Deutscher Bundestag

Infektionsschutzgesetz: Was bedeuten die Änderungen?

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Bundestag und Bundesrat wollen heute weitreichende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschliessen. Worum geht es überhaupt?

Es geht vor allem um bereits geltende Corona-Massnahmen, die nun rechtlich abgesichert werden sollen. So haben sie künftig vor Gericht besser Bestand. Der neue Entwurf formuliert die Massnahmen konkreter und soll gewährleisten, dass sie beim Erreichen kritischer Infektionsschwellenwerten verhängt werden dürfen.

Die Opposition und auch andere Kritiker finden das allerdings bedenklich. Die allgemeine Formulierung des Infektionsschutzgesetzes, die zu Beginn der Pandemie noch tolerabel gewesen seien, sei nach mehr als seinem halben Jahr nicht mehr ausreichend.

Zudem haben Gegner der Corona-Massnahmen Proteste angekündigt – und sie überfluten die Abgeordneten mit E-Mails.

Pandemieschutz versus Grundrechte?

Hier treffen zwei entgegengesetzte Haltungen aufeinander: Die eine stellt den zunehmend drängenderen Pandemieschutz in den Vordergrund. Immer wieder waren Massnahmen aufgrund geltenden Rechts gekippt worden.

Nun sollen genauere und präzisere Vorgaben in den neuen Paragrafen 28a eingefügt werden. Der listet dann die bereits bekannten möglichen Massnahmen auf, die von Landesregierungen und zuständigen Behörden gegen das Coronavirus verordnet werden können. Das sind etwa Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum aber auch Beschränkungen oder Schliessungen von Geschäften und Veranstaltungen - also Vorgaben, die massive Alltagsbeschränkungen bedeuten.

Ausserdem geht es auch um die Möglichkeit, die Folgen der Beschränkungen für die Betroffenen abzufedern. Und entsprechende Mittel zu verteilen.

Mitsprache der Parlamente gefordert

Kritiker fürchten eine Erosion der grundgesetzlich verankerten demokratischen Freiheiten, sozusagen durch die Hintertür. So kritisieren Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen das Vorhaben. Sie sehen zu starke Eingriffe in die Grundrechte und fordern mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Massnahmen. „Für uns ist der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte unverändert zu gross“, sagte unter anderem FDP-Fraktionschef Christian Lindner.

Unangemessene Vergleiche

Kritik ganz anderer Dimension kommt aus Richtung der Gruppen, die den Corona-Massnahmen grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen.

Deren Proteste werden von einer teilweise höchst problematischen Haltung getragen, die die Massnahmen in die Nähe des nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetzes vom März 1933 rücken. Damals hat sich das deutsche Parlament als demokratische Institution selbst abgeschafft hat.

Die NS-Regierung erhielt durch das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ das Recht, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Die Gewaltenteilung, Grundlage jedes Rechtsstaats, war komplett aufgehoben.

Von einer derart dauerhaften Ausserkraftsetzen grundlegender demokratischer Prinzipien kann heute keine Rede sein - auch wenn die Regierung in der Corona-Krise weitgehendere Kompetenzen erhält, Verordnungen zu erlassen. Sie bleiben auf konkrete, am Infektionsgeschehen ausgerichtete Ausnahmesituationen beschränkt und werden automatisch aufgehoben, sobald diese nicht mehr gegeben sind.

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

Quellen:
  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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