Immunsuppression und Impfung

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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Wenn das Immunsystem geschwächt beziehungsweise unterdrückt ist (Immunsuppression), sind Impfungen als Schutz vor Krankheitserregern besonders wichtig – oder aber unwirksam oder sogar gefährlich. Das Thema Immunsuppression und Impfung ist also sehr komplex. Lesen Sie hier, was es hier zu beachten gilt und welche Impfungen bei Immunsuppression ratsam oder verboten sind!

Ärztin gibt Mann im Rollstuhl eine Spritze

Was muss man bei einer Immunsuppression und Impfung beachten?

Bei Menschen mit einer Immunsuppression (Immundefizienz, Immunschwäche) arbeitet das Immunsystem nicht optimal – es ist in seiner Funktionsfähigkeit mehr oder weniger stark eingeschränkt. Der Grund dafür kann eine angeborene oder erworbene Erkrankung oder eine immunsuppressive Therapie sein.

Was auch immer der Grund für eine Immunsuppression beziehungsweise Immunschwäche ist – im Zusammenhang mit Impfungen ergeben sich mehrere Aspekte, die es zu beachten gilt:

Erhöhte Anfälligkeit für Infekte

Für Menschen mit einer Immunsuppression sind verschiedene Impfungen noch wichtiger als für Immungesunde. Ihre eingeschränkte Körperabwehr kann sich Krankheitserregern nämlich nicht so gut widersetzen. Deshalb sind Immunsupprimierte generell anfälliger für (schwere) Infektionen. Einige Beispiele:

Bei krankheits- oder therapiebedingter Immunsuppression ist es also besonders ratsam, die körpereigene Widerstandskraft gegen Infektionen mit Hilfe von Impfungen zu steigern.

Wie gross die Infektanfälligkeit bei einzelnen Patienten mit Immunsuppression ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Relevant sind etwa Ursache und Schweregrad der Immundefizienz, eventuelle Begleiterkrankungen sowie Alter und Body-Mass-Index (BMI) des Betroffenen.

Impfungen bei Immunsuppression oft weniger wirksam

Menschen mit einem schwachen Immunsystem profitieren also besonders von Impfungen – sofern diese ausreichend wirken. Das ist aber nicht immer der Fall: Die Impfantwort fällt bei Immunsuppression / Immunschwäche oft weniger gut aus als bei einer intakten Körperabwehr.

Denn als Reaktion auf den verabreichten Impfstoff bildet ein beeinträchtigtes Immunsystem weniger Abwehrstoffe (Antikörper) als ein voll funktionsfähiges Abwehrsystem. Im Idealfall kommt so dennoch ein ausreichender Impfschutz zustande.

Es kann aber auch sein, dass die Impfantwort auf eine Impfung nahezu komplett ausbleibt. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sich jemand mit einem Totimpfstoff impfen lässt trotz Therapie mit Immunsuppressiva wie Alemtuzumab oder Rituximab. Das sind künstlich hergestellte, therapeutische Antikörper, die gezielt bestimmte Immunzellen (B- bzw. T-Lymphozyten) aus dem Blut entfernen. Sie eignen sich beispielsweise für die Therapie von Multipler Sklerose (Alemtuzumab) und chronisch lymphatischer Leukämie (Alemtuzumab, Rituximab).

Lebendimpfstoffe sind kritisch

Ein wichtiger Punkt ist auch, welcher Impfstoff bei Immunsuppression gegeben werden kann und welcher nicht – nicht nur im Hinblick auf die Effektivität (siehe vorherigen Abschnitt), sondern vor allem auch bezüglich der Sicherheit eines Impfstoffes.

Kritisch sind in dieser Hinsicht oft Lebendimpfstoffe wie der Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps- und Röte (MMR-Impfung). Bei Immunsupprimierten können solche Lebendimpfungen unter Umständen genau jene Erkrankung auslösen, vor der sie eigentlich schützen sollen.

