MMR-Impfung

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Aktualisiert am
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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MMR-Impfung ist die Abkürzung für Masern-Mumps-Röteln-Impfung. In der Regel erhalten schon Säuglinge die Kombinationsimpfung. Die MMR-Impfung kann aber auch Erwachsenen gegeben werden. Lesen Sie hier alles Wichtige zur MMR-Impfung: Wie oft wird sie verabreicht? Wer soll sie erhalten? Welche Nebenwirkungen kann die MMR-Impfung auslösen?

Impfung beim Säugling

Was ist die MMR-Impfung?

Die MMR-Impfung ist eine Dreifachimpfung, die gleichzeitig vor einer Infektion mit Masern-, Mumps- und Röteln-Viren schützt. Es handelt sich um eine Lebendimpfung:

Der MMR-Impfstoff enthält noch vermehrungsfähige, aber abgeschwächte Masern-, Mumps- und Röteln-Viren. Diese können die jeweilige Erkrankung nicht mehr auslösen. Trotzdem reagiert das Immunsystem auf sie mit der Bildung spezifischer Antikörper zur Abwehr.

Gewissermassen eine Erweiterung der Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) ist die MMRV-Impfung. Dieser Vierfachimpfstoff schützt zusätzlich vor einer Erkrankung durch Varizellen - den Windpocken-Erregern.

Vorteile der Kombinationsimpfung

Ein Kombinationsimpfstoff wie der MMR-Impfstoff hat mehrere Vorteile gegenüber Einzelimpfstoffen (Einfachimpfstoffen):

  • Weniger oft piksen: Würde man einzeln gegen Masern, Mumps und Röteln impfen, wären für einen ausreichenden Schutz insgesamt sechs Impfspritzen nötig. Für das gleiche Ergebnis genügen bei der MMR-Impfung zwei Spritzen - gerade für kleine Kinder ein willkommener Vorteil.
  • Weniger Nebenwirkungen: Die Reduzierung der nötigen Impfspritzen hat auch den Vorteil, dass der oder die Geimpfte seltener mit einer möglichen Impfreaktion durch die MMR-Impfung rechnen muss.
  • Genauso verträglich, genauso wirksam: Die MMR-Impfung gilt als genauso verträglich und wirksam wie die Einzelimpfungen.

Impfstoffe gegen Mumps und Röteln sind in der Schweiz nur als Kombinationsimpfstoffe (MMR- oder MMRV-Impfung) erhältlich; den Masern-Impfstoff gibt es zusätzlich als Einzelimpfstoff.

MMR-Impfung für Säuglinge

Laut dem Schweizerischen Impfplan sollten alle Säuglinge gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (Windpocken) geimpft werden. Vorzugsweise sollte dafür generell der MMRV-Impfung verwendet werden. Möglich ist aber auch die MMR-Impfung plus Varizellen-Einzelimpfung (zeitgleich, aber an unterschiedlichen Körperstellen).

MMR-Impfung: Wie oft und wann werden Babys geimpft?

Für einen vollständigen Impfschutz (Grundimmunisierung) sind bei der MMR(V)-Impfung im Allgemeinen zwei Impfdosen notwendig. Für Säuglinge empfiehlt der Schweizerische Impfplan folgendes Impfschema:

  • Die erste MMR- oder MMRV-Impfung ist in der Regel mit neun Lebensmonaten empfohlen.
  • Die zweite MMR- oder MMRV-Impfung ist im Alter von zwölf Monaten vorgesehen.

Frühe MMR-Impfung vor neun Lebensmonaten

Bei Kontakt mit einem Masernfall, einem lokalen Masern-Ausbruch oder einer Reise in ein Masern-Epidemiegebiet ist die MMR-Impfung ab sechs Monaten empfohlen.

Für einen langanhaltenden Immunschutz muss sich aber die reguläre zweifache Grundimmunisierung anschliessen, sodass es dann insgesamt drei Impfdosen sind. Der Grund:

Bei Babys unter neun Monaten wirkt die MMR-Impfung möglicherweise nur eingeschränkt. Denn zum einen ist das Immunsystem in diesem Alter noch unreif. Zum anderen zirkulieren im kindlichen Blut eventuell noch mütterliche Antikörper, die den Aufbau des Impfschutzes einschränken.

