Zahnvorsorge: Bonus trotz Corona
Von nicht notwendigen Zahnarztbesuchen wurde in der Corona-Krise abgeraten – Lücken im Bonusheft waren die Folge. Nachteile sollen dem Patienten dadurch aber nicht entstehen.
Viele Menschen haben in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Pandemie auf Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt verzichtet. Fraglich war bisher, was das für ihr Bonusheft für die Krankenkasse bedeutet. Nun gibt es etwas mehr Klarheit.
Kinder und Jugendliche verlieren Bonusanspruch nicht
Kinder und Jugendliche, die aufgrund der Einschränkungen im ersten Halbjahr 2020 keine Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen konnten, sollen nach Angaben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ihren vollständigen Bonusanspruch nicht verlieren. Eine Empfehlung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an dessen Mitgliedskassen solle dies sicherstellen, heisst es bei der KZBV.
KZBV und GKV-Spitzenverband seien sich einig, dass unter 18-jährige gesetzlich Krankenversicherte, die aufgrund von Corona im ersten Halbjahr 2020 nicht zur Vorsorge beim Zahnarzt gehen konnten, bei ihrem nächsten Praxisbesuch einen entsprechenden Eintrag in ihrem Bonusheft erhalten. Dieser stelle den Erhalt des Anspruches dann sicher.
Erwachsene von der Regel ausgenommen
Für Erwachsene gilt diese Regelung nicht. Sie müssen ohnehin nur eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr wahrnehmen, um den Anspruch auf Zuschüsse nicht zu riskieren - und dieser Termin kann auch im Laufe des zweiten Halbjahres 2020 wahrgenommen werden. Kinder und Jugendliche dagegen brauchen zwei Bonusheft-Stempel pro Kalenderjahr.
Höhere Zuschüsse bei lückenlosem Nachweis
Ist das Bonusheft über einen bestimmten Zeitraum lückenlos geführt, so stehen einem bei einem möglichen Zahnersatz höhere Kassenzuschüsse zu - bei fünf Jahren ohne Unterbrechung sind es 20 Prozent mehr. (hh/dpa)
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- Deutsche Presse Agentur