Lebendimpfstoffe enthalten nämlich vermehrungsfähige, wenn auch abgeschwächte (attenuierte) Infektionserreger. Bei immungesunden Menschen rufen diese keine Erkrankung hervor, sondern setzen nur die gewünschte Bildung von Abwehrstoffen in Gang.

Anders bei einer Immunsuppression (Immunschwäche): Es kann sein, dass das beeinträchtigte Immunsystem selbst den abgeschwächten Erregern aus einem Lebendimpfstoff nicht gewachsen ist. Betroffene Menschen entwickeln dann die entsprechende Krankheit, eventuell sogar mit schweren bis lebensbedrohlichen Komplikationen.

Bei einer Immunschwäche sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen deshalb oft "verboten" (kontraindiziert). Mehr dazu lesen Sie unten im Abschnitt: "Lebendimpfungen: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken".

Im Unterschied zu Lebendimpfstoffen sind Totimpfstoffe für Impfungen bei immunsupprimierten Patienten grundsätzlich geeignet. Sie enthalten keine vermehrungsfähigen Erreger und können deshalb keine Erkrankung auslösen. Zudem werden Totimpfstoffe auch bei Störungen des Immunsystems generell gut vertragen.

Impfabstände zu therapiebedingter Immunsuppression

Benötigt ein Patient eine immunsuppressive Therapie, erhält er fehlende Lebendimpfungen idealerweise mindestens vier (bis sechs) Wochen vor Therapiestart.

So ein zeitlicher Abstand lässt sich aber nicht immer einhalten – manchmal müssen Ärzte die Therapie schnellstmöglich einleiten. Dann entscheiden sie im Einzelfall, ob der immunsupprimierte Patient dennoch Impfungen erhalten soll (und wenn ja, welche).

Auch nach Abschluss einer Behandlung mit immunsuppressiven Medikamenten dürfen Patienten oft nicht sofort eine Lebendimpfung erhalten. Stattdessen müssen sie damit gewisse Zeit warten. Einige Beispiele:

  • Nach einer Therapie mit Rituximab (bei Krebs oder Autoimmunerkrankungen) sollten Patienten frühestens nach einem Jahr eine Lebendimpfung erhalten.
  • Nach einer hoch dosierten Therapie mit "Kortison"-Tabletten oder -Infusionen über mindestens zwei Wochen ist ein Zeitabstand von mindestens einem Monat empfohlen.
  • Nach einer Behandlung mit Sulfasalazin (bei Rheuma oder chronisch entzündlichen Darmerkrankungen) ist dagegen keine Wartezeit bis zu einer Lebendimpfung notwendig.

Impfung von Kontaktpersonen

Da bei Menschen mit Immunsuppression manche Impfungen nicht verabreicht werden dürfen oder nicht ausreichend wirken, ist ein ausreichender Impfschutz bei engen Kontaktpersonen sehr wichtig.

Wenn Sie also beispielsweise im gleichen Haushalt wie ein Immunsupprimierter leben, sollten Sie Ihren Impfstatus von einem Arzt abklären und gegebenenfalls vervollständigen lassen. Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch Ihren immungeschwächten Mitbewohner vor potenziell gefährlichen Infektionen!

Was sind die Impfempfehlungen bei Immunsuppression?

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) geben grundsätzliche Empfehlungen zu Impfungen bei Immunsuppression.

Mediziner berücksichtigen bei Impfentscheidungen im Einzelfall aber immer auch individuelle Faktoren. Dazu zählen etwa das Alter und der allgemeine Gesundheitszustand eines Patienten, der Grad seiner Immunschwäche und sein Infektionsrisiko. Auch die möglichen Gegenanzeigen (Kontraindikationen) bestimmter Impfungen oder Impfstofftypen fliessen in die Entscheidung ein.

