Koffer am Flughafen

Reisen: Gutscheine statt Rückerstattungen?

Von , Medizinredakteurin
Lisa Vogel

Lisa Vogel hat Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach studiert und ihre journalistischen Kenntnisse im Masterstudiengang Multimediale Information und Kommunikation vertieft. Es folgte ein Volontariat in der NetDoktor-Redaktion. Seit September 2020 schreibt sie als freie Journalistin für NetDoktor.

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Während der Corona-Pandemie fallen viele Urlaube ins Wasser. Reisebeschränkungen, stornierte Flüge. Nun empfiehlt das Corona-Kabinett der Bundesregierung statt einer Kostenerstattung eine Gutscheinlösung. Was bedeutet das für den Verbraucher?

Bislang: Kostenlose Stornierung

Durch die Corona-Krise können viele Urlauber ihre geplanten Reisen nicht antreten. Da das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat, bekommen die Verbraucher bislang ihr bereits gezahltes Geld zurückerstattet. Dazu sind die Reiseveranstalter von Pauschalreisen verpflichtet – innerhalb von 14 Tagen über den gesamten bereits bezahlten Betrag. Fluglinien müssen sogar noch schneller zahlen: Innerhalb von einer Woche müssen die Airlines die Kosten für einen stornierten Flug zurückerstatten.

Das gilt allerdings vorerst bis Ende April. Wer danach storniert, läuft Gefahr, die vertraglich vereinbarten Stornierungskosten bezahlen zu müssen, so die Verbraucherzentrale. Grundsätzlich empfehlen die Verbraucherschützer deshalb, bei einer anstehenden Urlaubsreise den Veranstalter zu kontaktieren.

Bund fordert Gutscheinlösung

Dieses Recht auf Kostenerstattung will die Regierung nun im Zuge der Coronakrise einschränken, um Unternehmen vor zahlreichen Rückerstattungen zu schützen. Verbraucher wären dann gezwungen, Gutscheine zu akzeptieren.

Dazu muss allerdings erst das europäische Recht gelockert werden. “Wir sind der Überzeugung, dass mit einer solchen Regelung nicht nur Deutschland, sondern vielen Mitgliedsstaaten, insbesondere aber den betroffenen Reiseveranstaltenden und auch Verbraucherinnen und Verbrauchern in dieser aussergewöhnlichen und einmaligen Krise geholfen werden kann”, heisst es in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Brief von drei Bundesministern an EU-Justizkommissar Didier Reynders.

Vorteile der Gutscheinlösung

Die Gutscheine wären vom Bund gegen eine Pleite des Reiseveranstalters abgesichert. Der Verbraucher könnte den Gutschein also auch dann einlösen, wenn das Unternehmen insolvent sein sollte. Dann bezahlt der Bund.

Nachteile für den Verbraucher

Das Geld gebe es erst nach dem Ablauf der Gutschein-Frist Ende 2021 zurück. Es sei denn, es liegt ein Härtefall vor: Ist für den Kunden durch seine finanzielle Situation ein Gutschein nicht zumutbar, bekommt er den bezahlten Betrag zurück. Ob ein Härtefall vorliegt muss im Einzelfall geprüft werden.

Was ist ein Härtefall?

Was genau als Härtefall gilt, hat die Regierung nicht eindeutig definiert. Stefan Bock, Vorstand der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein sagt: “Das ist völlig unklar. Betrifft das nur Menschen in krisenbedingter Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit? Oder auch Menschen, die in zwei Jahren den Gutschein nie einlösen würden, weil sie nicht mehr reisen wollen oder der Anlass sich erübrigt hat?“

Verbraucherzentrale lehnt Gutscheine ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist gegen die Gutscheinlösung. Sie sieht hinter dem Begriff „Gutscheine“ eher einen zinsfreien Zwangskredit für Unternehmen auf Kosten der betroffenen Kunden. Der vzbv hat sich bereits mit konstruktiven Lösungsvorschlägen an die Bundesregierung gewandt.

Statt Gutscheine verpflichtend zu machen, könnte der Rückzahlungszeitpunkt für fällige Beträge bis maximal Ende April ausgedehnt werden. Zudem sollte die Bundesregierung bis Ende April einen Reise-Sicherungsfonds einrichten, der zukünftige Insolvenzen absichert, kurzfristig Liquidität zur Erstattung der Kundengelder ermöglicht und von den Reiseunternehmen in den kommenden Jahren refinanziert wird.

Verbraucher können sich unter der Servicenummer 0431 / 590 99 40 oder per Email (info@vzsh.de) an die Verbraucherzentrale wenden.

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Lisa Vogel hat Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach studiert und ihre journalistischen Kenntnisse im Masterstudiengang Multimediale Information und Kommunikation vertieft. Es folgte ein Volontariat in der NetDoktor-Redaktion. Seit September 2020 schreibt sie als freie Journalistin für NetDoktor.

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