Me-too-Präparate

Von , Ärztin
Dr. med. Katharina Larisch

Katharina Larisch ist freie Autorin der NetDoktor-Medizinredaktion.

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Me-too-Präparate (engl. "Ich auch") sind Arzneimittel, deren Wirkstoff sich in seiner Struktur nur geringfügig von dem eines bereits bekannten, erfolgreichen Arzneistoffes unterscheidet. Sie werden auch Analogpräparate genannt. Me-too-Präparate findet man beispielsweise in der Gruppe der Betablocker und ACE-Hemmer (Herz-Kreislaufmedikamente), unter den Benzodiazepinen (Schlaf- und Beruhigungsmittel) und in vielen Antibiotikagruppen.

Pillen; Medikamente; Tabletten

Unterschiede zum Original

Die Wirkung eines Me-too-Präparates kann gleich, ähnlich oder auch besser sein als die des Originals. So kann ein Analogpräparat zum Beispiel schneller oder länger wirken oder andere Nebenwirkungen besitzen als die Ausgangssubstanz. Zudem spricht ein Patient manchmal auf das eine besser an als auf das andere. Me-too-Präparate können daher eine individuell an Patienten angepasste Therapie ermöglichen.

Unterschiede zu Generika

Me-too-Präparate dürfen nicht mit Generika verwechselt werden - diese enthalten ja den genau gleichen Wirkstoff wie das Original.

Ausserdem dürfen Generika erst auf den Markt gebracht werden, sobald der Patenschutz des Originals ausgelaufen ist. Me-too-Präparate dagegen können bereits vorher entwickelt und ebenfalls patentiert werden. Manchmal macht dies der Hersteller des Originalmedikaments sogar selbst - er nutzt die Forschungarbeiten zur Ausgangssubstanz, um parallel dazu chemisch ähnliche Verbindungen zu entwickeln und als Me-too-Präparate herauszubringen.

Therapeutischer Zusatznutzen

Der therapeutische Mehrwert der Analogpräparate ist allerdings umstritten. Die Hersteller sprechen von einer wichtigen Schrittinnovation, die Kassen dagegen von Scheininnovation, die keinen oder nur unbedeutenden therapeutischen Zusatznutzen bringt.

Da ein Me-too-Präparat als neues Mittel auf den Markt kommt, kann der Hersteller den Preis während der Patentlaufzeit frei festlegen. Das führte dazu, dass diese Präparate manchmal sogar teurer waren als die meist gleich guten Originale. Das Bundesgesundheitsministerium hat daher die Me-too-Präparate in die Festbetragsregelung aufgenommen.

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:
Dr. med.  Katharina Larisch

Katharina Larisch ist freie Autorin der NetDoktor-Medizinredaktion.

Quellen:
  • Mohr, K. & Lüllmann, H.: Pharmakologie und Toxikologie, Georg Thieme Verlag, 2010
  • Schwabe, U. & Paffrath, D. (Hrsg.): Arzneiverordnungs-Report 2012, Springer Verlag, 2012
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