Im Folgenden finden Sie genauere Hinweise zu wichtigen Impfungen bei Immunschwäche:

Corona-Impfung

Menschen mit krankheits- oder therapiebedingter Immunschwäche beziehungsweise Immunsuppression sind besonders gefährdet, schwer an Covid-19 zu erkranken. Umso wichtiger ist für sie der Impfschutz gegen Coronaviren.

Immunsupprimierte ab 16 Jahren, die bereits in der Vergangenheit eine oder mehrere Corona-Impfungen erhalten haben, sollten den Impfschutz im Herbst 2022 mit einer Impfdosis auffrischen. Dabei sollte die letzte Impfdosis oder eine durchgemachte Corona-Infektion mindestens vier Monate zurückliegen.

Als Impfstoff empfehlen Experten einen Varianten-angepassten (bivalenten) mRNA-Impfstoff oder den Proteinimpfstoff von Novavax (sofern verfügbar). Letzterer ist aber nicht für Schwangere geeignet.

Für Immunsupprimierte ab 16 Jahren, die bislang noch ungeimpft sind, empfehlen die Impfbehörden für den Herbst 2022 zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen.

Mehr über die Corona-Impfung lesen Sie hier.

Diphtherie-Tetanus-(Keuchhusten-)Impfung

Erwachsene mit Immunsuppression / Immunschwäche sollten sich alle zehn Jahre gegen Diphtherie und Tetanus impfen lassen – zusätzlich zur einmaligen Auffrischung des Impfschutzes gegen Keuchhusten (Pertussis):

Für die erste Auffrischimpfung bei Erwachsenen im Alter von 25 Jahren ist der Dreifach-Impfstoff vorgesehen, der gegen alle drei Krankheiten schützt. Für die weiteren Auffrischimpfungen im 10-Jahres-Rhythmus empfehlen Experten den Zweifach-Impfstoff ohne Keuchhusten-Komponente.

Wie die Grundimmunisierung im Säuglingsalter abläuft, lesen Sie in den Beiträgen Diphtherie-Impfung, Tetanus-Impfung und Keuchhusten-Impfung.

Grippe-Impfung

Menschen mit einer krankheits- oder therapiebedingten Immunsuppression sollten sich unbedingt schon in jungen Jahren (ab sechs Monaten) die jährliche Impfung gegen Grippe geben lassen – nicht erst ab 65 Jahren, wie es der Allgemeinbevölkerung geraten wird. Immunsupprimierte haben nämlich ein erhöhtes Risiko, bei einer Grippe-Erkrankung Komplikationen zu entwickeln.

Je nach Art und Schwere der Immundefizienz können Ärzte einem Patienten auch zwei Dosen der Grippe-Impfung verabreichen, und zwar im Abstand von vier Wochen.

Die jährliche Grippe-Spritze ab einem Alter von sechs Monaten ist auch für Menschen ratsam, die keine Milz (mehr) haben oder deren Milz nicht arbeitet oder auf andere Weise in ihrer Funktion gestört ist. Mit eingeschlossen sind hier Menschen mit genetisch bedingten Störungen der Struktur oder Bildung des roten Blutfarbstoffes (Hämoglobinopathien). Sie alle haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko für eine kompliziert verlaufende Grippe-Erkrankung.

Mehr Infos zu dieser Schutzimpfung finden Sie unter Grippeimpfung.

Die Grippeimpfung erfolgt meist mit einem Totimpfstoff. Für Kinder und Jugendliche steht grundsätzlich auch ein Lebendimpfstoff zur Verfügung, der als Nasenspray verabreicht wird. Bei Immunschwäche darf er aber in der Regel nicht gegeben werden.

Gürtelrose-Impfung

Menschen mit einer Immunschwäche sollten sich je nach Art der Risikofaktoren entweder schon ab 18 oder ab 50 Jahren gegen Gürtelrose impfen lassen – nicht erst ab 65 Jahren, wie es Menschen mit intakter Immunabwehr empfohlen wird. Immunsupprimierte haben nämlich ein erhöhtes Risiko, an Gürtelrose zu erkranken und Komplikationen zu entwickeln.

