Masern-Impfung

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Aktualisiert am
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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Die Masern-Impfung ist der beste Schutz vor einer Ansteckung mit Masern-Viren. Die Erreger sind hoch infektiös und können – wenn auch selten – schwer krank machen, zum Teil mit Todesfolge. Lesen Sie hier, für wen die Impfung ratsam oder sogar vorgeschrieben ist, wie oft man gegen Masern geimpft werden sollte, welche Nebenwirkungen auftreten können und was die sogenannten Impfmasern sind!

Spritze und Impfpass

Masern-Impfung: Wann wird sie verabreicht?

Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) empfiehlt die Masernimpfung in folgenden Altersgruppen:

  • Säuglinge (Babys im ersten Lebensjahr)
  • Ältere Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die nach 1963 geboren wurden und noch nie oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden

Nicht nötig ist die Masernimpfung für Erwachsene, die vor 1964 geboren wurden (also bevor die Masern-Impfung Standard wurde). Man geht nämlich davon aus, dass sich fast jeder irgendwann mit den hoch ansteckenden Masern-Viren infiziert hat und durch die Erkrankung immun dagegen ist. Nicht immune Personen, die vor 1964 geboren wurden, können sich jedoch im Bedarfsfall (z. B. Kontakt zu einem Infizierten) ebenfalls impfen lassen.

Wer sollte sich impfen lassen?

Grundsätzlich empfiehlt die EKIF die Masern-Impfung als Basisimpfung für alle Säuglinge ab einem Alter von neun Monaten. Als Nachholimpfung ist sie für alle ab 1964 geborenen Menschen sinnvoll, die keinen (ausreichenden) Impfschutz besitzen.

Besonders Frauen im gebärfähigen Alter sollten unbedingt zweimal gegen Masern geimpft sein, bevor sie schwanger werden. Vor jeder Schwangerschaft sollte deshalb der Masern-Impfstatus einer Frau geprüft werden. Nur wenn bei ihr zwei Masern-Impfungen dokumentiert sind, gilt sie als ausreichend geschützt. Ist nur eine Impfung oder gar keine dokumentiert, soll die Impfung unbedingt nachgeholt werden.

Berichtet ein Frau von einer früheren Masern-Impfung (mit ein oder zwei Dosen) oder einer durchgemachten Masern-Erkrankung, berücksichtigen Mediziner dies nicht. Solche Angaben könnten unzuverlässig sein. Betroffene Frauen sollten daher zwei Impfdosen gegen Masern erhalten.

Auch für medizinisches und Pflegepersonal ist ein ausreichender Masern-Impfschutz sehr wichtig – nicht nur für den eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz der betreuten Patientinnen und Patienten.

Masern-Impfung: Wann darf nicht geimpft werden?

Die Masern-Impfung darf in folgenden Fällen nicht verabreicht werden:

  • In der Schwangerschaft (siehe auch Hinweise weiter unten)
  • Bei akutem Fieber (> 38,5 Grad Celsius) oder einer akuten schweren Erkrankung
  • Bei bekannter Allergie gegen einen der Bestandteile des Impfstoffes

Bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sollte ärztlich abgeklärt werden, ob die Impfung gegen Masern sinnvoll ist oder nicht. Ein stark geschwächtes Immunsystem kann nicht ausreichend Antikörper produzieren.

Allerdings haben Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Abwehrsystem ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Sie könnten daher besonders von der Masern-Impfung profitieren.

Der Masern-Impfstoff

Beim Masern-Impfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff. Er enthält abgeschwächte, nicht mehr vermehrungsfähige Erreger (attenuierte Masernviren). Trotzdem reagiert das Immunsystem darauf mit der Bildung spezifischer Antikörper.

Damit ist die Masern-Impfung eine sogenannte aktive Impfung (im Unterschied zu einer passiven Impfung, bei der bereits fertige Antikörper gespritzt werden, z.B. gegen Tetanus).

Die Bildung der Antikörper nach Verabreichung des Masern-Impfstoffes dauert einige Zeit. Die ersten Antikörper sind meist 12 bis 15 Tage nach der Impfung im Blut nachweisbar. Man geht davon aus, dass ein Grossteil der Geimpften nach drei bis vier Wochen gegen eine Infektion mit Masernviren geschützt ist.

Einzel- und Kombinationsimpfstoffe

In der Schweiz sind sowohl ein Einzelimpfstoff (Impfstoff nur gegen Masern) als auch Kombinationsimpfstoffe erhältlich – entweder die MMR-Impfung (kombinierter Impfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln) oder die MMRV-Impfung (schützt zusätzlich vor Varizellen, also Windpocken-Erregern).

