nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen hat.

Allerdings sollen gewisse Einschränkungen gelten:

Bei fehlendem schriftlichen Widerspruch: Hat ein potenzieller Spender zu Lebzeiten klar Widersprochen – jedoch nur mündlich im Kreis der Familie –, so kann eine Entnahme der Organe durch nahestehende Familienmitglieder (nachträglich) abgelehnt werden.

Nur bei intensivpflichtigen Patienten: Ausschliesslich Personen, die auf der Intensivstation verstorben sind, sollen Organe spenden können.

Altersbeschränkung: Die Neuregelung der erweiterten Widerspruchslösung soll nur für über 16-Jährige gelten.

Wann benötigt man eine Organspende?

Die Organspende ist bei chronischem oder plötzlichem Organversagen oft die einzige lebensrettende Therapie. Bei folgenden Krankheitsbildern kann unter Umständen eine Organspende in Betracht kommen:

Was macht man bei einer Organspende?

Der Ablauf einer Organspende ist gesetzlich festgelegt und folgt einem genauen Schema.

Ablauf der postmortalen Organspende

Bevor ein Patient als Spender in Frage kommt, muss bei ihm eindeutig der Hirntod festgestellt werden. Dazu informiert der Arzt die Deutsche Stiftung Organspende (DSO), die dann unabhängige Neurologen zur Feststellung des Hirntods vermittelt. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod beim Patienten feststellen. Das erfolgt nach einem festen dreistufigen Schema:

  • Nachweis einer schweren, unheilbaren und unumkehrbaren Schädigung des Gehirns
  • Feststellung der Bewusstlosigkeit, der Fähigkeit, selbstständig zu atmen, und des Ausfalls der durch den Hirnstamm gesteuerten Reflexe
  • Überprüfung der unumkehrbaren Hirnschädigung durch Untersuchungen nach vorgeschriebenen Wartezeiten

Den Verlauf der Untersuchungen und ihr Ergebnis halten die Ärzte in einem Protokollbogen fest, der auch für die Angehörigen des Verstorbenen einsehbar ist. 

Ist der Hirntod festgestellt, muss die Einwilligung des Verstorbenen zur Organspende geklärt werden. Liegt keine schriftliche Dokumentation seines Willens vor (zum Beispiel Patientenverfügung oder Organspendeausweis), müssen die Angehörigen entscheiden.

Liegt die Einwilligung zur Organspende (von Seiten des Patienten oder seinen Angehörigen) vor, veranlasst die DSO verschiedene Labortests beim Verstorbenen. Sie dienen dazu, ansteckende Krankheiten, die auf einen Spender übertragen werden könnten, auszuschliessen. Auch werden Blutgruppe, Gewebemerkmale und die Funktionstüchtigkeit des zu spendenden Organs getestet. Ausserdem informiert die DSO Eurotransplant, die nach medizinischen Kriterien wie Erfolgsaussicht und Dringlichkeit der Transplantation einen passenden Empfänger sucht.

Ablauf der Lebendspende

Sie denken darüber nach, einem nahestehenden Menschen ein Organ zu spende? Dann sollten Sie sich zuerst an die betreuenden Ärzte des Transplantations- oder Dialysezentrums wenden. In einem ersten Gespräch lässt sich klären, ob eine Lebendspende im vorliegenden Fall tatsächlich möglich ist. Letzte Instanz bei dieser Prüfung ist die Lebendspendekommission, die meist der Landesärztekammer angegliedert ist.

Wenn Sie alle rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Lebendspende erfüllen, klärt Sie der Arzt über die Risiken des Eingriffs und der Spende auf. Erst dann können Sie als potenzieller Spender eine fundierte Entscheidung treffen. Fällt sie positiv aus, so werden Sie und der Organspende-Empfänger stationär aufgenommen und nochmals untersucht. Die Transplantation findet dann meist am Folgetag statt.

Zunächst beginnt der Chirurg mit der Entnahme des Spenderorgans. Kurz vor Ende des Eingriffs beginnt parallel dazu die Operation des Empfängers, sodass das Spenderorgan mit möglichst geringem Zeitverlust direkt eingepflanzt werden kann.

Welche Risiken birgt eine Organspende?

Die Entnahme eines Organs oder Organteils birgt für einen Lebendspender allgemeine Risiken, wie sie bei jeder Operation auftreten können:

  • Wundheilungsstörungen
  • Narbenbildung mit unästhetischem Ergebnis
  • Blutungen
  • Verletzung von Nerven
  • Wundinfektion
  • Narkosezwischenfälle

Ungeklärt ist bisher, ob Patienten durch eine Nierenspende ihr Risiko erhöhen, künftig unter Bluthochdruck oder einen zunehmenden Eiweissverlust im Urin (Proteinurie) zu leiden.

Was muss man nach einer Organspende beachten?

Das Transplantationszentrum ist für Lebendspender und Angehörige vor und nach der Organspende ein zentraler Ansprechpartner.

Nach der postmortalen Organspende

Nach einer postmortalen Organspende wird der Leichnam den Angehörigen zur Beisetzung übergeben. Wenn gewünscht, werden die Angehörigen auch von Mitarbeitern der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) betreut. Nach einiger Zeit werden sie durch die DSO darüber informiert, welche Organe verpflanzt wurden und mit welchem Erfolg das geschehen ist. Sie erhalten allerdings keine Informationen über den Namen oder die Erkrankung des Empfängers.

Nach der Lebendspende

Treten keine Komplikationen auf, dürfen Sie als Spender nach zehn bis 14 Tagen nach Hause. Nach einer Nieren- oder Leberspende müssen Sie mit etwa einem bis drei Monaten Arbeitsunfähigkeit rechnen – je nachdem, wie gross die körperliche Belastung im Beruf ist.

Der Organempfänger muss länger im Krankenhaus bleiben, damit überwacht und geprüft werden kann, ob das neue Organ seine Arbeit wieder aufnimmt.

Als Spender müssen Sie in der Regel nicht mit langfristigen gesundheitlichen Problemen rechnen. Regelmässige Untersuchungen stellen sicher, dass eventuelle Spätfolgen der Organentnahme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Lassen Sie sich im Transplantationszentrum beraten, in welchen Abständen Sie nach einer Organspende zur Nachsorge gehen sollten.

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Quellen:
  • Bundesärztekammer: Bekanntmachung zur Änderung der Richtlinie zur Nierentransplantation, in: Dtsch Ärztebl 2021, 118 (10): A 530
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Spahn: Die Zahl der Organspenden kann weiter steigen - Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetztes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende" unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Ihr persönlicher Organspendeausweis" unter: bzga.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DRZE): "Organtransplantation - Ethische Aspekte“ untrer: drze.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): "Transplantationsgesetz" unter: www.dso.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Klinikum der Universität München: "Lebertransplantation" unter: www.klinikum.uni-muenchen.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Organspende - Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, "Der Ablauf einer Lebendorganspende" unter: www.organspende-info.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Organspende - Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Die postmortale Organspende" unter: www.organspende-info.de (Abruf 12.05.2021)
  • Organspende - Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Welche Organe gespendet und transplantiert werden können, ist gesetzlich streng geregelt" unter: www.organspende-info.de (Abruf: 12.05.2021)
  • Transplantationszentrum Regensburg: "Informationen zur Lebend-Nierenspende“ unter: www.uniklinikum-regensburg.de (Abruf: 21.05.2021)
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