Impfempfehlung ab 18 Jahren

Die Impfempfehlung ab 18 Jahren gilt für Menschen, die an einer schweren Immunschwäche leiden oder aktuell beziehungsweise in absehbarer Zeit eine stark immunsuppressive Therapie erhalten. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Tumorpatienten vor einer geplanten oder während einer Chemotherapie
  • Patienten, die Blutstammzellen oder ein Spenderorgan erhalten haben
  • Patienten mit immunvermittelten Erkrankungen (wie rheumatoide Arthritis), die mit sogenannten JAK-Hemmern oder stark wirksamen Immunsuppressiva behandelt werden
  • HIV-Patienten mit stark fortgeschrittener Immunschwäche (CD4-Zellen*: Zellzahl < 200/l oder Lymphozytenanteil < 15 %)

* CD4-Zellen sind eine Untergruppe der T-Lymphozyten, deren Messwert viel über den Zustand des Immunsystems bei einer HIV-Infektion aussagt.

All diese Patienten sollten zwei Dosen des Totimpfstoffes gegen Gürtelrose erhalten. Dabei sollte die zweite Dosis ein bis zwei Monate nach der ersten gegeben werden.

Bei manchen Patienten kann es aber medizinisch sinnvoll sein, etwas länger mit der zweiten Dosis zu warten (z.B. aufgrund einer immunsuppressiven Therapie). Idealerweise verabreichen Mediziner die beiden Impfdosen aber innerhalb von sechs Monaten.

Die 1. Gürtelrose-Impfung erhalten Patienten idealerweise mindestens zwei Wochen vor Beginn einer Chemotherapie und mindestens vier Wochen vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie.

Impfempfehlung ab 50 Jahren

Die Impfempfehlung ab 50 Jahren richtet sich an Menschen mit einer aktuellen oder zukünftigen Immunschwäche, wenn diese ein erhöhtes, aber nicht das höchste Risiko für Gürtelrose mit sich bringt. Darunter fallen zum Beispiel:

  • HIV-positive Personen (ausser bei stark fortgeschrittener Immunschwäche: siehe oben)
  • Patienten, die eine Nierenerkrankung im Endstadium haben beziehungsweise auf eine Blutwäsche (Dialyse) angewiesen sind
  • Patienten mit Grunderkrankungen, welche die Immunabwehr beeinträchtigen, z.B. rheumatoide Arthritis, schweres Asthma, schweres COPD, ungenügend eingestellter Typ 1-Diabetes und andere Autoimmunerkrankungen
  • Patienten unter Behandlung mit Biologika, Azathioprin, niedrig dosiertem Methotrexat oder unter niedrig dosierter Kortison-Erhaltungstherapie (z.B. bei Rheuma)

Auch diesen Patientengruppen empfehlen Experten zwei Impfdosen des Gürtelrose-Totimpfstoffes. Der Zeitabstand dazwischen sollte zwei Monate betragen.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag Gürtelrose-Impfung.

Der Lebendimpfstoff gegen Gürtelrose darf bei Immunschwäche nicht gegeben werden. Bei Patienten, die zeitnah eine immunsuppressive Therapie bekommen, soll er nicht verwendet werden.

Hepatitis B

Experten empfehlen Menschen mit Immunsuppression unabhängig von ihrem Alter die Impfung gegen Hepatitis B-Viren (HBV). Diese erfolgt mit einem Totimpfstoff:

In bestimmten Situationen eignet sich der Einzelimpfstoff gegen Hepatitis B. In anderen Fällen kann oder soll ein Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Das kann entweder der Zweifach-Impfstoff gegen Hepatitis A und B sein oder der Sechsfach-Impfstoff, der gleichzeitig gegen Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten und Haemophilus influenzae Typ b immunisiert.

Je nach Altersgruppe gibt es verschiedene Impfschemata:

Impfung von Babys

Wie die Hepatitis-B-Impfung normalerweise bei Säuglingen sowie Frühgeborenen (mit und ohne Immunsuppression) erfolgt, lesen Sie hier.

