Leere Einkufsstraße mit Weichnachtsbaum

Lockdown 2.0: Diese Regeln gelten ab 16. Dezember

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Der „Lockdown light“ hat nicht die erhoffte Trendwende gebracht – die Corona-Fallzahlen steigen sogar erneut. Nun werden doch schon vor Weihnachten härteren Massnahmen notwendig. Lesen Sie hier, was Bund und Länder beschlossen haben.

Um die Welle zu brechen, sollen ab Mittwoch 16.12. bundesweit Geschäfte schliessen. Ausnahmen gibt es für Lebensmittelläden, Drogerien und andere Läden des täglichen Bedarfs. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons und Kosmetikstudios werden ebenfalls geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien bleiben möglich.

Auch an den Schulen sollen vom 16. Dezember bis 10. Januar Kontakte deutlich eingeschränkt werden - ob in Form von Schliessungen, Digitalunterricht oder Wechselbetreuung.

Langfristige Strategie gefordert

Oppositions-Politiker und manche Experten rufen erneut dazu auf, schnell eine Strategie für den langfristigen Umgang mit der Pandemie zu entwickeln. Der Hamburger Virologe Jonas Schmidt-Chanasit sagte dazu am Sonntagabend in einem ARD-"Extra": "Ein Lockdown ist natürlich keine nachhaltige Strategie.“ Er plädiert vor allem für nachhaltige Konzepte für Schulen und Kinderbetreuung. Nach dem aktuellen Stand soll der Lockdown - am 10. Januar enden.

Politiker warnten zudem vor einem Run auf die Einkaufsstrassen am Montag und Dienstag - den letzten beiden Tagen mit offenen Geschäften. Die Corona-Infektionszahlen dafür zu hoch, warnte unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun am Sonntagabend in der ARD.

Die Massnahmen im Überblick

Die Empfehlungen wurden am Sonntag von Bundesregierung und Ländern diskutiert und abgesegnet. Wie die genaue Umsetzung erfolgt, bleibt dabei Ländersache.

Schulen und Kitas: Der Entwurf empfiehlt deutliche Kontakteinschränkungen an den Schulen und Kindertagesstätten. „Kinder sollen in dieser Zeit wenn immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten“, heisst es.

Für Eltern sollten möglichst zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub nehmen zu können.

Arbeit: Generell werden Arbeitgeber „gebeten zu prüfen“, ob während der Zeit des Lockdowns entweder Betriebsferien oder grosszügige Home-Office-Lösungen möglich seien.

Handel: Offen belieben sollen Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Grosshandel und Weihnachtsbaumverkäufe.

Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden.

Der Verkauf von Feuerwerk vor Silvester soll in diesem Jahr generell verboten bleiben.

Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin möglich, sollen dem Entwurf zufolge aber weiter eingeschränkt werden. Demnach soll man sich auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, und insgesamt maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre bleiben weiter davon ausgenommen.

Ausgangssperren: Ab hohen Inzidenz-Werten sind nächtliche Ausgangssperren geplant. Abends und nachts soll man nur noch mit triftigem Grund draussen unterwegs sein. Dazu gehört berufliche notwendige Gänge, Gassigehen, Notfallversorgung durch Arzt oder Tierarzt, Begleitung Minderjähriger und Hilfebedürftiger. In Baden-Württemberg gilt dies schon jetzt flächendeckend von 20 bis 5 Uhr morgens, in Bayern von 21 bis 5 Uhr.

Weihnachten: Für die Tage vom 24. bis 26. Dezember sollen die Länder als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 5 Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen können. Damit werden die eigentlich geplanten Lockerungen zu Weihnachten, die bis zu 10 Personen vorsahen, gestrichen.

Eine Lockerung im Vergleich zur den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen gibt es jedoch: Die Fünf Personen dürfen aus mehr als zwei Hausstände stammen. Allerdings sollen sich die Treffen auf den engsten Familienkreis beschränken.

Dazu gehören Ehegatten als auch sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Vorbeugende Quarantäne: Wer Verwandte besucht soll sich möglichst fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren.

Gottesdienste: Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Treffen anderer Glaubensgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern sichergestellt werden kann. Es soll eine Maskenpflicht auch am Platz gelten, Singen soll verboten werden. Wo besonders viele Menschen erwartet werden, müsse eine Anmeldungserfordernis eingeführt werden.

Silvester: Für Silvester und Neujahr (1. Januar) soll ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten Die Kommunen sollen dazu publikumsträchtige Plätze definieren.

Böller und Feuerwerk sollen dieses Jahr nicht verkauft werden. Das Zünden von Feuerwerkskörpern wird dringen abgeraten – auch wegen der hohen Verletzungsgefahr, die die Gesundheitsversorgung weiter belasten würde.

Körperpflege, Physiotherapie & Co: Auch Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen dem Entwurf zufolge geschlossen werden, „weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.“ Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fusspflege, bleiben aber weiter möglich.

Gastronomie und Alkohol: Empfohlen wird ein bundesweites Verbot für Alkoholkonsum im öffentlichen Raum einzuführen. Die Gastronomie soll geschlossen bleiben, einzig Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause sollen weiter möglich bleiben.

Reisen: Über den gesamten Zeitraum empfiehlt das Papier, «von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen». Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, müsse sich in eine Quarantäne begeben, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann.

Wirtschaftshilfen: Vom Lockdown betroffene Unternehmen können dem Entwurf zufolge auf mehr Geld vom Staat hoffen. Bei der sogenannten Überbrückungshilfe III soll der Höchstbetrag von 200 000 Euro auf 500 000 Euro erhöht werden, wobei der maximale Zuschuss für direkt und indirekt von Schliessungen betroffene Unternehmen vorgesehen ist.

Für diese Firmen soll es ausserdem Abschlagszahlungen ähnlich wie bei November- und Dezemberhilfen geben. Auch mit den Schliessungen verbundene Wertverluste bei Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen aufgefangen werden.

Pflege: Für die Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie mobile Pflegedienste sollen durch den Bund finanzierte medizinischen Schutzmasken sowie kostenlose Antigen-Schnelltests die Regel werden.

Dazu sollten die Länder eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegeteams anordnen. In Hotspots solle es auch für Besucher eine Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests geben.

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

Quellen:
  • dpa
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