Das heisst: Nach einer ersten MMR-Impfung im Alter von sechs bis acht Monaten sind dann noch die beiden regulären Impfungen angeraten:

  • die zweite Impfung bevorzugt als MMRV-Impfung im Alter von neun Monaten (mindestens vier Wochen nach der ersten Impfung)
  • die dritte Impfung bevorzugt als MMRV-Impfung im Alter von zwölf Monaten

Nach der vollständigen Grundimmunisierung besteht aus Expertensicht ein lebenslanger (wenn auch nicht 100-prozentiger) Schutz vor Masern, Mumps und Röteln. Eine Auffrischung zu einem späteren Zeitpunkt ist aus derzeitiger Sicht nicht nötig.

MMR-Impfung für ältere Kinder und Jugendliche

Bei älteren Kindern und Jugendlichen, die als Säuglinge nicht oder nur einmal gegen Masern, Mumps und/oder Röteln geimpft wurden, sollte man das so bald wie möglich nachholen:

  • Wer als Baby keine MMR-Impfung erhalten hat, benötigt die komplette Grundimmunisierung mit zwei Impfdosen im Abstand von mindestens vier Wochen.
  • Hat jemand als Kind zumindest eine MMR-Impfung bekommen, holt man die noch fehlende zweite Dosis nach, um die Grundimmunisierung abzuschliessen.

Wer zusätzlich nicht oder unvollständig gegen Windpocken geimpft ist und auch die Windpocken-Erkrankung nicht durchgemacht hat, bekommt anstelle der MMR-Impfung bevorzugt die MMRV-Impfung.

MMR-Impfung für Erwachsene

Eine MMR-Nachholimpfung ist für alle nach 1963 geborenen Erwachsenen empfohlen, die bislang nie oder nur einmal gegen Masern, Mumps und/oder Röteln geimpft wurden. Für diese Nachholimpfung verwenden Mediziner bei jungen Erwachsenen (unter 40 Jahre) bevorzugt den MMRV-Impfstoff, wenn die Betreffenden nie die Windpocken hatten.

Für Frauen im gebärfähigen Alter ist ein Schutz vor Masern, Mumps und Röteln besonders wichtig. Erkrankungen während der Schwangerschaft schädigen nämlich möglicherweise das Kind. Und erst eine werdende Mutter dagegen zu impfen, ist nicht möglich (keine Lebendimpfungen für Schwangere!).

Deshalb sollten alle Frauen mit Kinderwunsch systematisch gegen Masern, Mumps und Röteln geimpft werden, wenn sie in der Vergangenheit nicht nachweislich zweimal die MMR-Impfung erhalten haben.

Angaben einer Frau über eine erhaltene MMR-Impfung oder eine durchgemachte Erkrankung berücksichtigen Ärzte und Ärztinnen nicht – solche Angaben sind möglicherweise nicht zuverlässig.

Für medizinisches und Pflegepersonal ist die MMR-Impfung (bzw. MMRV-Impfung) ebenfalls unbedingt empfohlen – zum eigenen Schutz und zum Schutz der Patientinnen und Patienten.

Eine MMR-Impfung kann auch dann verabreicht werden, wenn jemand schon einen ausreichenden Schutz gegen eine oder zwei der drei Krankheiten besitzt (durch frühere Impfungen oder durchgemachte Erkrankung) – es besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

MMR-Impfung: Nebenwirkungen

Die meisten Menschen vertragen die MMR-Impfung gut.

Am ehesten zeigen sich lokale Impfreaktionen wie Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Einstichstelle. Sie entstehen dadurch, dass sich der Körper wie gewünscht mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Meist fallen sie nur mild aus und klingen bald wieder ab.

Das Gleiche gilt für Allgemeinreaktionen auf die Impfung wie Kopfschmerzen und erhöhte Körpertemperatur beziehungsweise Fieber. Seltener bekommen kleine Kinder nach der Impfung einen Fieberkrampf. Der bleibt in der Regel aber ohne Folgen.

Manchmal entwickelt sich ungefähr ein bis zwei Wochen nach der MMR-Impfung ein Masern-ähnlicher Ausschlag. Diese Impfmasern halten nur wenige Tage an und sind nicht ansteckend.

Ebenfalls möglich ist eine Ohrspeicheldrüsenentzündung (Parotitis), erkennbar an einer geschwollenen Ohrspeicheldrüse (wie bei Mumps).

Ganz selten verursacht die MMR-Impfung Nebenwirkungen wie:

Je nach verwendetem Impfstoff können die Nebenwirkungen leicht variieren.

MMR-Impfung und Autismus

Im Jahr 1998 veröffentlichte ein britischer Arzt einen Artikel, der einen möglichen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und dem Auftreten von Autismus behauptete - zur Sorge vieler Eltern. Allerdings bezog sich der Arzt bei seiner Untersuchung auf die Daten von nur zwölf Kindern. Zudem wurden ihm später methodische Fehler und sogar eine Fälschung der Daten nachgewiesen.