Seit dem 01.01.2023 soll die Basisimpfung bei Säuglingen bevorzugt mit dem Vierfachimpfstoff MMRV erfolgen. Für Nachholimpfungen ist der Dreifachimpfstoff MMR vorgesehen.

Diese Kombinationsimpfstoffe haben den Vorteil, dass weniger „Pikser“ notwendig sind. So bräuchte es für einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln bei Verwendung von Einzelimpfstoffen insgesamt sechs Impfspritzen. Beim kombinierten MMR-Impfstoff reichen zwei Impfgaben, um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Infektionskrankheiten aufzubauen. Auch beim MMRV-Impfstoff genügen zwei Impfdosen.

Darüber hinaus haben sich die Kombinationsimpfstoffe als genauso wirksam und verträglich wie die jeweiligen Einzelimpfstoffe erwiesen.

Wer bereits an Mumps oder Röteln erkrankt ist, kann trotzdem mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern geschützt werden. Es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Masern-Impfung: Schwangerschaft und Stillzeit

Weil der Masern-Impfstoff ein Lebendimpfstoff ist, darf er nicht in der Schwangerschaft verabreicht werden. Schwangere Frauen dürfen generell keine Lebendimpfstoffe erhalten. Die abgeschwächten Erreger solcher Impfstoffe können zwar nicht für die Mutter, aber unter Umständen für das Ungeborene ein Risiko bergen.

Nach einer Masern-Impfung sollte vier Wochen lang sicher verhütet werden!

Kommt es doch vor Ablauf der vier Wochen zu einer Schwangerschaft oder wurde geimpft, bevor die Schwangerschaft bekannt wurde, erfordert das aber keinen Schwangerschaftsabbruch. Viele hundert aufgezeichnete Impfungen bei Frauen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft ergaben kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Kindes.

Frauen in der Stillzeit dürfen mit Lebendimpfstoffen wie dem Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff geimpft werden.

Masern-Impfung: Wie oft wird geimpft?

Die Basisimpfung gegen Masern verabreichen Ärztinnen und Ärzte Säuglingen in der Regel zweimal. Das gilt auch für Nachholimpfungen bei ungeimpften Menschen, die ab 1964 geboren sind. Die zweifache Impfdosis ist für die Grundimmunisierung, also einen sicheren und kompletten Impfschutz, notwendig:

Nach der ersten Impfdosis sind je nach Studie fünf bis zehn von 100 Menschen noch nicht ausreichend gegen eine Maserninfektion geschützt. Das ändert sich mit der zweiten Impfdosis: Danach haben mindestens 96 von 100 Geimpften genügend Antikörper gegen den Masern-Erreger aufgebaut.

Bei einem Masernausbruch oder Kontakt zu Masern-Erkrankten erhalten Säuglinge im Alter von sechs bis acht Monaten eine zusätzliche Impfdosis. Sie werden insgesamt also dreimal gegen Masern geimpft.

Masern-Impfung: Wie wird sie durchgeführt?

Die erste Dosis der Basisimpfung wird Säuglingen im Alter von neun Monaten empfohlen, die zweite im Alter von zwölf Monaten. Dabei wird bevorzugt der Vierfachimpfstoff MMRV verwendet.

Auch für die Nachholimpfung bei allen ab 1964 Geborenen sind zwei Impfdosen vorgesehen. Der Zeitabstand dazwischen sollte mindestens vier Wochen betragen.

Wo wird der Impfstoff gespritzt?

Der Masern-Impfstoff wird unter die Haut (subkutan) oder in einen Muskel (intramuskulär) gespritzt. Meist wählt der Arzt oder die Ärztin dafür den Oberarm oder die seitliche Partie am Oberschenkel.

Masern-Impfung: Nebenwirkungen

Wie jede Impfung und jedes sonstige Medikament kann auch die Masern-Impfung (als Einzel- oder Kombinationsimpfstoff) Nebenwirkungen verursachen, auch wenn sie insgesamt als gut verträglich gilt.

Manche Geimpfte entwickeln in den Folgetagen lokale Impfreaktionen an der Einstichstelle wie Rötung, Schmerzen und Schwellung. Ebenfalls möglich sind Kopfschmerzen, Fieber sowie praktisch nur bei Erwachsenen Gelenkschmerzen und geschwollene Lymphknoten in der Nähe der Einstichstelle.

Diese Beschwerden sind in der Regel mild und klingen üblicherweise nach kurzer Zeit und ohne Folgen wieder ab. Sie zeigen sich häufiger nach der ersten Impfdosis und nur selten nach der zweiten.

Säuglinge und Kleinkinder können Fieberkrämpfe im Rahmen der Temperaturerhöhung nach der Impfung bekommen. Diese haben in der Regel keine Folgen.

