Urlaub für pflegende Angehörige
Wer einen kranken Menschen langfristig pflegt, hat oft wenig Chancen, auszuspannen. Die Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser der Stadt Wien bieten hier Unterstützung.
Die Pflege eines geliebten Menschen kostet Kraft. Zeit, die Energiereserven wieder aufzufüllen, bleibt hier kaum: Man kann den Pflegebedürftigen oder die Pflegebedürftige ja nicht so lange alleine lassen. Der Wiener Krankenanstaltenverbund hat deshalb speziell für betreuende Angehörige und Betreuungspersonen ein besonderes Angebot. In den Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser der Stadt Wien kann (zeitlich limitierte) Urlaubsbetreuung in Anspruch genommen werden.
Die Urlaubsbetreuungsplätze richten sich an pflegende Angehörige oder pflegende Betreuungspersonen, die einmal für sich selbst Zeit benötigen, oder aus einem anderen Grund für einen gewissen Zeitraum verhindert sind, die häusliche Pflege zu gewährleisten – sei es, weil sie selber einen Kuraufenthalt benötigen oder etwa eine Operation ansteht, die sie sonst nicht wahrnehmen könnten.
Bei der Aufnahme im Pflegewohnhaus handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Leistung die für bis zu fünf Wochen pro Kalenderjahr gewährt werden kann.
Die Pflegebedürftigen wohnen dabei in ausgewählten, behindertengerechten Häusern in Ein- oder Zweibettzimmern. Ihnen steht neben fachpflegerischer und therapeutischer Betreuung auch rund um die Uhr eine umfassende ärztliche Betreuung zur Verfügung.
Wenn Sie sich für einen Urlaubsbetreuungsplatz interessieren:
- Die Anmeldung erfolgt direkt im Bewohner- und Bewohnerinnenservice des jeweiligen Hauses. (Eine Liste der teilnehmenden Betreuungseinrichtungen finden Sie hier.)
- Melden Sie sich frühzeitig in einer der Einrichtungen mit Urlaubsbetreuungsplätzen an. Gerade in der Ferienzeit sind die Plätze sehr gut ausgelastet.
- Vereinbaren Sie gerne einen Hausbesichtigungstermin und machen Sie sich selbst ein Bild.
- Bringen Sie folgende Unterlagen mit: Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Pensionsbescheid oder Kontoauszug, Beschluss über die Sachwalterschaft oder Vertretungsbefugnis (sofern vorhanden), gegebenenfalls Heiratsurkunde und Einkommensnachweis des Ehepartners.
- Die Kosten werden jeweils individuell berechnet. Auskunft darüber gibt der Fond Soziales Wien hier.
Autoren:
Nicole Kolisch
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