Der Artikel wurde daraufhin vollständig widerrufen, und der Arzt verlor seine ärztliche Zulassung.

Darüber hinaus konnten nachfolgende, umfangreiche und qualitativ hochwertige Studien (z.B. eine dänische Untersuchung mit mehr als 530.000 Kindern) belegen, dass es keinen Zusammenhang zwischen der MMR-Impfung und autistischen Störungen gibt.

MMR-Impfung: Wer darf sie nicht erhalten?

In folgenden Fällen raten Mediziner von der MMR-Impfung ab:

  • akutes Fieber (> 38,5 Grad Celsius) oder eine akute schwere Erkrankung
  • bekannte Allergie gegen einen der Bestandteile des MMR-Impfstoffes
  • bestimmte Formen schwerer Immunschwäche
  • Schwangerschaft (siehe unten)

Bei schwerer Immunschwäche (angeboren oder erworben) könnte es passieren, dass sich die abgeschwächten Impfviren des MMR-Impfstoffes unkontrolliert im Körper vermehren. Das kann für Betroffene gefährlich werden. Bei Immundefekten entscheiden Mediziner deshalb im Einzelfall, ob die MMR-Impfung verabreicht werden kann.

Bei einer Allergie gegen Hühnereiweiss ist eine MMR-Impfung im Allgemeinen möglich. Zwar stellen Pharmafirmen den Impfstoff mit Hühnerzellen her. Der Impfstoff selbst enthält aber meist keine oder kaum Spuren von Hühnereiweiss.

Demnach gilt eine Hühnereiweiss-Allergie auch nicht als Gegenanzeige (Kontraindikation) für eine MMR-Impfung. Das Risiko für eine schwere allergische (anaphylaktische) Reaktion auf die MMR-Impfung ist bei Hühnereiweiss-Allergikern nicht erhöht.

MMR-Impfung: Schwangerschaft und Stillzeit

Die MMR-Impfung besteht wie die MMRV-Impfung aus Lebendimpfstoffen. Solche sind in der Schwangerschaft „verboten“ (kontraindiziert). Der Grund: Die abgeschwächten Erreger von Lebendimpfstoffen könnten unter Umständen für das Ungeborene gefährlich werden, auch wenn sie der Mutter nicht schaden.

Nach einer MMR-Impfung oder MMRV-Impfung sollte eine Schwangerschaft mindestens für vier Wochen vermieden werden!

Hat eine Frau dennoch während oder kurz vor einer Schwangerschaft die Impfung bekommen, ist kein Schwangerschaftsabbruch notwendig. Es gibt zahlreiche dokumentierte Impfungen während beziehungsweise kurz vor einer Schwangerschaft, die kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen des Kindes ergaben.

Eine Masern-Mumps-Röteln-(Varizellen-)Impfung (MMR-Impfung bzw. MMRV-Impfung) in der Stillzeit ist möglich.

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
  • Bundesamt für Gesundheit (BAG), Schweiz: Masern: Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand: März 2019), unter: www.infovac.ch (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit et al.: Impfung von Frauen im gebärfähigen Alter gegen Röteln, Masern, Mumps und Varizellen (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen (Schweiz): Empfehlungen zur Prävention von Masern, Mumps und Röteln (Stand: März 2019), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Bundesamt für Gesundheit und Eidgenössische Kommission für Impffragen (Schweiz): Schweizerischer Impfplan 2023 (Stand: Januar 2023), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreich: Liste zugelassener Impfstoffe (Stand: 14.12.2023), unter: www.basg.gv.at (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich): Impfplan Österreich 2023/2024, Version 1.0 vom 05.09.2023, unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 10/20 „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (Stand: 05.03.2020), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 2/2020 „Empfehlung und wissenschaftliche Angleichung der beruflich induzierten Masern-Mumps-Röteln- (MMR-) und Varizellen-Impfung“ (Stand: 09.01.2020), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Robert Koch-Institut: Epidemiologisches Bulletin 4/24 „Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2024“ (Stand: 25.01.2024), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Robert Koch-Institut (RKI): Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Masern, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Robert Koch-Institut (RKI): Impfschema: Häufig gestellte Fragen und Antworten, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 18.03.2024)
  • Robert Koch-Institut (RKI): Schutzimpfung gegen Röteln: Häufig gestellte Fragen und Antworten, unter: www.rki.de (Abrufdatum: 18.03.2024)
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