Kirchenkerzen

Coronakrise: Gottesdienste in Aussicht?

Von , Arzt
Florian Tiefenböck

Florian Tiefenböck hat Humanmedizin an der LMU München studiert. Im März 2014 stieß er als Student zu NetDoktor und unterstützt die Redaktion seither mit medizinischen Fachbeiträgen. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und einer praktischen Tätigkeit in der Inneren Medizin am Uniklinikum Augsburg ist er seit Dezember 2019 festes Mitglied des NetDoktor-Teams und sichert unter anderem die medizinische Qualität der NetDoktor-Tools.

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Einen Monat schon müssen Gläubige auf gemeinschaftliche Gebete in Kirchen, Synagogen oder Moscheen verzichten. Versammlungen sind dort wie an vielen anderen Orten in der Corona-Krise untersagt. Auch die neuen Leitlinien des Bundes haben daran erstmal nichts geändert. Das Bundesinnenministerium hat sich nun mit Religionsvertretern dazu beraten, wie es weitergehen soll. Sachsen hingegen handelt im Alleingang.

Konzept für weiteres Vorgehen geplant

Das Gute vorne weg: Gottesdienste sollen unter Einhaltung von Hygiene-Regeln schrittweise wieder möglich werden. „Nun müssen wir Wege finden, wie wir Schritt für Schritt wieder gemeinsame Gottesdienste ermöglichen können, ohne die Infektionsgefahren zu erhöhen“, sagte Innen-Staatssekretär Markus Kerber.

Vertreter von Religionsgemeinschaften und Kirchen wollen dazu in den kommenden Tagen gemeinsam mit Bund und Ländern ein Konzept erarbeiten. Dieses solle dann als Grundlage für spätere Beschlüsse dienen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Freitag in Berlin nach einem Gespräch mit Vertretern verschiedener Religionsgemeinschaften.

An dem Gespräch nahmen Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche, der orthodoxen Christen, des Zentralrats der Juden und des Koordinationsrats der Muslime sowie Vertreter aus Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg teil.

Markierte Plätze oder Platzkarten?

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, sagte im Anschluss, der gefundene Konsens bestehe darin, dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände möglichst bald nach dem 30. April wieder erlaubt werden sollten.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) schlägt unter anderem eine Zugangsbeschränkung für Sonntagsmessen und markierte Plätze oder Platzkarten vor. Ein Ausschluss von Älteren - die durch die Pandemie besonders gefährdet sind - lehnen die Bischöfe ab.

Der Zentralrat der Juden sieht die Zeit gekommen für eine Öffnung. „Gerade in schwierigen Zeiten bieten Religion und gemeinsames Gebet einen wichtigen Rückhalt“, teilte Präsident Josef Schuster mit. „Die Durchführung von Gottesdiensten unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte ist verantwortbar und wichtig, um den Menschen in der Krise Halt zu geben.“

Vorerst weiterhin keine religiösen Versammlungen

Erst am Mittwoch hatten Bund und Länder vereinbart, dass gemeinschaftliche Gottesdienste auch weiterhin nicht erlaubt sein sollen. Am 30. April will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) erneut mit den Ministerpräsidenten beraten. Die dann gefassten Vorschläge sollen sich auch darauf beziehen, wie Gottesdienste, Seelsorge und Trauerfeiern bald danach wieder möglich werden könnten.

Um diesem Ziel näher zu kommen, sollten Religionsgemeinschaften bis Mitte nächster Woche Vorschläge machen, wie eine Lockerung aus ihrer Sicht funktionieren könnte, sagte der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici. „Man muss die Besonderheiten der Religionsgemeinschaften beachten und sehen, wie man sie mit den Hygienevorschriften in Einklang bringen kann.“

Sachsen erlaubt Gottesdienste ab Montag

Sachsen hält sich offenbar nicht an diesen Fahrplan. Laut Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) seien Gottesdienste schon ab kommenden Montag in geringem Umfang mit bis zu 15 Besuchern wieder erlaubt. „Gläubigen Menschen ist es wichtig, auch religiöses Leben wieder möglich zu machen.“ Damit komme die Regierung dem Anliegen der jüdischen Gemeinden, der Kirchen sowie anderer Religionsgemeinschaften nach - im Rahmen der geltenden Sicherheitsmassnahmen.

„Es ist unser Weg, den wir gehen“, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Bis zu 15 Personen können ebenso an Trauerfeiern, Beerdigungen oder Taufen teilnehmen. Köpping mahnte aber, „nicht leichtsinnig zu werden“. Eine Öffnung sei nicht ganz ohne und die Infektionsgefahr bei solchen Feierlichkeiten gross. (ft/dpa)

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Florian Tiefenböck hat Humanmedizin an der LMU München studiert. Im März 2014 stieß er als Student zu NetDoktor und unterstützt die Redaktion seither mit medizinischen Fachbeiträgen. Nach Erhalt der ärztlichen Approbation und einer praktischen Tätigkeit in der Inneren Medizin am Uniklinikum Augsburg ist er seit Dezember 2019 festes Mitglied des NetDoktor-Teams und sichert unter anderem die medizinische Qualität der NetDoktor-Tools.

Quellen:
  • Bildquelle: Copyright by Andreas Gruhl - AdobeStock
  • Deutsche Presse-Agentur (dpa)
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