App auf Rezept - so wird sie verschrieben

Von , Medizinredakteurin
Lisa Vogel

Lisa Vogel hat Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach studiert und ihre journalistischen Kenntnisse im Masterstudiengang Multimediale Information und Kommunikation vertieft. Es folgte ein Volontariat in der NetDoktor-Redaktion. Seit September 2020 schreibt sie als freie Journalistin für NetDoktor.

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Seit dem 15. Oktober 2020 können Ärzte ihren Patienten sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) verschreiben. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, sofern diese zertifiziert wurde. Denn nicht jede App, die der Gesundheit dienen soll, gibt es auf Rezept. Was sind die Voraussetzungen? Welche App erhalten sie schon vom Arzt ? Und wie sicher sind die digitalen Gesundheitshelfer?

Apotheker bespricht App auf Rezept mit Frau

Wie bekomme ich eine App auf Rezept?

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben etwa 73 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Versorgung mit digitalen Medizinprodukten.

Im Zuge der Umsetzung des sogenannten Digitalisierungsgesetzes vom Dezember 2019 können Ärzte und Psychotherapeuten die Apps ihren Patienten verordnen. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Allerdings gilt das nur für Apps, die entsprechend zertifiziert wurden. Entsprechend klein ist derzeit noch das Angebot. Welche verschreibungsfähigen Apps es gibt, finden Sie im DiGA-Verzeichnis.

Rezept vom Arzt oder Therapeuten

Ärzte und Psychotherapeuten können Apps aus diesem Verzeichnis verschreiben. Sie stellen dem Patienten ein Rezept über die digitale Anwendung aus. Dieses Rezept reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein und bekommt einen Code mit dem er die App kostenfrei herunterladen kann.

Direkt bei der Kasse beantragen

Sie können die App auch ohne ärztliche Verordnung direkt bei der Krankenkasse beantragen. Dann müssen Sie allerdings durch Behandlungsunterlagen, Diagnosen oder Ähnliches nachweisen, dass die App für Ihre Beschwerden angemessen ist. Eine ärztliche Bescheinigung ist dann nicht erforderlich. Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse.

Welche Voraussetzungen muss eine App auf Rezept erfüllen?

Das Digitalisierungsgesetz umfasst Gesundheitsapps, die zertifizierte Medizinprodukte der Risikoklassen I oder IIa sind. Das bedeutet, die Anwendungen haben ein niedriges Risiko für den Anwender und können keinen körperlichen Schaden verursachen.

Ausschluss von Risiken

Jede digitale Gesundheitsanwendung muss ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen und bestehen, damit sie in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) aufgenommen wird.

Dabei wird unter anderem geprüft, ob für den Nutzer durch die App ein Gesundheitsrisiko entstehen könnte und ob die App tatsächlich einen medizinischen Nutzen hat. Auch Datenschutz und Benutzerfreundlichkeit steht auf dem Prüfstand.

Medizinischer Nutzen

Nicht jede App, die als Gesundheitsapp beworben wird, schafft es in das Verzeichnis. Um in den DiGA-Katalog aufgenommen zu werden, muss die Anwendung den Nutzer bei der

  • Erkennung
  • Überwachung
  • Behandlung
  • Linderung
  • oder Kompensation

von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen unterstützen. In diesem Verzeichnis werden für Ärzte, Psychotherapeuten und Patienten die wichtigsten Informationen zur Anwendung zusammengefasst.

Bedienbarkeit

Die Apps müssen ausserdem leicht bedienbar und frei von Werbung sein. Personenbezogene Daten dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Alle medizinische Informationen müssen dem aktuellen fachlichen Standard entsprechen.

Die App-Entwickler müssen die Aufnahme in das Verzeichnis beantragen. Die Bewertungszeit durch das BfArM beträgt bis zu drei Monate.

Viele Lifestyle- und Fitness-Apps erfüllen diese Anforderungen nicht - sie leisten keinen Beitrag zur medizinischen Versorgung und schaffen es nicht in das Verzeichnis.

Welche Gesundheitsapps zahlt die Krankenkasse?

Für welche Apps die Kassen bereits die Kosten übernehmen, können Patienten dem Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) entnehmen. Bislang (Stand Oktober 2020) sind dort nur zwei Apps auf Rezept aufgeführt: eine zur Unterstützung der Therapie bei Tinnitus, eine weitere zur Bewältigung generalisierter Angststörungen.

21 weitere Anwendungen befinden sich derzeit in der Prüfung. Für weitere rund 75 Anwendungen hat das BfArM Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt. Nach und nach wird das Angebot an Apps vom Arzt somit kontinuierlich ausgeweitet.

Sind Ihre Gesundheitsdaten sicher?

Datenschutz und Datensicherheit stehen bei der Überprüfung des BfArM an oberster Stelle. Denn Gesundheitsdaten gehören zu den sensiblen personenbezogenen Daten und unterliegen einem besonderen Schutz. Jede App auf Rezept muss allen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) entsprechen.

Das bedeutet, dass die App personenbezogene Daten nach dem Ende der Anwendung nicht weiterhin speichern darf. Die DSGVO sieht explizit eine Löschung dieser sensiblen Daten vor. Verstösst der Hersteller gegen die Verordnung, drohen die Streichung aus dem Verzeichnis und Bussgelder.

Eine technische Überprüfung, ob die Herstellerangaben tatsächlich eingehalten werden, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medikamente allerdings nicht vorgesehen.

Die im Verzeichnis gelisteten Apps bieten somit einen gewissen Qualitätsstandard. Trotzdem sollten Sie mit Ihrem Arzt genau besprechen, ob und welche App im individuellen Fall hilfreich sein kann und welche sensiblen Daten die Anwendung für Ihre Therapie tatsächlich benötigt.

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

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Lisa Vogel hat Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach studiert und ihre journalistischen Kenntnisse im Masterstudiengang Multimediale Information und Kommunikation vertieft. Es folgte ein Volontariat in der NetDoktor-Redaktion. Seit September 2020 schreibt sie als freie Journalistin für NetDoktor.

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