Tennenzweig mit Coronakugel

Lockdown light: Verlängerung mit Festtagsbonus

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Seit dem 1. Dezember sind die verschärften Regeln in Kraft. Was bedeutet das konkret und was können Sie selbst tun, um die Feiertage virensicherer zu machen?

Unter anderem dürfen sich nun statt zehn nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. In gebieten mit besonders hoher Inzidenz sollen zusätzliche Verschärfungen hinzukommen wie Wechselunterrricht mit geteilten Schulklassen und Ausgangssperren.

Der Effekt der bisherigen Massnahmen war längst nicht so stark wie erwartet. Die Sterbezahlen erreichten einen traurigen, wenn auch erwarteten Rekord von 430 Toten an einem Tag.

Ausnahmen zu Weihnachten und Silvester

An Weihnachten und Silvester, konkret vom 23. Dezember bis zum 1. Januar, bekommen die Menschen eine Atempause und können in grösserer und auch gemischterer Runde feiern. Das dürfen bis zu zehn Personen aus dem engsten Familien- oder Freundeskreis sein, auch aus mehr als zwei Haushalten. Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt.

Virentransfer unter Christbaum?

Virologisch gesehen erscheint das Feiertagskonzept kontraproduktiv. Man trifft sich unterm Tannenbaum, um dann, noch in der potenziellen Inkubationszeit der Infektion, das Virus beim Böllern an weitere Personen weiterzureichen. Zumindest an weniger frequentierten Plätzen sind Feuerwerke auch bei diesem Jahreswechsel möglich. Ein Zeitpunkt, an dem viele Infizierte noch keine Symptome verspüren, aber hochansteckend sind.

Doch wie schon der Sommerurlaub sakrosankt war, und im Anschluss die zweite Welle mitanschob, will die Politik nun auch an den hohen Feiertagen die pandemiemüden Gemüter nicht überfordern.

Freiwillige Quarantäne vor dem Fest

Das Weihnachtsfest als Superspreading-Event? Damit das nicht passiert, gehen dringende Appelle an die Bevölkerung, trotz Lockerungen im kleinen Kreis zu feiern, möglichst nicht zu reisen und sich notfalls im Vorfeld freiwillig einer radikalen Kontaktbeschränkung zu unterziehen. Damit das möglich ist, beginnen die Weihnachtsferien der Schulen in diesem Jahr in den meisten Ländern schon am 19. Dezember.

Virologe Kekulé lässt bei seinen Lieben übrigens, kurz bevor die Gans tranchiert wird, per Schnelltest die Unbedenklichkeit feststellen. Diese Möglichkeit steht nicht jedem offen.

Die Regeln in der Übersicht

Rund sieben Stunden verhandelten die Ministerpräsidenten der Länder mit den Vertretern der Bundesregierung, um sich zu einigen. „Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Ende.

Die Massnahmen, auf die man sich nach zähem Ringen geeinigt hat, sehen nun wie folgt aus:

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, in jedem Falle jedoch auf maximal fünf Personen zu beschränken, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Ausgenommen ist auch, wie oben beschrieben, die Zeit vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021, in der sich bis zu zehn Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen.

Hotspots

Ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen eines Tages sollen nach Ermessen der Länder und Landkreise weitere Verschärfungen der aktuell gültigen Kontaktbeschränkungen angeordnet werden. Darunter auch Massnahmen wie im Frühjahr wie Ausgangssperren, die nur Einkäufe, den Weg zur Arbeit ,zur Schule, zum Arzt oder für sportliche Betätigungen erlauben.

Schulen und Kitas

Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte etc.) bleiben geöffnet. Bund und Länder haben sich aber auf ein Wechsel-Modell in Hotspots bei erhöhtem Infektionsgeschehen geeinigt. Bei diesem Hybrid-Modell soll die Hälfte einer Schulklasse vor Ort und die andere Hälfte per Video am Unterricht teilnehmen.

Vereinbart wurde für solche Fälle auch eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse. Als unscharfe Grenze nennt das Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100 00 Einwohner. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen.

Maskenpflicht

Bundesweit soll eine Maskenpflicht "in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind" gelten. Sie gilt auch für Innenstädte und andere Orten, "an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.“ Die genauen Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen.

Auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten - ausser am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.

Hochschulen

Hochschulen und Universitäten sollen so weit wie möglich auf digitale Lehrangebote umstellen. Ausgenommen sind Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen.

Gastronomie, Kultur und Freizeiteinrichtungen

Die Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen mindestens bis einschliesslich 20. Dezember geschlossen bleiben - vermutlich aber auch darüber hinaus. Zumindest für den Dezember soll es erneut Ausgleichszahlungen geben.

Gross- und Einzelhandel

Für grössere Geschäfte wie Kaufhäuser soll es strengere Auflagen geben. Bei Flächen bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche in dem Laden befinden. Bei grösseren Geschäften ist für die Fläche, die 800 Quadratmeter übersteigt, höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter erlaubt.

Reisen

Alle nicht notwendigen Reisen sollen auch in der Festtagszeit möglichst weiter vermieden werden. Die Bahn soll k künftig längere Züge einsetzen und dafür die Reservierung mancher Plätze nicht freigeben, um mehr Abstand zu ermöglichen. Der Skitourismus könnte bis zum 10. Januar ganz ausfallen. Bayern verhängt auch für Tagestouristen ins Ausland eine anschliessende Quarantäne.

Homeoffice

Arbeitgeber sind angehalten, unbürokratisch Homeoffice-Lösungen zu ermöglichen.

Silvesterfeuerwerk

Auf das Silvesterfeuerwerk sollen die Bürger in diesem Jahr möglichst verzichten. Auf belebten Plätzen und Strassen sollen Böller und Raketen ganz untersagt werden, um grössere Gruppenbildungen zu vermeiden.

(cf/dpa)

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

Quellen:
  • dpa
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