Ist das Verführung Minderjähriger und damit strafbar?
Frage: Mein Freund ist 23, ich 14 Jahre alt. Macht er sich durch unsere Beziehung strafbar?
Antwort : Zunächst ein Absatz aus dem Sexualstrafrecht:
"Als unmündig im Sinne des StGB gelten Personen, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jugendlich ist, wer das vierzehnte, aber noch nicht das neunzehnte Lebensjahr vollendet hat. Minderjährig ist, wer das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat."
Sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren - § 208: "Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, von einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstellten Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, dass nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist."
Der Gesetzestext ist, wie aus dem letzten Satz ersichtlich wird, unterschiedlich auslegbar. Im Allgemeinen wird eine Beziehung ab dem 14. Lebensjahr toleriert. Trotzdem ist es laut Gesetz eine Verführung Minderjähriger.
Autoren:
Britta Bürger
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