Leerer Biergarten

Wiedereröffnung nach Corona: Wer darf was?

Von , Wissenschaftsjournalistin
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

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Lockerungen: ja. Doch wer sich mit wem treffen darf, wann die Restaurants wieder öffnen und welche Kinder wie betreut werden unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Ein Überblick.

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend in eigener Verantwortung entscheiden. So soll auch die regionale Entwicklung der Infektionszahlen berücksichtigt werden.

Hier der aktuelle Stand (Samstag, 17. Mai) der Lockerungen in den Ländern für einige ausgewählte Lebensbereiche.

Wichtig: Die Lockerungen erfolgen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Restaurants

Baden-Württemberg: Speiselokale dürfen ab Montag wieder öffnen.

Bayern: Biergärten und Aussenbereiche sollen ab Montag öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai.

Berlin: Essen in Restaurants ist seit Freitag möglich.

Brandenburg: Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen.

Bremen: Restaurantbesuche sind ab Montag möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht.

Hamburg: Restaurants sind wieder offen.

Hessen: Gaststätten dürfen seit Freitag wieder öffnen, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz tragen.

Mecklenburg-Vorpommern: Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen.

Niedersachsen: Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben.

Nordrhein-Westfalen: Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden.

Rheinland-Pfalz: Gaststätten dürfen unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu.

Saarland: Restaurantbesuche sind ab Montag möglich.

Sachsen: Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein.

Sachsen-Anhalt: Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon ab Montag.

Schleswig-Holstein: Speisen in Restaurants ist ab Montag wieder möglich.

Thüringen: Restaurants können seit Freitag öffnen.

Hotels und Ferienwohnungen

Baden-Württemberg: Ferienwohnungen können am Montag wieder öffnen, Hotels vom 29. Mai an.

Bayern: Eine Öffnung bis zum 30. Mai wird angestrebt.

Berlin: Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.

Brandenburg: Ferienwohnungen dürfen seit Freitag Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.

Bremen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab Montag öffnen.

Hamburg: Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.

Hessen: Seit Freitag dürfen Hotels und Ferienwohnungen Touristen aufnehmen.

Mecklenburg-Vorpommern: Für Einwohner des Bundeslandes öffnen Hotels und Ferienwohnungen ab Montag, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.

Niedersachsen: Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.

Nordrhein-Westfalen: Ferienwohnungen dürfen wieder touristisch genutzt werden, Hotels sollen ab Montag folgen.

Rheinland-Pfalz: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder für Touristen öffnen.

Saarland: Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab Montag wieder öffnen.

Sachsen: Hotels und Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen.

Sachsen-Anhalt: Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.

Schleswig-Holstein: Besuche sind ab Montag möglich.

Thüringen: Hotels und Ferienwohnungen dürfen seit Freitag aufmachen.

Kontaktbestimmungen

Baden-Württemberg: Der Aufenthalt draussen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Bayern: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Berlin: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Brandenburg: Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - zuhause und im Freien.

Bremen: Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.

Hamburg: Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.

Hessen: Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.

Mecklenburg-Vorpommern: Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Niedersachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.

Nordrhein-Westfalen: Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.

Rheinland-Pfalz: Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Saarland: Drinnen wie auch draussen können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.

Sachsen: Seit Freitag können sich zwei Hausstände treffen.

Sachsen-Anhalt: Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.

Schleswig-Holstein: Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.

Thüringen: Draussen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.

Demonstrationen (unter Wahrung des Mindestabstandes)

Baden-Württemberg: Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.

Bayern: Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Besonders wichtig ist der Regierung, dass die Versammlungsorte genügend Platz für den Mindestabstand bieten.

Berlin: Ab Montag sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Menschen teilnehmen, bislang sind es 50.

Brandenburg: Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Bremen: Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.

Hamburg: Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.

Hessen: Sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.

Mecklenburg-Vorpommern: Von Montag an sind im Freien Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.

