Corona-Virus: So wird geimpft

Von , Medizinredakteurin
Christiane Fux

Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

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In einer beispiellosen Impfaktion werden derzeit Millionen Bundesbürger geimpft. Wie kommt man an einen Impftermin? Wer erhält welchen Impfstoff? Wo kann man sich impfen lassen? Und was hat es mit dem digitalen Impfnachweis auf sich?

Impfstoff und Spritze

Wie bekomme ich einen Impftermin?

Für die Impfung benötigen Sie einen Termin. Den genauen Ablauf regeln die einzelnen Bundesländer. Er kann von Land zu Land etwas unterschiedlich sein.

Impfung in Impfzentren

Geimpft wird zum einen in den Impfzentren. Die Terminvergabe erfolgt über spezielle Servicenummern oder den Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117, über den man auch online Termine vereinbaren kann (www.116117.de). Alternativ kann man sich in einigen Bundesländern auch über entsprechende Onlineportale registrieren. Die Einladung erfolgt dann per SMS, E-Mail oder Brief.

Impfung bei niedergelassenen Ärzten

Sowohl Hausärzte als auch viele Fachärzte (z.B. Gynäkologen, Hautärzte, Orthopäden) bieten Corona-Impfungen an. Wen die niedergelassenen Ärzte zuerst impfen, hängt von ihrer persönlichen Einschätzung ab, wie hoch das individuelle Risiko ihres Patienten für eine Infektion oder schwere Erkrankung ist.

Impfung bei Betriebsärzten

Seit Juni impfen auch viele Betriebsärzte gegen Corona. Grosse Unternehmen haben dafür teilweise eigene Impfstrassen aufgebaut. In welcher Reihenfolge hier geimpft wird, kann sich von Betrieb zu Betrieb unterscheiden.

Impfung in Impfbussen

Viele Städte setzen Impfmobile ein, in denen man sich ohne Termin impfen lassen kann. Wo sie sich befinden, können Sie über die Internetportale der Städte abrufen.

Wer bekommt welchen Impfstoff?

Die Vektorimpfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) derzeit nur Menschen ab dem 60. Lebensjahr. Grund dafür sind seltene Hirnvenenthrombosen, die als Nebenwirkung aufgetreten waren, und zwar ausschliesslich bei jüngeren Erwachsenen bis Personen mittleren Alters. Bei älteren Menschen ist diese Komplikation nicht häufiger aufgetreten als bei Ungeimpften dieser Altersgruppe.

Menschen unter 60 Jahren sollen demnach den mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna erhalten. Nach gründlicher Aufklärung durch einen Arzt und Abwägung des persönlichen Risikos können sie aber auch einen Vektorimpfstoff bekommen – beispielsweise, weil die Wartezeit auf eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff deutlich länger wäre.

Personen unter 60, die vor dieser Regelung eine Impfdosis von AstraZeneca erhalten haben, bekommen als Zweitimpfung ebenfalls einen mRNA-Impfstoff. Diese Kombination scheint ersten Untersuchungen zufolge sogar besonders wirksam vor einer Sars-CoV-2-Infektion zu schützen.

Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind inzwischen in Europa auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren zugelassen und werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) mittlerweile allen in dieser Altersgruppe empfohlen. Besonders wichtig ist die Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen wie Asthma, Adipositas, Herzerkrankungen und Trisomie 21 (Down-Syndrom).

In welchen Abständen wird geimpft?

Mit Ausnahme des Impfstoffs von Johnson & Johnson (hier reicht eine Dosis) benötigt man immer zwei Impfungen, damit sich der Impfschutz vollständig aufbaut. Für die mRNA-Impfstoffe (BionTech/Pfizer, Moderna) empfiehlt die Ständige Impfkommission einen Abstand von 3 bis 6 Wochen.

Für AstraZeneca lag der empfohlene Impfabstand bei 9 bis 12 Wochen. Inzwischen erfolgt wegen der höheren Wirksamkeit die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff - und zwar bereits nach vier Wochen.

Wie weise ich nach, dass ich impfberechtigt bin?

Der Altersnachweis erfolgt einfach über den Personalausweis. Eine bestimmte Vorerkrankung, die zur Impfung berechtigt, kann der Hausarzt bescheinigen.

Sollen sich Schwangere impfen lassen?

Bisher liegen nur limitierte Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit der Corona-Impfung in der Schwangerschaft und Stillzeit vor. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission eine generelle Impfung gesunder Schwangerer derzeit nicht. Werdende Mütter können aber zwei enge Kontaktpersonen benennen, die dann zu ihrem Schutz geimpft werden.

Anders wird die Situation bewertet, wenn schwangere Frauen zu einer Risikogruppe gehören – beispielsweise aufgrund einer Vorerkrankung oder weil sie besonders exponiert sind für eine Infektion. Ihnen soll auf Empfehlung der STIKO nach einer ausführlichen Aufklärung und sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung eine Impfung ab dem vierten Monat mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag Coronavirus: Was Schwangere jetzt wissen müssen.

Und was ist mit stillenden Müttern?

Auch für stillende Mütter gibt es derzeit noch keine umfassende Datenlage zu Impfrisiken. Die Experten der STIKO halten es jedoch für sehr unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt. Tatsächlich könnten Geimpfte über Antikörper in der Muttermilch sogar Ihr Kind schützen.

Können sich Kinder und Jugendliche impfen lassen?

Die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna wurden von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) mittlerweile auch für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen zugelassen. Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag Coronaimpfungen für Kinder und Jugendliche.

Welche Lockerungen gelten für vollständig Geimpfte?

Vollständig Geimpfte und Genesene haben in Zeiten höherer Inzidenzen grössere Freiheiten. Dazu gehören beispielsweise Restaurant- und Veranstaltungsbesuche ohne zusätzliche Tests.

Dennoch können auch sie sich mit Sars-CoV-2 infizieren, weshalb sie weiterhin in vorgeschriebenen Situationen Masken tragen müssen. Zusätzlich können freiwillige Tests in besonders riskanten Situationen sinnvoll sein.

Digitaler Impfnachweis

Der digitale Impfnachweis dient als Beleg für einen vollständigen Impfschutz. Ähnliche Zertifikate gibt es für Genesene und negative Ergebnisse aus Corona-Teststellen. Solche Zertifikate können auch in speziellen Apps wie der Corona-Warn-App des Bundes angezeigt werden.

Damit soll der Besitzer schnell und fälschungssicher nachweisen können, dass er wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen kann, etwa bei Urlaubsreisen oder beim Zugang zu Veranstaltungen, für die sonst eine negatives Testergebnis nötig wäre – beispielsweise künftige Konzerte.

Übersicht zu den Impfungen auf Landesebene

Die Länder organisieren die Impfungen jeweils individuell. Informationen zu den Impfungen und Impfzentren erhalten Sie auf folgenden Seiten:

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

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Christiane Fux studierte in Hamburg Journalismus und Psychologie. Seit 2001 schreibt die erfahrene Medizinredakteurin Magazinartikel, Nachrichten und Sachtexte zu allen denkbaren Gesundheitsthemen. Neben ihrer Arbeit für NetDoktor ist Christiane Fux auch in der Prosa unterwegs. 2012 erschien ihr erster Krimi, außerdem schreibt, entwirft und verlegt sie ihre eigenen Krimispiele.

Quellen:
  • Informationen rund um das Coronavirus, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzgA, www.infektionsschutz.de, Abruf 25.08.2021
  • Robert Koch-Institut (RKI): COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Stand 19.08.2021
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