Abtreibung

Von , Medizinredakteurin und Biologin
Martina Feichter

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

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Unter Abtreibung versteht man den gezielten Abbruch einer Schwangerschaft. Vor der Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch sind viele Aspekte zu berücksichtigen: Wie funktioniert eine Abtreibung? Bis wann kann man abtreiben? Wie viel kostet eine Abtreibung? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um Abtreibung lesen Sie hier.

Abtreibung

Ungewollt schwanger - die Statistik

Für viele - mitunter sehr junge - Frauen bedeutet es keine freudige Überraschung, wenn der Schwangerschaftstest positiv ausfällt. Nicht wenige entscheiden sich dagegen, das Kind auszutragen. Im internationalen Vergleich ist die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz aber niedrig: Im Jahr 2020 wurden rund 11.000 Abbrüche durchgeführt, die Mehrzahl davon (etwa 10.900) bei Frauen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben (provisorische Ergebnisse 2020 der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte, STATPOP).

In den allermeisten Fällen werden Abtreibungen in der Schweiz medikamentös durchgeführt, seltener operativ.

Abtreibung - eine schwierige Entscheidung

Die Entscheidung für eine Abtreibung ist keine leichte. Neben medizinischen Aspekten sind dabei auch persönliche, ethische und rechtliche Fragestellungen von Bedeutung. Über Schwangerschaftsabbrüche wird gesellschaftlich wie politisch teilweise heftig gestritten, denn hier steht die Entscheidungsfreiheit der Frau dem Schutz des ungeborenen Kindes gegenüber.

Je nachdem, welchem Aspekt mehr Gewicht beigemessen wird, ist die rechtliche Situation bezüglich einer Abtreibung weltweit sehr unterschiedlich: Das Spektrum reicht von sehr liberal über sogenannte Fristen- und Heilanzeigenmodelle bis hin zu sehr strengen Regelungen einschliesslich einem absoluten Verbot der Abtreibung.

Abtreibung in der Schweiz: Rechtslage

Zum einen ist eine Abtreibung in der Schweiz straflos, wenn sie nach ärztlicher Meinung notwendig ist, um von der Schwangeren die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft ist, desto grösser muss diese Gefahr sein, damit ein Abbruch zulässig ist.

Zum anderen bleibt eine Abtreibung auch dann straflos, wenn eine Schwangere innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der letzten Regelblutung bei einem zugelassenen Arzt ein schriftliches Gesuch stellt, in dem sie den Abbruch verlangt und eine Notlage geltend macht (Fristenregelung, Fristenlösung). Der Arzt muss dann ein persönliches Beratungsgespräch mit der Schwangeren führen, das einige verpflichtende Inhalte vorsieht (siehe unten).

Bei Schwangeren, die nicht urteilsfähig sind (z.B. aufgrund einer geistigen Behinderung), muss deren gesetzliche Vertretung der Abtreibung zustimmen.

Jeder Abbruch muss vom durchführenden Arzt zu statistischen Zwecken dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Meldung erfolgt aber ohne, dass der Name der jeweiligen Frau genannt wird.

Die einzelnen Kantone benennen jene Arztpraxen und Spitäler, welche alle Voraussetzungen für eine fachgerechte Durchführung von Abtreibungen und für eine eingehende Beratung von Schwangeren erfüllen.

Auch Frauen, die keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, keine Krankenkasse oder Versicherung haben, können hier eine Abtreibung durchführen lassen. Möglicherweise müssen sie dann aber die Kosten dafür vollständig selbst tragen. Informationen hierzu geben Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit. Eine Verzeichnis dieser Fachstellen finden Sie hier.

Beratungsgespräch

Frauen, die innerhalb der ersten 12 Wochen eine Abtreibung schriftlich verlangen, müssen vom betreffenden Arzt über die möglichen gesundheitlichen Risiken des Abbruches aufgeklärt werden. Ausserdem muss der Arzt der Schwangeren gegen ihre Unterschrift einen Leitfaden aushändigen, der Folgendes beinhaltet:

  • ein Verzeichnis der kostenlos zur Verfügung stehenden Beratungsstellen
  • ein Verzeichnis von Vereinen und Stellen, die Schwangeren moralische und materielle Hilfe anbieten
  • Auskunft über die Möglichkeit, das geborene Kind zur Adoption freizugeben

Bei einer Schwangeren unter 16 Jahren muss sich der Arzt zudem persönlich vergewissern, dass diese sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt hat.

