Corona-Impfungen für Geflüchtete: Die wichtigsten Antworten
Ein grosser Teil der Menschen, die aus der Ukraine oder anderen Ländern nach Deutschland flüchten, ist nicht gegen Sars-CoV-2 geimpft. Jene, die geimpft wurden, haben häufig einen Impfstoff erhalten, der in der Europäischen Union nicht zugelassen ist. Sie alle erhelten nun ein Impfangebot.
Dieses gilt nicht nur für die Coronaimpfungen, sondern auch für alle Impfungen die die Ständige Impfkommission empfiehlt. So will man Ausbrüchen, beispielsweise von Masern, vorbeugen.
Lichtbildausweis genügt
Für die Impfung müssen die Geflüchteten lediglich einen Lichtbildausweis vorlegen. Ein Berechtigungsschein für die Kostenübernahme oder eine Gesundheitskarte, wie sie manche Ländern Geflüchteten aushändigen, ist nicht notwendig.
Fehlt der Impfausweis, sollen glaubhafte Angaben auf bereits erfolgte Impfungen und durchgemachte Erkrankungen berücksichtigt werden. Aus pragmatischen Gründen wird sonst ein Status als ungeimpft angenommen.
Impfung in grösseren Impfzentren empfohlen
Die Impfung kann bei allen Impfstellen und bei niedergelassenen Ärzten vorgenommen werden. Allerdings empfehlen die Behörden, grössere Impfzentren aufzusuchen, da hier oftmals Helfer mit entsprechenden Sprachkenntnissen vor Ort sind.
Wie viele Impfdosen die Geflüchteten erhalten, hängt von der Zahl und Art der vorangegangenen Immunisierungen ab. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt im Epidemiologischen Bulletin 13/22:
Ungeimpfte, die sich schützen möchten, durchlaufen die normale von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfserie bestehend aus zwei Impfdosen als Grundimmunisierung sowie einer ergänzenden Auffrischimpfung (Booster).
Wann eine einzelne Booster-Impfung ausreicht
Bei Personen, die bereits einen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, hängt das Vorgehen vom jeweiligen Vakzin und der Zahl der verabreichten Dosen ab:
Nach Impfung mit einem der Totimpfstoffe CoronaVac (Sinovac), Covilo (Sinopharm) und Covaxin (Bharat Biotech International Limited): Die vorliegenden Daten zeigen, dass nach einer Grundimmunisierung (2-fach-Impfung) mit einem dieser (inaktivierten) Ganzvirus-Impfstoffe eine einmalige Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ausreicht.
Der Booster soll frühestens drei Monate nach der letzten Impfdosis gegeben werden. So lässt sich ein Schutz vergleichbar mit den in Deutschland empfohlenen Impfschemata erzielen, heisst es in der Empfehlung des RKI.
Nach Impfung mit dem Vektor-Impfstoff Sputnik V: Für dieses Vakzin liegen keine ausreichenden Daten vor. Da es sich um einen Vektorimpfstoff handelt, gehen Immunologen davon aus, dass der gebildete Impfschutz dem von Johnson & Johnson oder AstraZeneca ähneln könnte. Entsprechend soll auch hier ein einmaliger Booster mit einem mRNA-Impfstoff – frühestens drei Monate nach der letzten Spritze – ausreichen.
Impfung bei unvollständiger Grundimmunisierung: Wer nur eine Dosis der oben genannten, nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe erhalten hat, soll eine vollständige Immunisierung bestehend aus drei Impfstoffdosen gemäss den STIKO-Empfehlungen erhalten.
Boosterimpfung nach durchgemachter Coronainfektion: Wer nach einer Grundimmunisierung mit einem der oben genannten Impfstoffe auch eine Sars-CoV-2-Infektion durchgemacht hat, die im Labor bestätigt wurde, soll ebenfalls mindesten drei Monate warten, bis er oder sie sich einmalig boostern lässt.
Nach Impfung mit einem anderen nicht in der EU zugelassenen Impfstoff: Für andere nicht in der EU zugelassenen Impfstoffe liegen keine ausreichenden Daten vor. Daher sollen so geimpfte Personen eine vollständige Immunisierung nach den geltenden Empfehlungen der ständigen Impfkommission erhalten.
Die aktuellen Empfehlungen weichen damit von den bislang geltenden Vorgaben ab. Studierende und andere Menschen aus nicht EU-Ländern sollten zuvor grundsätzlich eine vollständige Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff durchlaufen.
Autoren- & Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.
- Informationsangebot des Robert-Koch-Angebot: „Welche Impfungen sollten Geflüchtete (z.B. aus der Ukraine) jetzt erhalten, um ihre Gesundheit zu schützen und Ausbrüche zu verhindern?“ (Stand: 31.03.2022), www.rki.de (Abgerufen am 07.04.2022)
- Informationsangebot des Robert-Koch-Instituts: Das Epidemiologische Bulletin 13/2022 (Stand: 31.03.2022), unter: www.rki.de (Abruf: 07. April 2022)