Homeoffice: Muss der Vermieter zustimmen?

Von , Wissenschaftsjournalistin
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

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Bedeutet Homeoffice gewerbliche Nutzung einer Wohnimmobilie? Und muss der Vermieter das erlauben? Antworten des Deutschen Mieterbunds.

Wer seine Wohnung zu Wohnzwecken gemietet hat, darf die Räume nicht gewerblich nutzen. Stellt sich die Frage: Gilt die Arbeit im Homeoffice schon als gewerbliche Nutzung? Nicht unbedingt, wie der Deutsche Mieterbund erklärt. Er verweist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Möglichst unauffällig arbeiten

Nach Ansicht des BGH dürfen Mieter von zu Hause aus arbeiten und können ihrer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, wenn keine unzumutbaren Belästigungen der Mitbewohner durch Kundenverkehr eintreten (Az.: VIII ZR 165/08). Zulässig ist die Arbeit in den eigenen vier Wänden auch, wenn sich der Wohnungscharakter nicht ändert und dafür keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

Wann der Vermieter zustimmen muss

In allen anderen Fällen ist immer die Genehmigung des Vermieters notwendig. Das gilt schon für den Fall, dass die Wohnung beim Gewerbeamt als Betriebsstätte angegeben und als Geschäftsadresse genutzt wird, entschied der BGH in einem anderen Fall (Az.: VIII ZR 149/13). Auch die entgeltliche Betreuung von mehreren Kindern - hier fünf Kindern - als Tagesmutter ist als teilgewerbliche Nutzung verboten, befanden die Richter in Karlsruhe (Az.: V ZR 204/11).

Ohne Erlaubnis droht Kündigung

Wer ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, riskiert eine Abmahnung und möglicherweise Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache, erklärt der Mieterbund. Gestattet ist die gewerbliche Nutzung nur, wenn das im Mietvertrag vorgesehen ist oder der Vermieter zustimmt. (caf/dpa)

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Carola Felchner
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Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

Quellen:
  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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