Entlassung aus dem Krankenhaus
Wann Sie das Krankenhaus verlassen dürfen, entscheidet der Stationsarzt. Wenn Sie das Krankenhaus entgegen ärztlichem Rat früher verlassen wollen, müssen Sie schriftlich erklären, das auf eigene Verantwortung zu tun. In diesem Fall übernimmt der Arzt keine Haftung, wenn später gesundheitliche Probleme auftreten.
Bei der Entlassung erhalten Sie einen sogenannten Entlassungsbericht. Er enthält alle wichtigen Informationen über gestellte Diagnosen und die Therapie im Krankenhaus sowie Vorschläge für die weitere Behandlung, insbesondere über die Einnahme von Medikamenten. Der Entlassungsbericht ist für den Arzt gedacht, der die Behandlung weiterführt. In der Regel erhalten Sie zunächst einen Kurzbericht mit den wichtigsten Informationen. Den längeren, ausführlichen Bericht bekommen entweder Sie oder der behandelnde Arzt per Post. Darin befinden sich die Untersuchungsergebnisse, Röntgenaufnahmen, Ultraschallbilder oder andere Dokumente, die helfen, Ihre Behandlung optimal fortzusetzen.
Seit Oktober 2017 ist das Krankenhaus nach dem sogenannten "Entlassmanagement" (das auch "Pflege- oder Überleitungsmanagement" genannt wird) verpflichtet, eine notwendige Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt in die Wege zu leiten.
Das Krankenhaus organisiert dabei zum Beispiel ambulante Rehabilitationsmassnahmen nach dem Krankenhausaufenthalt oder auch eine stationäre Anschlussheilbehandlung (stationäre Reha).
Manche Patienten können sich nach einem Klinikaufenthalt noch nicht alleine zuhause versorgen und brauchen weiterhin ärztliche Betreuung. In so einem Fall organisiert das Krankenhaus rechtzeitig zur Entlassung einen häuslichen Pflegedienst zur Wundversorgung oder zur Grundpflege. Dabei haben Sie meist die Wahl zwischen verschiedenen Pflegediensten, mit denen Ihre Versicherung Verträge geschlossen hat.
Zum Entlassungszeitpunkt kann auch eine Haushaltshilfe organisiert werden und - wenn erforderlich - auch ein Übergang in ein Pflegeheim.
Alle diese Massnahmen sind aber für Sie als Patient nicht verpflichtend: Sie können diese Hilfestellungen auch ablehnen - was Sie mit einer Unterschrift bestätigen müssen.
Autoren- & Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.
- Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf: 15.12.2018)