Mädchen wird am Arm geimpft

HPV-Impfung an Schulen soll Krebs verhindern

Von , Medizinredakteurin
Lisa Vogel

Lisa Vogel hat Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach studiert und ihre journalistischen Kenntnisse im Masterstudiengang Multimediale Information und Kommunikation vertieft. Es folgte ein Volontariat in der NetDoktor-Redaktion. Seit September 2020 schreibt sie als freie Journalistin für NetDoktor.

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Eine Impfung gegen das HP-Virus kann vor Krebserkrankungen schützen. Doch dafür sollte die Impfung bereits im Schulkindalter durchgeführt werden. Eine bundesweite Impfaktion soll nun die Impfquote bei Jungen und Mädchen verbessern.

Die Region Rhein-Neckar macht es vor: Dort gibt es seit 2015 an 13 Schulen die Möglichkeit an Impftagen teilzunehmen. Das Ziel der Aktion: Die Impfrate gegen die potenziell krebsauslösenden HP-Viren soll gesteigert werden.

Modell für ganz Deutschland

Insgesamt wurden in dem gemeinsamen Modellprojekt des Gesundheitsnetzes Rhein-Neckar und der Deutschen Krebsstiftung bereits über 400 Mädchen in der vierten Klasse gegen humane Papillomviren (HPV) geimpft. Das Risiko für Gebärmutterhalskrebs, aber auch für andere Krebsarten, kann so reduziert werden.

Auf der Basis dieses Modells will die Krebsstiftung nun eine bundesweite Allianz für ein organisiertes HPV-Schulimpfprogramm etablieren. Lehrer und Eltern werden auf Veranstaltungen über Impfung und Erkrankung informiert und können den Nachwuchs anschliessend in der Schule impfen lassen.

„Weniger als die Hälfte ist geschützt“

Bereits seit 2007 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut die Schutzimpfung für Mädchen – und seit diesem Sommer auch für Jungen. Doch sie wird noch zu selten angenommen: „Nicht einmal die Hälfte der 17-jährigen Mädchen ist komplett geschützt“, sagt Prof. Jürgen Riemann von der Deutschen Krebsstiftung im Interview mit der Ärztezeitung.

HPV-Impfung: „Zahl der Krebserkrankungen gegen null senken“

Die Impfung sollte bereits vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen und schützt vor der Ansteckung mit humanen Papillomviren. Diese gelten als Verursacher für Gebärmutterhals-, Penis-, Anal- und Rachenkrebs.

Die Viren werden über die Schleimhäute übertragen – im Laufe des Lebens kommt fast jeder sexuell aktive Mensch mit ihnen in Kontakt. „Durch die Impfung liesse sich die Zahl dieser Krebserkrankungen in Deutschland fast gegen null senken“, sagt Prof. Jürgen Riemann. Jedes Jahr erkranken derzeit etwa 4.600 Frauen an Gebärmutterhalskrebs, etwa 1.600 sterben an den Folgen.

Erfolge in der Krebsvorbeugung

In anderen Ländern ist die HPV-Impfung schon fester Bestandteil des Impfkalenders. Die Anzahl der Krebsdiagnosen ist daraufhin zurückgegangen. In Australien liegt die Impfquote bei etwa 73 Prozent. Sechs Jahre später wurden 50 Prozent weniger auffällige Abstriche aus dem Gebärmutterhals verzeichnet. Auch die Verbreitung von Genitalwarzen ging zurück.

Im Juni 2018 sprach sich die STIKO auch für eine Schutzimpfung für Jungen aus. Sie sollten ebenfalls im Alter von neun bis 14 Jahren – auf jedem Fall aber vor dem ersten Geschlechtsverkehr – die Impfung wahrnehmen. Beim Mann treten pro Jahr etwa 600 Anal-, 250 Penis- und 750 Mundhöhlen-Tumore auf. Diese Erkrankungen werden ebenfalls mit den humanen Papillomviren in Zusammenhang gebracht.

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Lisa Vogel hat Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach studiert und ihre journalistischen Kenntnisse im Masterstudiengang Multimediale Information und Kommunikation vertieft. Es folgte ein Volontariat in der NetDoktor-Redaktion. Seit September 2020 schreibt sie als freie Journalistin für NetDoktor.

Quellen:
  • Robert Koch Institut: Epidemiologisches Bulletin 1/2018 (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/01_18.pdf?__blob=publicationFile; Abgerufen am 11.09.2018)
  • Robert Koch Institut: Epidemiologisches Bulletin 26/2018 (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/26_18.pdf?__blob=publicationFile; Abgerufen am 11.09.2018)
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