Erste Hilfe bei Ohnmacht
Schwarz vor Augen, schwindlig, schwach: Wenn jemand in Ohnmacht fällt, ist der Einsatz der Umstehenden gefragt.
Was aber ist zu tun, wenn eine Person durch einen vorübergehenden Sauerstoff-Mangel im Gehirn für kurze Zeit das Bewusstsein verliert? Die U.S. National Library of Medicine ruft ihre Empfehlungen zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Ohnmacht (Synkope) in Erinnerung.
Was tun, wenn jemand ohnmächtig wird?
Zunächst gilt es, sich zu versichern, dass der oder die Betroffene noch atmet, nicht verletzt ist, nicht blutet und rasch wieder zu Bewusstsein kommt. Trifft einer dieser Punkte nicht zu, ist die Rettung zu verständigen.
Andernfalls kann man aktiv werden, indem man die Kleider am Hals lockert und die Füße etwas hochlagert. Falls die Person erbrochen hat, sollte sie in stabile Seitenlage gebracht werden, um die Gefahr des Erstickens zu unterbinden.
Nachdem der oder die Betroffene wieder zu sich gekommen ist, sollte er oder sie sich mindestens zehn bis 15 Minuten an einem kühlen, ruhigen Platz hinlegen. Besteht hierzu nicht die Möglichkeit, ist eine Sitzposition günstig, in der der Kopf zwischen den Knien gehalten wird.
Wann sollte ein Arzt verständigt werden?
Dauert die Ohnmacht länger als eine Minute an, handelt es sich um eine Bewusstlosigkeit, die eine ärztliche Untersuchung jedenfalls erforderlich macht. Übrigens: Einen Online-Kurs zum Thema gibt es auf der Website des Österreichischen Roten Kreuzes.
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