Gelegentlich entwickelt sich eine leichte Schwellung der Ohrspeicheldrüse. In Einzelfällen hat man eine Hodenentzündung, Bauchspeicheldrüsenentzündung oder Taubheit nach der Impfung beobachtet.

Ebenfalls ganz seltene Nebenwirkungen der Masern-Impfung sind allergische Reaktionen und ein vorübergehender Abfall der Anzahl der Blutplättchen (Thrombozyten).

Je nach verwendetem Impfstoff können die Nebenwirkungen leicht variieren.

Impfmasern

Je nach Literaturangaben entwickeln etwa zwei bis fünf von 100 Geimpften ungefähr ein bis zwei Wochen nach der Masern-Impfung einen schwachen Ausschlag, der den Masern ähnelt – die sogenannten Impfmasern, oft begleitet von Fieber.

Es handelt sich um eine Reaktion auf die abgeschwächten Impfviren, die nur kurzzeitig anhält. Nach ein bis drei Tagen klingen die Impfmasern wieder ab.

Impfviren sind nicht ansteckend. Auch abwehrgeschwächte Personen können sich nicht mit Impfmasern beziehungsweise Impfviren infizieren.

Kein Autismus durch die MMR-Impfung!

Eine in den 90er-Jahren veröffentlichte Untersuchung mit zwölf Teilnehmern verunsicherte lange die Bevölkerung – und tut es zum Teil heute noch: Die Studie ging von einem möglichen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und Autismus aus.

Inzwischen weiss man aber, dass damals bewusst falsche und erfundene Ergebnisse publiziert wurden – der verantwortliche britische Mediziner verlor deshalb seine ärztliche Zulassung, und die Mitautoren und Mitautorinnen der Studie distanzierten sich öffentlich von seinen Aussagen. Das Fachmagazin, das die Studie publiziert hatte, distanzierte sich ebenfalls und zog die Studie zurück.

Darüber hinaus ergaben später mehrere grosse internationale Studien, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und dem Auftreten von Autismus gibt.

Wie lange wirkt die Masern-Impfung?

Experten gehen davon aus, dass die Wirkung der vollständigen Grundimmunisierung – also der zweimaligen Masern-Impfung – lebenslang anhält. Zwar kann es sein, dass im Blut der Geimpften die Menge an bestimmten Antikörpern (Immunglobulin G, kurz: IgG) gegen Masernviren mit der Zeit absinkt. Nach derzeitigem Wissensstand beeinträchtigt dies aber nicht den Impfschutz.

Benötigt man eine Masern-Auffrischimpfung?

Es lässt sich nicht völlig ausschliessen, dass die mit der Masern-Impfung erworbene Immunität im Laufe des Lebens irgendwann nachlässt. Denn durch das verbreitete Impfen zirkulieren weniger Masernviren in der Bevölkerung. Das Immunsystem von Geimpften kommt also seltener in Kontakt mit den Erregern – die „natürliche“ Auffrischung (Boosterung) des Impfschutzes über einen solchen Viruskontakt bleibt also aus.

Bislang spricht aber nichts dafür, dass sich dies auf den Masern-Immunschutz in der Bevölkerung auswirkt. Nach derzeitigem Wissensstand ist es daher nicht notwendig, die Masern-Impfung auffrischen zu lassen.

Masern trotz Impfung

Neben den oben erwähnten Impfmasern können Menschen nach der zweimaligen Masern-Impfung in seltenen Fällen auch an „echten“ Masern erkranken. Hinsichtlich der Ursache dafür unterscheiden Mediziner zwischen primärem und sekundärem Impfversagen.

Primäres Impfversagen

Beim primären Impfversagen entfaltet die Masern-Impfung von Anfang an nicht den beabsichtigten Schutzeffekt. Bei etwa ein bis zwei Prozent der Geimpften schlägt die zweifache Masern-Impfung nicht an. Das heisst, die Betroffenen produzieren nicht ausreichend Antikörper gegen Masernviren.

Passieren kann dies beispielsweise bei Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Bei ihnen ist das Immunsystem nicht in der Lage, auf die Masern-Impfung mit einer ausreichenden Antikörperbildung zu reagieren.

Bei Säuglingen kann es auch an den mütterlichen Antikörpern liegen. Diese zirkulieren im Blut des Kindes und können so mit dem Masern-Impfstoff wechselwirken. Infolgedessen kann in seltenen Fällen kein Impfschutz aufgebaut werden.

Auch eine fehlerhafte Lagerung oder Verabreichung des Impfstoffes kann zu einem primären Impfversagen führen.

