eKOS – das elektronische Kommunikationsservice der österreichischen Sozialversicherung

Mit der Einführung des elektronischen Kommunikationsservices (eKOS) können Zuweisungen zu Vertragsärzten für bestimmte Untersuchungen elektronisch erfolgen. Ganzen Text lesen
Was ist eKOS?
eKOS ist das elektronische Kommunikationsservice der österreichischen Sozialversicherung. Bislang war es vor Inanspruchnahme bestimmter Leistungen (z.B. CT, MRT) nötig, persönlich eine Bewilligung bei der zuständigen Krankenkasse einzuholen. Mit dem elektronischen Kommunikationsservice eKOS schickt der Vertragsarzt die Zuweisung direkt an die Krankenversicherung. Die Einholung einer allfälligen Bewilligung erfolgt dabei automatisch.
Ziel ist, langfristig alle Papierformulare durch einen elektronischen Prozess abzulösen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, auf Wunsch des Patienten ein "Informationsblatt zur e-Zuweisung" ausgedruckt zu bekommen.
Bei Ärzten ohne e-card-Ausstattung (meist Wahlärzte) erhalten Patienten weiterhin eine papierschriftliche Verordnung.
Einführung hat bereits begonnen
eKOS wird seit 01.01.2019 in Österreich schrittweise eingeführt. Derzeit wird es für folgende Leistungen verwendet:
- CT
- MRT
- Nuklearmedizinische Untersuchungen
- Humangenetische Untersuchungen
- Klinisch-psychologische Diagnostik
- Knochendichtemessungen
Weitere Leistungsarten wie z.B. Ultraschall, Röntgen-Therapie und Röntgen-Untersuchungen sollen folgen.
Bis zur flächendeckenden Ausstattung aller Vertragsärzte und Vertragseinrichtungen wird jedem Patienten anstelle der bisherigen Zuweisung ein Informationsblatt zur e-Zuweisung mit den wichtigsten Daten ausgedruckt und mitgegeben. Dieses dient jenen Leistungserbringern, die noch nicht mit eKOS arbeiten, in der Übergangsphase als Grundlage für ihre Abrechnung. Nach Ende der Einführungsphase wird das Informationsblatt nur noch auf Wunsch des Patienten ausgedruckt.
So funktioniert‘s
1. Erstellung der elektronischen Zuweisung
Die e-Zuweisung wird vom Arzt am Computer erstellt.
2. Angabe der Daten
Der Patient gibt Handynummer und/oder E-Mail-Adresse oder die einer Kontaktperson an.
3. Sofort-Check der Bewilligungspflicht
Falls die angestrebte medizinische Leistung bewilligungspflichtig ist, wird die Zuweisung automatisch an die jeweilige Krankenkasse geschickt. Über die Bewilligung wird der Patient per E-Mail und/oder SMS informiert.
4. Benachrichtigung
Der Patient erhält per E-Mail oder SMS einen Antragscode.
5. Terminvereinbarung
Mit diesem Antragscode und der Sozialversicherungsnummer kann sofort ein Termin für die Untersuchung vereinbart werden.
Welche Vorteile hat eKOS?
- Das Service ist für die Patienten kostenfrei.
- Zuweisungen erfolgen künftig elektronisch, die papierschriftliche Zuweisung entfällt.
- Patienten ersparen sich dadurch den Weg zur Krankenkasse: "Die Zuweisung läuft, und nicht der Patient".
- eKOS ermöglicht so effiziente Abläufe und eine deutliche Zeitersparnis durch weniger Bürokratie.
- Die Patienten erfahren sofort, ob die medizinische Leistung bewilligungspflichtig ist.
- Die Einreichung des Antrages erfolgt automatisch. Über das Ergebnis wird der
Patient per E-Mail oder SMS informiert.
- Der Status der e-Zuweisung kann jederzeit im Service-Portal www.meineSV.at
eingesehen werden.
- Bisher war eine Zuweisung nur einen Monat gültig. Wenn innerhalb eines Monats ein Termin für die Untersuchung vereinbart wird, ist die E-Zuweisung drei Monate gültig.
Autoren:
Mag. Astrid Leitner
Redaktionelle Bearbeitung:
Mag. Julia Wild
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