Europa lüftet Pharma-Geheimnisse

In Zukunft müssen auch schlechte Ergebnisse klinischer Studien veröffentlicht werden. Das EU-Parlament erwartet sich dadurch sicherere Medikamente.
Die Pflicht zur Veröffentlichung aller Studienergebnisse ist die größte Neuerung, die das neue EU-Gesetz zu klinischen Studien mit sich bringt. Damit wird sichergestellt, dass alle - das bedeutet auch negative - Ergebnisse klinischer Studien veröffentlicht werden müssen, spätestens ein Jahr nachdem die Daten erhoben wurden. Der Vorschlag, den die britische Parlamentarierin Glenis Willmott eingereicht hat, wurde mit 594 zu 17 Stimmen angenommen. 13 Parlamentarier enthielten sich. Die Regelung tritt 2016 in Kraft.
Überwältigende Unterstützung
"Ich freue mich über die überwältigende Unterstützung der EU Parlamentarier", so Willmott in einer Aussendung. "Das Gesetz wird Studien transparenter machen, Patienten Hoffnung auf neue Therapien machen und für Jobs in Europas Forschungsbereich schaffen."
Kooperation und Kontrolle
Zusätzlich zur Veröffentlichungspflicht regelt das EU-Parlament mit dem neuen Gesetz die innereuropäische Zusammenarbeit bei der medizinischen Forschung. Die Überprüfung durch die EU soll unbürokratischer werden, Mitgliedsstaaten müssen rasch auf Studienvorschläge reagieren.
Während die Zulassung neuer Medikamente in Europa bereits einheitlich abgewickelt wird, gibt es noch große Unterschiede bei der Bezahlung aktueller Therapien durch die verschiedenen Krankenkassen. Um eine Vereinheitlichung bemüht sich hier der Wiener Onkologie-Spezialist Christoph Zeilinski.
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Autoren:
Mag. (FH) Axel Beer
Redaktionelle Bearbeitung:
Philip Pfleger
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