Frau frustiert wegen Reiseausfall

Reiseausfall: Geld zurück geht doch!

Von , Wissenschaftsjournalistin
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

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Wer wegen der Corona-Krise eine Pauschalreise nicht antreten kann, kann sein Geld zurückverlangen. Eine zuerst von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung soll es nur noch als freiwillige Möglichkeit für Verbraucher geben. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) an Betroffene, einen Gutschein zu akzeptieren: "Wer sich für einen Gutschein entscheidet, leistet auch einen wichtigen Beitrag dazu, die Vielfalt der Angebote und Dienstleistungen im Reisesektor zu erhalten."

Reisegutschein: Optional statt Pflicht

Die ursprünglichen Berliner Pläne waren am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission gescheitert. Denn europäisches Reiserecht sieht für derartige Fälle einen Anspruch auf Erstattung vor. Mit einer verpflichtenden Gutschein-Lösung wollte die Regierung Reiseveranstalter und Reisebüros vor Insolvenzen schützen.

Nun gilt: Bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Pauschalreisen, die wegen der Corona-Pandemie nicht stattfanden, sollen Reiseveranstalter Kunden statt der Erstattung Gutscheine für spätere Reisen anbieten können. Die Gutscheine sind laut Bundesregierung über die bisherige Versicherung abgesichert. Falls nötig, gibt es darüber hinaus eine staatliche Garantie über den kompletten Wert - diese Garantie würde auch dann greifen, wenn ein Anbieter in die Insolvenz geht.

Wird ein Gutschein nicht bis Ende 2021 eingelöst, werde das Geld ausgezahlt. Reisende können das Angebot aber auch ablehnen und auf die sofortige Auszahlung des Geldes bestehen.

Reiseverband nennt Beschluss "Scheinlösung"

Der Deutsche Reiseverband DRV sprach von einer "Scheinlösung", die die Probleme der Branche nicht löse. Gutscheine hätten nur geringe Akzeptanz. "Reiseveranstalter müssen daher weiterhin an den Grossteil ihrer Kunden Geld rückerstatten – Geld, das schlicht nicht vorhanden ist", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig. Es gehe um ein Volumen von sechs Milliarden Euro. "Die Stornierungen ziehen auch den Reisebüros den Boden unter den Füssen weg." Fiebig bekräftigte die Forderung der Branche nach staatlicher Unterstützung.

Gesetzentwurf soll folgen

Das Bundesjustizministerium will die Details nun in einem Gesetzentwurf formulieren. Darüber hinaus wolle die Regierung der Reisebranche ermöglichen, bestehende Hilfsprogramme zu nutzen, kündigte Lambrecht an. (caf/dpa)

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Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

Quellen:
  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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