Palliativmedizin - die Kostenfrage

Von , Medizinredakteurin und Biologin
und , Medizinredakteurin und Biologin
Luise Heine

Luise Heine ist seit 2012 Redakteurin bei Netdoktor.de. Studiert hat die Diplombiologin in Regensburg und Brisbane (Australien) und sammelte als Journalistin Erfahrung beim Fernsehen, im Ratgeber-Verlag und bei einem Print-Magazin. Neben ihrer Arbeit bei NetDoktor.de schreibt sie auch für Kinder, etwa bei der Stuttgarter Kinderzeitung, und hat ihren eigenen Frühstücksblog „Kuchen zum Frühstück“.

Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Alle NetDoktor.ch-Inhalte werden von medizinischen Fachjournalisten überprüft.

Bei einer intensiven medizinischen Versorgung fallen erhebliche Kosten an. Das gilt auch in der betreuungsintensiven Palliativmedizin. Was kosten Hospiz- und Palliativversorgung? Was müssen Betroffene und Angehörige bezahlen, was nicht?

Was kostet Palliativmedizin

Die Palliativversorung (Palliative Care) eines Menschen kann enorme Kosten verursachen. Grundsätzlich bekommen in der Schweiz aber alle schwer kranken und sterbenden Menschen eine an ihre Bedürfnisse angepasste Palliative Care – unabhängig von Alter, Krankheit, Herkunft und finanziellen Möglichkeiten.

KVG: Palliative Care nicht separat geregelt

Die Palliative Care ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nicht speziell geregelt. Für die Übernahme der Kosten gelten deshalb die allgemeinen Grundsätze der KVG:

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP; auch Krankenversicherung oder Grundversicherung genannt) bezahlt für alle Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Im Falle der Palliativpflege sind das vor allem folgende Leistungen:

  • Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen, die bei Hausbesuchen, ambulant, stationär oder in Pflegeheimen durchgeführt werden, und zwar von Ärzten, Chiropraktoren und Personen auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag (z.B. Krankenpfleger, Physiotherapeuten etc.)
  • Aufenthalt im Spital
  • Leistungen der Apotheker bei der Abgabe von verordneten Medikamenten

Pflegefinanzierung

Seit 2011 verpflichtet das Pflegegesetz die Gemeinden dazu, genügend Pflegeplätze und ein ausreichendes Spitex-Angebot (Spitex = spitalexterne Hilfe und Pflege) bereitzustellen. Wer Spitex-Leistungen bezieht oder im Pflegeheim wohnt, muss sich an den anfallenden Pflegekosten finanziell beteiligen. Für die restlichen Pflegekosten kommen die Krankenkassen und Gemeinden auf.

Dagegen müssen Spitex-Leistungen im Bereich Betreuung und Hauswirtschaft sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung in einem Pflegeheim von Patienten beziehungsweise Pflegebedürftigen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ebenfalls nicht im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung enthalten sind einige weitere Leistungen, die in der Palliative Care wichtig sind. Dazu zählen etwa die psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung von Patienten.

Kritikpunkte

Die derzeitige Pflegefinanzierung wird oftmals als mangelhaft kritisiert. Einige der Kritikpunkte:

Die Höchstgrenze für Pflegekosten wird von den Kantonen unterschiedlich festgesetzt: Liegt sie recht niedrig, kann es passieren, dass sich damit die tatsächlich geleisteten Pflegestunden bei einem Patienten nicht zur Gänze abdecken lassen. Laut dem Schweizerischen Roten Kreuz holen sich manche Pflegeheime dann die ungedeckten Kosten von den Pflegebedürftigen, indem sie diese unter Betreuungskosten verrechnen.

Ausserdem kann es Probleme geben, wenn jemand in einem Pflegeheim aufgenommen wird, das nicht in dem Kanton liegt, in dem der Betreffende bislang gewohnt hat (Wohnkanton), sondern in einem anderen Kanton. Wie oben erwähnt, übernehmen die Kantone die Restkosten - also alle Kosten, die nicht von der Krankenkasse und dem Versicherten selbst getragen werden. Wenn Wohnkanton und das Kanton des Pflegeheims aber nicht ident sind, ist unklar, welcher Kanton für diese Restfinanzierung zuständig ist.

Bevor Sie sich für ein Pflegeheim ausserhalb Ihres Wohnkantons entscheiden, sollten Sie im Vorfeld mit der Gemeinde die Restfinanzierung abklären, empfiehlt das Schweizerische Rote Kreuz.

Autoren- & Quelleninformationen

Jetzt einblenden
Datum :
Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autoren:

Luise Heine ist seit 2012 Redakteurin bei Netdoktor.de. Studiert hat die Diplombiologin in Regensburg und Brisbane (Australien) und sammelte als Journalistin Erfahrung beim Fernsehen, im Ratgeber-Verlag und bei einem Print-Magazin. Neben ihrer Arbeit bei NetDoktor.de schreibt sie auch für Kinder, etwa bei der Stuttgarter Kinderzeitung, und hat ihren eigenen Frühstücksblog „Kuchen zum Frühstück“.

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen u. -direktoren (GDK): "Finanzierung der Palliative-Care-Leistungen der Grundversorgung und der spezialisierten Palliative Care (ambulante Pflege und Langzeitpflege" (September 2013)
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: SGB V; § 37b: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung, unter: www.gesetze-im-internet.de (Abruf: 04.01.2022)
  • Bundesministerium für Gesundheit: "Palliativversorgung" (Stand: 05.11.2021), unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
  • Dachverband Hospiz Österreich: "Abgestufte Hospiz- und Palliativversorgung", unter: www.hospiz.at (Abruf: 04.01.2022)
  • Dachverband Hospiz Österreich: "Hospiz- und Palliativeinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene", unter: www.hospiz.at (Abruf: 04.01.2022)
  • Dachverband Hospiz Österreich: "Hospiz- und Palliativeinrichtungen", unter: www.hospiz.at (Abruf: 04.01.2022)
  • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.: "Ambulante Hospizarbeit", unter: www.dhpv.de (Abruf: 04.01.2022)
  • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.: "Stationäre Hospize / Teilstationäre Hospize", unter: www.dhpv.de (Abruf: 04.01.2022)
  • Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.: "Zu Hause", unter: www.dhpv.de (Abruf: 04.01.2022)
  • Deutsche Stiftung Patientenschutz: "Leistungserbringer in der Pflege, Hospiz- und Palliativ-Versorgung", unter: www.stiftung-patientenschutz.de (Abruf: 04.01.2022)
  • Gesundheit Österreich GmbH: "Analyse der Finanzierungsmodelle aller Angebote der abgestuften Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich", unter: https://goeg.at (Abruf: 04.01.2022)
  • Palliative Care Kanton Solothurn: "Finanzierung der Palliative Care Leistungen", unter: www.palliative-so.ch (Abruf: 04.01.2022)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit (BAG): "Krankenversicherung", unter: www.bag.admin.ch (Abruf: 04.01.2022)
  • Schweizerisches Rotes Kreuz: "Finanzierung der Pflege", unter: https://betreuen.redcross.ch (Abruf: 04.01.2022)
Teilen Sie Ihre Meinung mit uns
Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie NetDoktor einem Freund oder Kollegen empfehlen?
Mit einem Klick beantworten
  • 0
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
0 - sehr unwahrscheinlich
10 - sehr wahrscheinlich