Lässt sich im Blut der Mutter ein typisches Oberflächeneiweiss der HB-Viren nachweisen (Mutter HBsAg-positiv), braucht schon das Neugeborene einen umfassenden Impfschutz gegen diese Erreger:

  • Es erhält gleich bei der Geburt einen Einzelimpfstoff gegen Hepatitis B.
  • Zusätzlich verabreichen ihm Ärzte fertige Antikörper gegen die Erreger (passive Immunisierung). Diese bieten dem Baby einen sofortigen, wenn auch nur vorübergehenden Schutz vor HBV.

Impfung bei Kindern zwischen einem und zehn Jahren

Bei immunsupprimierten Kindern dieser Altersgruppe gibt es drei mögliche Impfschemata für die Hepatitis-B-Impfung:

  • drei Dosen eines Hepatitis-B-Einzelimpfstoffes in der Kinderdosierung: Die zweite Dosis gibt es einen Monat nach der ersten, die dritte Dosis fünf Monate nach der zweiten.
  • zwei Dosen eines Hepatitis-B-Einzelimpfstoffes in der Erwachsenendosierung: Der Zeitabstand dazwischen sollte vier bis sechs Monate betragen.
  • zwei Dosen des Zweifach-Impfstoffes gegen Hepatitis A und B: Die zweite Dosis wird sechs bis zwölf Monate nach der ersten verabreicht.

Impfung bei Jugendlichen ab 16 Jahren und Erwachsenen

Experten empfehlen hier drei Impfdosen – entweder mit dem Hepatitis-B-Einzelimpfstoff oder mit dem Zweifach-Impfstoff gegen Hepatitis A und B. Die zweite Dosis ist einen Monat nach der ersten vorgesehen, die dritte Dosis fünf Monate nach der zweiten.

Mehr zum Thema lesen Sie unter Hepatitis-Impfung.

Lebendimpfungen: Masern, Mumps, Röteln, Windpocken

Zu den Lebendimpfungen zählen unter anderem die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Mediziner vermeiden im Allgemeinen, Menschen mit einer Immunsuppression solche Lebendimpfungen zu verabreichen.

Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist die Gabe akzeptabel. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Patient Kortison-Tabletten oder -Infusionen nur kurzzeitig beziehungsweise in niedriger Dosierung erhält. Das Immunsystem ist dann im Allgemeinen nur wenig beeinträchtigt.

Auch eine immunsuppressive Behandlung mit Sulfasalazin erfordert oftmals keinen Verzicht auf Lebendimpfungen. Diesen Wirkstoff verschreiben Mediziner zum Beispiel Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen wie Colitis ulcerosa.

Alternativ kommt manchmal eine passive Immunisierung in Betracht – etwa während einer laufenden immunsuppressiven Behandlung, wenn ein Patient nachweislich keine Antikörper gegen beispielsweise Masern besitzt (also seronegativ ist): Infusionen mit fertigen Antikörpern bieten dem Betroffenen dann einen sofortigen Schutz gegen die Masern-Viren. Das kann notwendig sein, wenn der Patient Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte.

Windpocken-Impfung

Der Impfschutz gegen Windpocken ist besonders für Menschen wichtig, die anfällig für Krankheitskomplikationen sind und keine Windpocken-Antikörper vom Typ Immunglobulin G besitzen. Ihnen empfehlen Experten die Windpocken-Impfung schon ab einem Alter von 12 Monaten.

Konkret richtet sich diese Empfehlung beispielsweise an Patienten vor einer immunsuppressiven Behandlung oder Organtransplantation.

