Mädchen auf dem Spielplatz

Die neuen Corona-Regeln für Deutschland

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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Bund und Länder haben weitere vorsichtige Lockerungen der bundesweit geltenden Massnahmen beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, Spielplätze werden aber wieder geöffnet - ebenso Museen und Zoos.

Über eine mögliche Öffnung von Schulen, Kitas und Sport soll erst am 6. Mai entschieden werden. Die Gastronomie muss noch warten. Für grössere Lockerungsschritte sei noch nicht die Zeit, hiess es. Lesen Sie hier die wichtigsten Beschlüsse von Bund und Ländern.

Was neu ist

Spielplätzen öffnen

Die Spielplätze dürfen unter Auflagen demnächst wieder besucht werden. Eltern sollen dabei überfüllte Anlagen meiden. Zudem sollen die Kinder möglichst die Hygieneregeln einhalten.

Zoos, Gärten und Museen öffnen

Schleswig-Holstein und der Berliner Zoo haben es bereits vorgemacht, nun dürfen auch anderswo Zoos, Tierparks und botanische Gärten öffnen. Das gilt auch für Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten. Dabei gelten "Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen", so der Beschluss von Bund und Ländern. Kleinere Gebäude sollten Massnahmen treffen, damit die Auflagen umgesetzt werden können. Dazu werden Mittel in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro für "Corona-bedingte Umbaumassnahmen" bereitgestellt.

Kirchen, Moscheen, Synagogen öffnen

Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen sollen künftig wieder abgehalten werden können. Voraussetzung ist auch hier die Beachtung der Infektionsschutzregeln.

Was bleibt

Kontaktbeschränkungen gelten weiter

Die derzeit herrschenden Kontaktbeschränkungen bleiben weitgehend gültig. Menschen sollen in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Sie sollen sich dort nur alleine, im Kreis der Mitglieder des eigenen Haushalts oder mit maximal einer Person aufhalten. Eine Sonderregelung gilt für das Saarland. Dort sind Treffen mit Verwandten wieder erlaubt.

Hygieneregeln weiter einhalten

Hände waschen, in die Armbeuge niesen - diese Hygieneregeln gelten weiter. In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Alle Unternehmen sollen Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmassnahmen für Mitarbeiter und Besucher veranlassen.

Kleinere Läden haben geöffnet

Kleinere und mittlere Geschäfte durften meist schon vor zehn Tagen unter Auflagen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt dies ohne die Flächenbegrenzung von 800 Quadratmetern. Der Einzelhandel kritisiert die 800-Quadratmeter-Beschränkung und warnt vor Wettbewerbsverzerrungen. Dazu gibt es inzwischen unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Ländern.

Was am 6. Mai entschieden wird

Öffnung von Schulen und Kitas noch ungewiss

Die Entscheidung zur Öffnung von Schulen und Kitas wurde auf den 6. Mai vertagt. Dann soll es einen Stufenplan zur Öffnung geben. Vorerst sollen die Schüler in kleineren Gruppen abwechselnd an die Schulen zurückkehren. In den meisten Bundesländern findet in Schulen und Kitas derzeit nur eine Notfallbetreuung statt.

Bundesliga, Vereinssport und Fitnessstudios weiter auf Eis

Zum 6. Mai wollen Bund und Länder entscheiden, unter welchen Bedingungen bestimmte Bundesligaveranstaltungen und Vereinssport möglich sein sollen. Eine Fortsetzung der Bundesliga-Saison am 9. Mai ist damit vom Tisch. Fitnessstudios bleiben bis auf weiteres geschlossen.

Was warten muss

Restaurants, Cafés und Hotels noch im Wartemodus

Die Gastronomie muss sich weiter gedulden. Für sie fällt auch am 6. Mai noch keine Entscheidung. Erst bei der übernächsten Beratung von Bund und Ländern sollen "Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen" beraten werden.

Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben schon jetzt ein dreistufiges Konzept für Öffnungen erarbeitet. Zuerst sollen Outdoor-Angebote wieder zugänglich gemacht werden, später auch die Gastronomie, Hotels und Pensionen – allerdings mit deutlich beschränkter Gästezahl.

Tattoostudios, Kosmetikstudios & Co.

Wo Menschen sich ausserhalb medizinischer Belange bei der Behandlung zu nahe kommen, heisst es noch abwarten. Das gilt für Kosmetikstudios, nichtmedizinische Fusspflege und andere Angebote.

Veranstaltungen und Kulturangebote müssen noch warten

Bis mindestens zum 31. August bleiben alle Grossveranstaltungen wegen der hohen Infektionsgefahr untersagt. Dazu gehören zum Beispiel Volksfeste, grössere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, grössere Konzerte, Festivals, Dorf- und Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen. Theater, Konzerthäuser, Kinos könnten aber schon eher öffnen.

Urlaubsmöglichkeiten im Sommer noch ungeklärt

Die weltweite Reisewarnung der Bundesregierung wurde bis zum 14. Juni verlängert. Erst dann entscheidet die Regierung, ob die Reisewarnung weiter bestehen bleibt. Dabei sind innerdeutsche Reisen wahrscheinlicher als Reisen ins Ausland.

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

Quellen:
  • tagesschau.de, Abruf 30.04.2020
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