Krankenversicherung

Die Krankenversicherung bietet vollen Schutz für den Versicherten und seine Angehörigen. Dieser Schutz umfasst sowohl die Basisversorgung durch Haus- und Fachärzte als auch Spitzenleistungen der modernen Medizin. Wie hoch der dafür zu entrichtende Beiträg ist, hängt davon ab, welchen Beruf der Versicherte ausübt und wieviel er verdient. Ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 1.500 Euro bezahlt zum Beispiel 57,45 Euro monatlich für die Krankenversicherung.
Wer ist wo versichert?
Die Zugehörigkeit zu einer Krankenversicherung ist grundsätzlich abhängig vom Beruf und dem Bundesland, in dem diese Berufstätigkeit ausgeübt wird.
Pensionisten sind in der Regel bei der Gebietskrankenkasse ihres Wohnortes versichert.
Gewerbetreibende und Freiberufler sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), Bauern bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) versichert.
Unselbständig Erwerbstätige und Beamte sind - je nach Dienstgeber - versichert bei der:
- örtlichen Gebietskrankenkasse (GKK)
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Die soziale Krankenversicherung schützt - betragsfrei - auch bestimmte nahe Angehörige der Versicherten.
Was leistet die Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung bietet ihren Versicherten ein volles Leistungspaket bei Krankheit und Mutterschaft. Die Leistungen werden in erster Linie von Vertragspartnern (Vertragsärzten, Therapeuten, Spitälern, etc.) bzw. in eigenen Einrichtungen (Ambulatorien, Gesundheitszentren, Spitälern, Kuranstalten,...) der Sozialversicherung erbracht.
Die Krankenversicherung macht eine qualitativ hochwertige medizinische Behandlung sowie alle notwendigen Medikamente und Hilfsmittel für alle Versicherten verfügbar. Vorsorge ist wichtig, damit die Krankenbehandlung erst gar nicht notwendig wird. Medizinische Rehabilitation und Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit helfen den Patienten wieder gesund, fit und arbeitsfähig zu werden.
2013 erbrachte die Krankenversicherung Leistungen für rund 14,7 Milliarden Euro.
Sachleistungsprinzip & Selbstbehalt
Es ist ein wesentlicher Grundsatz der sozialen Krankenversicherung, dass die Behandlung als Sachleistung erbracht wird. Die Versicherten "bezahlen" bei allen Ärzten, Spitälern, Therapeuten, die einen Vertrag mit der Krankenkasse haben, bargeldlos mit der sogenannten e-Card. Sie wurde 2005 eingeführt und ersetzt seither den Krankenschein. Die Krankenkassen und ihre Vertragspartner rechnen die erbrachten Leistungen nach der Behandlung miteinander ab.
In der Krankenversicherung der Beamten, der selbständig Erwerbstätigen, der Eisenbahner und der Bauern gibt es für ärztliche Hilfe eine Kostenbeteiligung der Patienten (meistens 20 Prozent).
Selbstbehalte gibt es für alle Versicherten für Heilmittel (Rezeptgebühr), Heilbehelfe und Hilfsmittel und Zahnersatz.
Vertragsärzte und Wahlärzte
In Österreich gibt es Kassen-, Wahl- und Privatärzte. Die Wahl des Arztes bzw. Therapeuten steht jedem frei, es bestehen aber Unterschiede bei den Kosten.
++ Mehr zum Thema: Das Arztsystem in Österreich ++
Arzneimittel
2013 wurden in Österreich rund 120 Millionen Medikamente verordnet.
Die Krankenversicherung gab damit 3,03 Milliarden Euro für Medikamente aus.
Medikamente - Trend 2009 - 2013
- 2013 - 3,03 Mrd. Euro für 120 Mio. Verordnungen
- 2012 - 3 Mrd. Euro für 120,1 Mio. Verordnungen
- 2011 - 2,92 Mrd. Euro für 120,3 Mio. Verordnungen
- 2010 - 2,86 Mrd. Euro für 118 Mio. Verordnungen
- 2009 - 2,84 Mrd. Euro für 117,1 Mio. Verordnungen
Gründe für die Kostensteigerung sind
- die steigende Zahl der ärztlichen Verordnungen
- die Verschreibung teurerer Arzneimittel.
Zur Dämmung der Arzneimittelkosten hat der Hauptverband Richtlinien für die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln und Heilbehelfen erlassen. Stehen zwei oder mehrere gleich wirksame Arzneimittel zur Verfügung, so soll das ökonomisch günstigste verordnet werden.
2015 beträgt die Rezeptgebühr 5,55 Euro pro Packung.
Prävention und Gesundheitsförderung
Das Vorsorgepaket der sozialen Krankenversicherung umfasst folgende Leistungen:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Jugendlichenuntersuchungen
- Mutter-Kind-Paß
- Humangenetische Untersuchungen
- Zuschüsse zur FSME-Impfung (Zeckenschutzimpfung)
- Medizinische Rehabilitation
- Maßnahmen zur Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung
- Gesundheitsförderung
- Zahnindividual- und Gruppenprophylaxe
- Zahlreiche präventive Leistungen (z.B. Krebsabstrich, Prostatauntersuchung, etc.)
Vorsorgeuntersuchung
Die Krankenversicherung gibt allen über 18-jährigen einmal pro Jahr die Möglichkeit, an einer kostenlosen Vorsorgeuntersuchung teilzunehmen. Sie besteht aus einem allgemeinen Programm und einem gynäkologischen Zusatzprogramm für Frauen sowie gezielten Untersuchungen für Menschen ab einem gewissen Alter. Für die Patienten sind die Untersuchungen kostenlos.
Bei der Beteiligung ist ein steigender Trend zu registrieren: Rund 931.000 Menschen nahmen 2013 am allgemeinen Untersuchungsprogramm teil – das sind 278.000 mehr als im Jahr 2000.
Redaktionelle Bearbeitung:
Stefanie Rachbauer, BA
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