Auch Kinder mit einer HIV-Infektion sollten gegen Windpocken geimpft werden, sofern ihr Immunsystem krankheitsbedingt noch nicht erheblich geschwächt ist. Das ist der Fall, wenn noch keine Aids-definierende Erkrankung vorliegt (z.B. eine Aids-bedingte Pilzinfektion oder Lungenentzündung) und der Anteil bestimmter Immunzellen (CD4-Lymphozyten) noch oberhalb gewisser Grenzwerte liegt (prozentualer Anteil von mindestens 15 Prozent bei ein- bis fünfjährigen Kindern beziehungsweise Zellzahl von mindestens 200 pro Mikroliter Blut bei Kindern ab sechs Jahren).

Solche Risikopatienten sollten zwei Dosen der Windpocken-Impfung im Abstand von mindestens einem Monat erhalten. Wer in der Vergangenheit nur einmal gegen Windpocken geimpft wurde, sollte eine Nachholimpfung (2. Dosis) bekommen.

Mehr zum Thema lesen Sie in den Beiträgen Masern-Impfung, Mumps-Impfung, Röteln-Impfung und Windpocken-Impfung.

Meningokokken-Impfung

In bestimmten Fällen von Immunschwäche oder Immunstörungen raten Experten zur Meningokokken-Impfung schon ab einem Alter von zwei Monaten. Die Betroffenen sind nämlich anfällig für eine invasive Infektion – also dafür, dass die Meningokokken von der Schleimhaut im Nasen-Rachen-Raum aus in den Körper eindringen und beispielsweise eine schwere Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen.

Dieses erhöhte Risiko besteht unter anderem bei:

  • bestimmten Störungen des Komplementsystems (Teil des angeborenen Immunsystems, der mithilfe bestimmter Eiweisse eingedrungene Erreger bekämpft)
  • Behandlung mit Medikamenten, die das Komplementsystem hemmen (z.B. Eculizumab)
  • Mangel an Mannose-bindendem Lektin (ein sogenanntes Akute-Phase-Protein, also ein Eiweiss des angeborenen Immunsystems, welches das Komplementsystem aktiviert)
  • mangelnder Immunantwort auf Polysaccharide (= Kohlenhydrate, die aus vielen Einzelzuckern bestehen) – die Kapsel der Meningokokken ist aus Polysacchariden aufgebaut
  • von Geburt an fehlender, operativ entfernter oder funktionsuntüchtiger Milz (Asplenie) – die Milz ist wichtig für die Immunabwehr bekapselter Bakterien wie Meningokokken

Für Menschen, die einer dieser Risikogruppen angehören, ist ein umfassender Impfschutz gegen Meningokokken sehr wichtig. Die Impfbehörden empfehlen ihnen deshalb zwei Arten von Meningokokken-Impfungen, die vor verschiedenen Varianten (Serogruppen) von Meningokokken schützen: die vierfache (quadrivalente) Impfung gegen die Meningokokken-Serogruppen A, C, W und Y sowie die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B.

Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y

Für diese Impfung empfehlen die Impfbehörden den quadrivalenten Konjugatimpfstoff MCV-ACWY. Er muss in mehreren Dosen verabreicht werden – nach welchem Schema, hängt vom Lebensalter ab, in dem mit der Impfung begonnen wird:

  • Alter 2 bis 6 Monate: Vier Impfdosen zu den Zeitpunkten zwei, drei, vier und 12 Monate.
  • Alter ab 7 Monaten: Zwei Impfdosen, wobei die 2. idealerweise ab 12 Lebensmonaten gegeben wird (in einem Mindestabstand von vier Wochen zur 1. Dosis)

Experten raten, diesen Impfschutz alle fünf Jahre aufzufrischen, wenn das erhöhte Erkrankungsrisiko weiter besteht (z.B. bei fehlender Milz).

Wer zuletzt mit dem quadrivalenten Polysaccharid-Impfstoff gegen Meningokokken (MPV-ACWY) geimpft wurde, sollte den Impfschutz mit dem quadrivalenten Konjugatimpfstoff (MCV-ACWY) auffrischen lassen. Der Zeitabstand dazwischen sollte mindestens ein Jahr betragen.

