Bio im Schnellcheck die häufigsten Fragen & Antworten
In der biologischen Landwirtschaft werden Lebensmittel und andere Konsumgüter (z.B. Stoffe, Pflegemittel oder Alltagsgegenstände) nach bestimmten Vorgaben hergestellt, um die Natur zu schützen, Tieren möglichst artgerechte Lebensumstände zu bieten, die Gesundheit des Menschen nicht zu gefährden und den Artenreichtum der Erde zu erhalten. Es hängt aber u.a. von den einzelnen Verbänden ab, wie streng die Auflagen für ihre Mitgliederbetriebe sind.
Was bedeutet „Bio“?
Wie erkenne ich ein Bio-Produkt?
In Österreich werden Bio-Produkte als Produkte, die zu 100% aus biologischer Landwirtschaft stammen, mit der Bezeichnung „aus biologischer Landwirtschaft“ gekennzeichnet. Statt der Bezeichnung „biologisch“, können auch die Begriffe „organisch-biologisch“, „biologisch-dynamisch“ und „ökologisch“ verwendet werden. Zusätzlich kann das Produkt Bio-Produkt (z.B. Bio-Marmelade oder Bio-Rindfleisch) heißen. Die Bezeichnungen „natürlich“, „umweltschonend“ oder „naturnah“ sind auch für die Bezeichnung konventioneller Produkten erlaubt.
Mit diesen Informationen muss ein Bio-Produkt gekennzeichnet sein:
- Bezeichnung: z.B. „aus biologischer Landwirtschaft“, „biologisch“
- ev. Kurzbezeichnung „BIO“
- Codenummer (z. B. AT-BIO-xxx) der Kontrollstelle
- EU-Bio-Logo
- ev. Zusätzliches Logo des kontrollierenden Bio-Verbandes
Dürfen in „Bio-Lebensmitteln“ gentechnisch veränderte Produkte enthalten sein?
Nein, das ist nicht erlaubt.
Darf jeder, der Obst, Gemüse, Fleisch oder andere Tierprodukte nach Bio-Richtlinien herstellt, diese Produkte als Bio-Lebensmittel verkaufen?
Nein. Der Betrieb (sogar der Eigengarten) muss zuvor von einer Kontrollbehörde (z.B. Austria Bio Garantie) kontrolliert werden und als Bio-Betrieb zugelassen sein.
Was passiert, wenn nachgewiesen wird, dass sich ein Bio-Betrieb nicht an die Vorschriften hält?
Wenn in einem Bio-Betrieb beispielsweise Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten oder unrechtmäßig Medikamente verabreicht bekommen beziehungsweise verbotene Stoffe als Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, kann dem Betreiber dieses Betriebes die Berechtigung entzogen werden, seine Produkte als Bio-Produkte zu kennzeichnen. Er muss dann auch alle Förderungen für den Bio-Landbau zurückzahlen und unter Umständen zusätzlich Strafzahlungen leisten.
Dürfen Bio-Lebensmittel Produkte aus konventioneller Landwirtschaft enthalten?
Laut EU-Bio-Verordnung können bestimmte Produkte (z.B. Geliergel oder Versickungsmittel) in einem Bio-Produkt konventionell hergestellt werden. Verschiedene österreichische Bio-Verbände lassen dies nicht zu. Bio-Produkte dürfen einen maximal fünfprozentigen Anteil an nicht biologisch hergestellten Stoffen enthalten, dürfen dann aber nur mehr mit der Kennzeichnung „biologisch“ versehen werden. Wenn ein Lebensmittel aus mehr als fünf Prozent nicht-biologisch hergestellten Produkten besteht, darf es nicht mehr als Bio-Produkt verkauft werden. Dann dürfen nur die einzelnen Bestandteile, die aus kontrolliert biologischer Landwirtschaft stammen, hinten bei der Angabe der Inhaltsstoffe als „aus kontrolliert biologischem Anbau“ gekennzeichnet werden.
Autoren:
Dr. med. Lisa Demel
Medizinisches Review:
Dr. med. Christian Maté
Redaktionelle Bearbeitung:
Dr.med. Kerstin Lehermayr
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