schwangere Krebspatientin

Ein Kind für junge Krebspatienten

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Mitte Mai 2019 wird das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft treten. Hinter dem sperrigen Namen steckt die Chance für tausende junge Krebspatienten, trotz ihrer Erkrankung Mutter oder Vater zu werden.

Denn Chemo- oder Strahlentherapie schädigen nicht nur die Tumorzellen, sie können auch Eierstöcke und Hoden in Mitleidenschaft ziehen und so den Traum von Elternschaft zerstören. Fruchtbarkeitserhaltende Massnahmen, wie die Entnahme und das Einfrieren von Eizellen oder Sperma, stehen zwar zu Verfügung, sind aber teuer. Bis zu 4300 Euro kann die Hoffnung auf ein eigenes Kind kosten.

„Chance auf eigene Kinder genommen“

„Vielen jungen Krebspatientinnen und -patienten wurde damit die Chance auf eigene Kinder genommen, weil ihnen oder ihren Familien schlicht das Geld dafür fehlte“, erklärt die Charité-Ärztin Prof. Diana Lüftner von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes werde diese Ungerechtigkeit nun endlich beseitigt.

Die Änderung bedeutet, dass Kosten für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie Keimzellgewebe von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sich junge Patientinnen oder Patienten einer keimzellschädigenden Therapie unterziehen müssen.

Frauen bis 40, Männer bis 50

Der neugefasste §27a Abs. 4 SGB V ermöglicht die Fruchtbarkeitserhaltung für Mädchen und Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und für Jungen und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Eine Altersgrenze nach unten sieht das Gesetz nicht vor.

Damit betrifft das Gesetz prinzipiell etwa 11000 Mädchen und Frauen sowie 22000 Jungen und Männer, die laut Zentrum für Krebsregisterdaten jährlich in Deutschland an Krebs erkranken. 80 Prozent von ihnen überleben die Erkrankung heutzutage. Allerdings brauchen nicht alle von ihnen fruchtbarkeitserhaltende Massnahmen, weil eine schonendere Behandlung möglich ist.

„Durch die bisherige Gesetzeslage wurden wir diskriminiert und zusätzlich zu unserer Krebserkrankung mit dem Stigma der unfreiwilligen Kinderlosigkeit behaftet“, äussert sich dazu Veronika (35), die als Betroffene in der Stiftung für junge Krebspatienten aktiv ist. Sie hat sich im vergangenen Jahr auf eigene Kosten Eizellen entnehmen und dann einfrieren lassen. „Ich bin wahnsinnig froh, dass junge Krebspatientinnen und -patienten damit eine Erleichterung, Wertschätzung und Gerechtigkeit erfahren.“

Eine Garantie für die Elternschaft ist das natürlich noch nicht. Genesene junge Krebspatienten, die ihre Keimzellen einfrieren konnten, müssen auf eine künstliche Befruchtung zurückgreifen. Die Übernahme der Kosten auch hierfür ist noch ungeklärt.

Langjährige Vorarbeit

Massgebliche Initiatoren der Gesetzes Änderung sind die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. Sie haben die Diskriminierung junger Krebspatienten in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich kritisiert und die Initiative für die in Kraft getretene Gesetzesänderung betrieben - in enger Kooperation mit jungen Patientinnen und Patienten.

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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