Privatarzt

Privatärzte sind Ärzte, bei denen kein Recht auf Rückerstattung der Behandlungskosten besteht. Dies sind Ärzte mit Kassenvertrag, die zusätzlich eine „Privatordination“ betreiben.
Die Privatordination kann räumlich getrennt von der Kassenordination oder in denselben Räumlichkeiten etabliert sein. Für diese privat erbrachten Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Behandlungskosten (wie beim Wahlarzt), auch wenn der Patient Leistungen im Sinne der Krankenkassen in Anspruch nimmt. Der Patient muss die erbrachten Leistungen also gänzlich aus der eigenen Tasche bezahlen.
Kosten beim Privatarzt
Wie der Wahlarzt ist auch der Privatarzt bei der Honorargestaltung an keine Ober- oder Untergrenze gebunden. Er kann seine Honorare also völlig frei festlegen.
Als Privatarzt kann man auch jene Ärzte sehen, die zwar die formalen Ansprüche des „Wahlarztes“ erfüllen, jedoch ihre Honorarnote nicht im Sinne der Leistungen der Krankenkassen aufschlüsseln. Dies führt dazu, dass die Rückerstattung bei einer allfälligen Einreichung beim Kostenträger nur für die Position „Ordination“ erfolgt und daher entsprechend niedrig ausfällt.
++Zurück zu: Das Arztsystem in Österreich++
Autoren:
Dr. Christoph Reisner
Redaktionelle Bearbeitung:
Mag.(FH) Silvia Hecher, MSc, Peter Mahlknecht, Ulrike Keller, Stefanie Rachbauer, BA
Weitere Artikel zum Thema
Männer mittleren Alters: Viel Alkohol schadet Gedächtnis
Hoher Alkoholkonsum beeinträchtigt bei Männern mittleren Alters die Gedächtnisleistung, berichten britische und US-Forscher.
Wie funktioniert unser Sozialversicherungssystem?
Österreicher sind gut versichert: Für Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pension ist die Sozialversicherung da.
Bildschirmarbeit: Belastung für die Augen
Tagtäglich verbringen wir Stunden vor Bildschirmen – das hat mitunter Folgen für unsere Augen.