Niedersachsen: Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Nordrhein-Westfalen: Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt – bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.

Rheinland-Pfalz: Versammlungen unter freiem Himmel können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.

Saarland: Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygienevorschriften eingehalten werden können.

Sachsen: Seit Freitag sind Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.

Sachsen-Anhalt: Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.

Schleswig-Holstein: Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.

Thüringen: Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.

Schulen und Kitas

Baden-Württemberg: Viele Schüler gehen bereits wieder zur Schule. Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Kitas dürfen laut einem Beschluss der Corona-Lenkungsgruppe ab Montag für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen.

Bayern: Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. In den Kitas läuft in der Regel noch Notbetreuung.

Berlin: Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.

Brandenburg: Alle Brandenburger Kinder können ab 25. Mai bis zu den Sommerferien Ende Juni wieder in die Schule oder Kita gehen - zumindest tageweise.

Bremen: Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen. Ab Montag werden die Klassen 1 bis 3 wieder schrittweise in die Grundschulen geholt.

Hamburg: Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen ab Montag schrittweise in den Regelbetrieb.

Hessen: Kitas sollen Anfang Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Am 25. Mai soll ein eingeschränkter Einstieg in die Kita-Regelbetreuung erfolgen.

Niedersachsen: Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.

Nordrhein-Westfalen: Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab September soll es einen "eingeschränkten Regelbetrieb" für alle Kita-Kinder geben.

Rheinland-Pfalz: Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas werden bis spätestens zu den Sommerferien für alle geöffnet.

Saarland: In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien "wieder einen möglichst regulären Betrieb geben".

Sachsen: Sachsens Kitas und Grundschulen sollen von Montag an im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Für Grundschüler besteht zunächst bis zum 5. Juni keine Schulbesuchspflicht. Schüler an weiterführenden Schulen sollen von Montag an zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Sachsen-Anhalt: Bislang sollten alle Klassenstufen für mindestens einen Tag zum direkten Austausch mit ihren Lehrern in die Schulen zurückgekehrt sein. Bei Kitas werden Modelle diskutiert, in denen Kinder abwechselnd in die Kita kommen.

Schleswig-Holstein: Ab dem 25. Mai soll für weitere Jahrgänge wieder die Schule beginnen. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

Thüringen: Die Kommunen können selbst entscheiden, ob bereits ab Montag in den Kindergärten ein eingeschränkter Regelbetrieb gestartet werden soll. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.

Museen und Kinos

Baden-Württemberg: Museen dürfen wieder öffnen, Kinos bleiben geschlossen.

Bayern: Museen sind geöffnet, Kinos bleiben fürs Erste geschlossen.

Berlin: Museen können wieder öffnen, Kinos müssen vorerst zu bleiben.

Brandenburg: Museen können wieder öffnen, für Kinos gibt es noch keine Öffnungstermine.

Bremen: Museen können wieder öffnen. Kinos bleiben weiter zu.

Hamburg: Museen können wieder öffnen, Kinos bleiben erstmal zu.

Hessen: Museen dürfen wieder öffnen, prinzipiell auch Kinos, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.

Mecklenburg-Vorpommern: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist der 25. Mai im Gespräch.

Niedersachsen: Museen können wieder öffnen, Kinos sind geschlossen.

Nordrhein-Westfalen: Museen sind offen. Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

Rheinland-Pfalz: Museen dürfen wieder öffnen, für Kinos ist dies ab dem 27. Mai vorgesehen.

Saarland: Museen können wieder öffnen, für Kinos ist dies ab Montag möglich.

Sachsen: Museen sind wieder geöffnet, Kinos sind noch geschlossen.

Sachsen-Anhalt: Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.

Schleswig-Holstein: Museen sind offen, Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab Montag wieder öffnen.

Thüringen: Museen dürfen öffnen, für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin. (caf/dpa)

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Autor:
Carola Felchner
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

Quellen:
  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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