Sekundäres Impfversagen

Hiervon spricht man, wenn der Impfschutz nach der Masern-Impfung mit der Zeit nachlässt, sodass eine Masern-Erkrankung möglich wird. Das sekundäre Impfversagen ist aber selten.

Eine trotz Impfung auftretende Masern-Erkrankung verläuft meist leichter oder aber untypisch im Vergleich zu einer Erkrankung bei Ungeimpften. Zudem werden die Masernviren seltener an andere Menschen weitergegeben.

Postexpositionelle Masern-Impfung

Wer Kontakt mit einer (möglicherweise) an Masern erkrankten Person hatte, sollte sich möglichst schnell gegen Masern impfen lassen. Sinnvoll ist diese postexpositionelle aktive Masern-Impfung für „potenzielle Überträger“. Das sind Menschen, die:

  • ab 1964 geboren wurden,
  • weder eine dokumentierte Masern-Impfdosis noch eine laborbestätigte Immunität gegen Masernviren nachweisen können und
  • auch keine Masern-Erkrankung durchgemacht haben.

Ihnen wird eine MMR-Impfung innerhalb der ersten drei Tage nach dem Kontakt angeboten. Das verhindert in der Regel einen Krankheitsausbruch. Ist die „notfallmässige“ Impfung (oder die Gabe einer postexpositionellen passiven Impfung – siehe unten) innerhalb dieses Zeitfensters nicht möglich, können Betroffene für bis zu 21 Tage von Gemeinschaftseinrichtungen (wie Kita, Schule, Arbeitsstätten) ausgeschlossen werden.

„Kontakt“ bedeutet hier jeden (auch flüchtigen) Kontakt mit einem Masernfall innerhalb der kontaginösen Phase (vier Tage vor bis vier Tage nach Ausbruch des Ausschlags). Ebenfalls gemeint ist der Aufenthalt in einem Raum innerhalb von zwei Stunden, nachdem sich dort eine ansteckende (kontaginöse) Person aufgehalten hat.

Als untere Altersgrenze für die postexpositionelle aktive Impfung gelten üblicherweise neun Lebensmonate. In Einzelfällen wird die Impfung nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung aber auch schon Babys zwischen sechs und acht Monaten verabreicht.

Betroffene Kinder sollten anschliessend trotzdem die reguläre zweimalige Basisimpfung gegen Masern mit neun und zwölf Lebensmonaten erhalten (mit jeweils mindestens vier Wochen Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Impfdosen). Nur so wird der Impfschutz für gewöhnlich sicher erreicht.

Postexpositionelle passive Impfung

Nach Kontakt mit (möglichen) Masernkranken können sich „potenzielle Überträger“ auch mittels passiver Immunisierung vor einer Erkrankung schützen: Die Betroffenen bekommen innerhalb von sechs Tagen nach dem Kontakt fertige Antikörper (Immunglobuline) gegen Masernviren gespritzt.

Sie verleihen den Betroffenen im Gegensatz zur „normalen“ (aktiven) Masern-Impfung einen sofortigen Schutz gegen Masern-Viren. Dieser hält aber nur eine begrenzte Zeit an: Die „fremden“ Antikörper werden allmählich vom Immunsystem abgebaut.

Diese postexpositionelle passive Impfung (Immunglobulingabe) kommt für ungeschützte Kontaktpersonen in Betracht, die ein hohes Risiko für Masern-Komplikationen tragen. Dazu zählen:

  • Kinder unter einem Jahr
  • Schwangere (keine Lebendimpfstoffe erlaubt)
  • Menschen mit Immunschwäche

Nach einer passiven Immunisierung (Immunglobulingabe) ist eine MMR-Impfung frühestens nach fünf Monaten ratsam!

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

ICD-Codes:
B05
ICD-Codes sind international gültige Verschlüsselungen für medizinische Diagnosen. Sie finden sich z.B. in Arztbriefen oder auf Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen.
Quellen:
  • Bundesamt für Gesundheit (Schweiz): Richtlinien zur Bekämpfung von Masern und Masernausbrüchen (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen (Schweiz): Empfehlungen zur Prävention von Masern, Mumps und Röteln (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen (Schweiz): Schweizerischer Impfplan 2023 (Stand: Januar 2023), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich): Impfplan Österreich 2023/2024, Version 1.0 vom 05.09.2023, unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich): Masern: Personenbezogene Kontroll- und Präventionsmaßnahmen (Stand: April 2023), unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern (Stand: 04.11.2021), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 10/20 „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Stand: 05.03.2020), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 4/24 „Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2024““ (Stand: 25.01.2024), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Faktensandwich „Fachinformationen zum Impfen wirksam aufgeklärt“, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 06.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: RKI-Ratgeber Masern (Stand: 23.07.2021), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 05.03.2024)
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