Impfung gegen Meningokokken B

Seit Mai 2022 empfehlen die Impfbehörden oben genannten Risikogruppen zusätzlich die Impfung gegen Meningokokken B. Das Impfschema sieht je nach Alter, in dem mit der Impfung begonnen wird, folgendermassen aus:

  • Alter 2 bis 11 Monate: Drei Impfdosen. Die 2. Dosis ist zwei Monate nach der 1. vorgesehen, die 3. Dosis im zweiten Lebensjahr (mind. sechs Monate nach der 2. Dosis).
  • Alter 12 bis 23 Monate: Drei Impfdosen. Die 2. Dosis ist zwei Monate nach der 1. vorgesehen. Die 3. Dosis verabreichen Ärzte 12 Monate nach der 2. Dosis.
  • Alter ab 24 Monaten: Zwei Impfdosen im Abstand von zwei Monaten.

Auch hier sind nach Abschluss der Grundimmunisierung Booster-Impfungen alle fünf Jahre empfohlen, wenn das erhöhte Erkrankungsrisiko weiterhin besteht.

Die Meningokokken-B-Impfung ist in der Schweiz für die Altersgruppe von elf bis 24 Jahren zugelassen. Bei jüngeren beziehungsweise älteren Patienten erfolgt die Impfung ausserhalb der offiziellen Zulassung ("off-label").

Mehr zu den verschiedenen Impfstoffen lesen Sie im Beitrag Meningokokken-Impfung.

Pneumokokken-Impfung

Alle Menschen, die ein erhöhtes Risiko für eine (schwere) Pneumokokken-Infektion wie Lungenentzündung haben, sollten sich unabhängig von ihrem Alter dagegen impfen lassen. Möglich ist die Impfung ab zwei Lebensmonaten. Konkret gilt diese Impfempfehlung unter anderem bei:

  • Autoimmunerkrankungen, die wahrscheinlich eine immunsuppressive Behandlung erfordern
  • therapiebedingter Immunsuppression, z.B. bei Langzeitbehandlung mit Kortison-Tabletten
  • angeborenen oder erworbenen Immundefekten, z.B. variables Immundefektsyndrom, HIV-Infektion
  • fehlender oder funktionsuntüchtiger Milz (anatomische oder funktionelle Asplenie)
  • Organ- oder Stammzelltransplantation

Der empfohlene Impfstoff für diese Risikogruppen ist ein konjugierter Pneumokokken-Impfstoff (PCV). Die Impfung sollte grundsätzlich so schnell wie möglich nach einer Krankheitsdiagnose (wie HIV-Infektion) beziehungsweise vor der möglichen Zunahme des Grundleidens beziehungsweise vor einer intensivierten Immunsuppression gegeben werden.

Das empfohlene Impfschema richtet sich nach dem Alter, in dem mit der Impfung begonnen wird:

  • Babys zwischen 2 und 6 Monaten: Drei Impfdosen im Abstand von vier bis acht Wochen und eine 4. Dosis mit 12 Monaten.
  • Babys zwischen 7 und 11 Monaten: Zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen und eine 3. Dosis mit 12 Monaten (mind. acht Wochen nach der 2. Dosis).
  • Kinder zwischen 12 und 23 Monaten: Zwei Impfdosen im Abstand von mind. acht Wochen.
  • Patienten ab 2 Jahren: Eine Impfdosis.

Bei einer Transplantation empfehlen die Impfbehörden folgendes Schema für die Pneumokokken-Impfung:

  • Blutstammzell-Transplantation: Drei Impfdosen in der Regel im Abstand von vier Wochen plus eine Auffrischimpfung nach 12 Monaten.
  • Organtransplantation: Eine Impfdosis, sobald Patienten auf die Warteliste gesetzt werden (alternativ: sechs Monate nach der Transplantation), und eine weitere Impfdosis 12 Monate nach dem Eingriff.

Mehr zum Thema lesen Sie im Beitrag Pneumokokken-Impfung.

