Frau mit Maske im Herbst

Neue Corona-Beschlüsse für den Herbst

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Angesichts steigender Infektionszahlen und der zu erwartenden Verschärfung der Lage in den Wintermonaten haben Bund und Länder am Dienstag neue Regelungen für den Corona-Alltag beschlossen. Zentrale Punkte betreffen Freizeitgestaltung und Feiern, den Umgang mit regionalen Ausbrüchen und die Einführung eines Frühwarnsystems. Weitere Öffnungen soll es vorerst nicht geben.

Die steigenden Corona-Neuinfektionszahlen sind nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ein Grund zur Beunruhigung. Merkel sagte am Dienstag in Berlin, es gebe einen deutlichen Anstieg der Infektionszahlen vor allem in Ballungsräumen. Ein erneuter Shutdown, also ein weitgehendes Herunterfahren des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, müsse unbedingt verhindert werden. Deshalb werde man regional und lokal zielgenau auf Ausbrüche reagieren.

Deutschland sei gut durch den Sommer gekommen, nun stehe mit dem Herbst und Winter aber eine "schwierigere Zeit" bevor. Man könne sich dem aber entgegenstellen mit den richtigen Massnahmen. Diese könnten nur durchgesetzt werden, wenn es die Bereitschaft der Bürger gebe, die Regeln zu befolgen, damit sich die Seuche nicht weiter ausbreite.

Merkel betonte ausdrücklich, dass komplette Schulschliessungen in der Corona-Krise künftig vermieden werden sollen. Schulen und Kitas wolle man "unbedingt betreiben". Es brauche jedoch eine Teststrategie für Lehrer und Kinder "und ein bestimmtes Verhalten, wenn ein Infektionsfall auftritt". In dem Fall solle nicht die ganze Schule geschlossen werden.

Die Massnahmen im Überblick

Keine weiteren grösseren Öffnungsschritte: „Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit - es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft!“, heisst es in dem Papier. "Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert."

Strafgelder: Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll ein Bussgeld von mindestens 50 Euro drohen. Gaststättenbetreiber sollen zudem prüfen, ob die Angaben plausibel sind. Die Daten werden zur Nachverfolgung möglicher Kontakte zu Infizierten gesammelt. Thüringen verlangt, dass bundesweit festgeschrieben wird, dass die Informationen nur für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.

Alkohol: Wo die Infektionszahlen ansteigen, sollen regional „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol“ erlassen werden, um Ansteckungen in der Gastronomie einzudämmen.

Feiern: Die Länder sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern festlegen, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen wie Gaststätten höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen „dringlich empfohlen“ - aber nicht verpflichtend festgeschrieben.

Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern „dringlich empfohlen“. „Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden.“ Strengere örtliche oder Landesregelungen sind möglich.

Regionale Ausbrüche: Wenn es in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, soll „sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden - gegebenenfalls auch nur für eine betroffene Einrichtung.

Frühwarnsystem: Die Länder sollen „ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten“, um ein Überschreiten der 50-Personen-Schwelle möglichst zu vermeiden. NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU) und auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatten eine Corona-Warnampel vorgeschlagen.

Fieber-Ambulanzen: Wenn die für Herbst und Winter erwartete Grippewelle zur Corona-Pandemie hinzukommt, dürfte es enger werden in Arztpraxen und Krankenhäusern. Für Entlastung sollen Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und -praxen sorgen. Risikogruppen wie Senioren wird empfohlen, sich vorsorglich gegen die Grippe impfen lassen. Gesundheitsämter, die mit der Verfolgung von Kontakten zu Infizierten nicht mehr hinterherkommen, werden noch einmal daran erinnert, dass sie sich in diesem Fall bei den Landesbehörden melden sollen und diese wiederum das Robert Koch-Institut alarmieren.

AHA-Formel wird länger: Die AHA-Formel rät zu einem Abstand von 1,5 Metern, Hygiene wie gründlichem Händewaschen und dem Tragen von Alltagsmasken. Nun sollen zwei neue Buchstaben dazu kommen: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. Empfohlen wird auch in der kalten Jahreszeit regelmässiges Stosslüften. (cf/dpa)

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

Quellen:
  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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