Italienreisen: Was bedeutet die Notfallverordnung?
Aufgrund der Covid-19-Welle gilt seit dem 10. März in ganz Italien eine Notfallverordnung. Sie beinhaltet auch eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Das Auswärtige Amt rät von nicht erforderlichen Reisen nach Italien derzeit ab.
Eingeschränkte Bewegungsfreiheit
In ganz Italien sollen nicht notwendige Reisen vermieden werden. Sowohl die Rückkehr an einen Wohnort innerhalb Italiens als auch die Ausreise nach Deutschland ist aber weiterhin möglich. Grenzschliessungen sind nicht geplant.
Ausnahmen von der Einschränkung der Bewegungsfreiheit bestehen zudem in folgenden Situationen:
- nachweisbare berufsbedingte Fahrten
- gesundheitlich bedingte Gründe
- sonstige Notsituationen
Dazu muss der Reisende eine Selbsterklärung über die Notwendigkeit der Fahrt ausfüllen und mitführen. Mit Kontrollen und Nachfragen von Sicherheits- und Ordnungskräften müsse gerechnet werden, so das Auswärtige Amt.
Flughäfen, Häfen, Bahnhöfe
Italiens Flughäfen, Häfen und Bahnhöfe sind weiterhin in Betrieb. Aufgrund der geringeren Nachfrage werden derzeit aber viele Flüge nach und von Italien storniert. Zudem werden bis auf weiteres keine Direktflüge von und nach China abgewickelt.
An Flughäfen und Häfen, aber auch im Überlandverkehr in Regionen mit festgestellten Infektionsfällen werden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen durchgeführt.
Öffentliches Leben
Schulen, Kindergärten und Universitäten in ganz Italien bleiben zunächst bis zum 3. April 2020 geschlossen. Kongresse und Tagungen werden ausgesetzt ebenso kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten. Auch Sportveranstaltungen fallen aus oder werden verschoben. Viele Bars und Restaurants schliessen.
Autoren- & Quelleninformationen
- Auswärtiges Amt, Abruf 10.03.2020