Tollwut-Impfung

Die vorbeugende Impfung gegen Tollwut empfiehlt sich unter anderem für Tierärzte, tierärztliche Praxisassistenten, Veterinärmedizin-Studierende, Tierpfleger sowie Menschen, die beruflich oder in ihrer Freizeit regelmässig mit Fledermäusen in Kontakt kommen.

Haben Betreffende eine Immunschwäche raten Experten zu folgendem Impfschema:

  • Grundimmunisierung mit drei Impfdosen, wobei die 2. Dosis sieben Tage nach der 1. und die 3. Dosis 21 bis 28 Tage nach der 2. verabreicht wird,
  • Eine Auffrischimpfung nach 12 Monaten, sofern jemand fortgesetzt oder wiederholt einer Tollwut-Ansteckungsgefahr ausgesetzt ist.
  • In der Reisemedizin empfiehlt sich eine einmalige Auffrischimpfung nach 12 Monaten oder später bei erneutem Ansteckungsrisiko (z.B. vor einer weiteren Reise in ein Risikogebiet).

Mehr zur Impfung gegen Tollwut erfahren Sie hier.

Weitere Impfungen

Darüber hinaus sollten Menschen mit Immunsuppression nach Möglichkeit auch andere Impfungen erhalten, die allgemein oder aufgrund eines besonderen Ansteckungsrisikos empfohlen werden. Dazu zählen etwa die Impfung gegen Kinderlähmung (Polio) sowie jene gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Hausarzt beziehungsweise Ihrer Hausärztin beraten!

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin!

Ob Immunsuppression oder nicht: Impfungen sind wichtige Schutzmassnahmen gegen Krankheitserreger, aber nicht bei jedem Patienten sinnvoll. Alle Informationen in diesem Beitrag dienen nur zur Orientierung, wenn es um das komplexe Thema Immunsuppression und Impfung geht. Wann welche Impfungen in Ihrem konkreten Fall ratsam sind, besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin!

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Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
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  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Österreich: Impfplan Österreich 2022 (Stand: Jänner 2022), unter: www.sozialministerium.at (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Ehl, S. et al.: Impfen bei Immundefizienz. (II) Impfen bei 1. Primären Immundefekterkrankungen und 2. HIV-Infektion, in: Bundesgesundheitsbl 2018; 61: 1034-1051; DOI 10.1007/s00103-018-2761-8 (Abrufdatum: 28.11.2022)
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  • Robert Koch-Institut (RKI): Epidemiologisches Bulletin 40/2022, STIKO: 22. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (Stand: 06.10.2022), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Robert Koch-Institut (RKI): Epidemiologisches Bulletin 4/2022, Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022 (Stand: 27.01.2022), unter: www.rki.de (Abrufdatum: 28.11.2022)
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  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Ergänzung der Meningokokken-Impfempfehlung: Meningokokken-B-Impfung für Personen mit erhöhtem Erkrankungsrisiko, in: BAG-Bulletin 21 vom 23. Mai 2022, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Impfprinzipien und Empfehlungen für Personen mit autoimmun-entzündlichen rheumatischen Erkrankungen, in: BAG-Bulletin 8/2014, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Impfprinzipien und Empfehlungen für Personen mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen oder anderen gastroenterologischen (Auto-)Immunerkrankungen, in: BAG-Bulletin 50 vom 11. Dezember 2017, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Informationen zur Covid-19-Impfung im Herbst 2022 für besonders gefährdete Personen (Stand: 30.09.2022), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: Schweizerischer Impfplan 2022, unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 28.11.2022)
  • Wagner, N. et al.: Impfen bei Immundefizienz. (IV) Impfen bei Autoimmunkrankheiten, bei anderen chronisch-entzündlichen Erkrankungen und unter immunmodulatorischer Therapie, in: Bundesgesundheitsbl 2019; 62: 494-515; DOI 10.1007/s00103-019-02905-1 (Abrufdatum: 28.11.2022)
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