Operativer oder medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Methoden der Abtreibung unterteilt man in medikamentös und operativ (chirurgisch). Welche Methode im Einzelfall am besten geeignet ist, richtet sich vor allem nach dem Alter der Schwangeren, der Indikation und eventuellen Vorerkrankungen.

Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch

Eine medikamentöse Abtreibung mit dem Wirkstoff Mifepriston (Abtreibungspille) wird bis zur 7. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Viele Arztpraxen und Spitäler geben das Medikament aber auch bis zur 9. Schwangerschaftswoche aus. Die medikamentöse Abtreibung erstreckt sich über mehrere Tage:

Zuerst nimmt die Schwangere Mifepriston ein. Es hemmt die Wirkung des Hormons Progesteron, das unter anderem für den Erhalt der Schwangerschaft sorgt. So wird die Schwangerschaft abgebrochen. Ausserdem macht Mifepriston den Muttermund weicher und öffnet ihn.

Zwischen 36 und 48 Stunden nach der Einnahme von Mifepriston nimmt die Frau unter ärztlicher Aufsicht ein Prostaglandin-Präparat ein (Misoprostol). Dieses Hormonpräparat wirkt wehenfördernd und löst eine Fehlgeburt aus. Meist passiert das innerhalb von drei bis vier Stunden nach der Prostaglandin-Einnahme.

Bei den allermeisten Frauen erfüllt der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch seinen Zweck. Bei der Nachkontrolle prüft dies der Arzt nach. Stellt er dabei fest, dass die Schwangerschaft nicht abgebrochen beziehungsweise das Ungeborene mit dem Schwangerschaftsgewebe nicht oder nicht vollständig ausgeschieden wurde, kann ein chirurgischer Eingriff (siehe unten) notwendig sein.

Nur selten wird in der Schweiz eine Schwangerschaft medikamentös mittels Ausstossung abgebrochen, und zwar im zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Frau bekommt dabei Medikamente, durch die der Körper das Ungeborene mit dem Schwangerschaftsgewebe ausstösst. Das kann einige Stunden bis einige Tage dauern.

Operativer Schwangerschaftsabbruch

Die operative Abtreibung kann ambulant oder bei Bedarf stationär in einem Spital sowie in dafür eingerichteten Arztpraxen durchgeführt werden. Sie erfolgt unter Voll- oder Teilnarkose, mancherorts auch nur unter lokaler Betäubung des Muttermundes.

Standardmethode ist die Vakuumaspiration (Saugkürettage, Absaugung): Dabei führt der Arzt ein schmales Röhrchen über die Scheide und den Muttermund in die Gebärmutterhöhle ein. Durch dieses Röhrchen werden dann das Ungeborene und die Gebärmutterschleimhaut abgesaugt.

Früher wurde ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch meist mittels Ausschabung (Kürettage) durchgeführt - also mit einem löffelartigen Instrument, mit dem der Arzt die Gebärmutterhöhle ausgeschabt hat. Das Komplikationsrisiko ist hierbei aber höher als bei der Absaugung. Deshalb wird eine Ausschabung heute nicht mehr empfohlen.

Mögliche Komplikationen der Abtreibung

Der operative Schwangerschaftsabbruch ist ein sicherer Eingriff, der nur selten mit Komplikationen verbunden ist - zum Beispiel Verletzungen der Gebärmutter, Entzündungen (z.B. der Eileiter), hoher Blutverlust, Narkosezwischenfälle oder verbliebenes Restgewebe in der Gebärmutter.

Letzteres kann auch bei einem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch passieren - wenn die Frau nicht zur vorgesehenen ärztlichen Nachuntersuchung erscheint. Bei diesem Termin prüft der Arzt nämlich nicht nur, ob die Schwangerschaft wie geplant abgebrochen wurde, sondern auch, ob der Körper das Schwangerschaftsgewebe komplett ausgeschieden hat.

Daneben sind bei einer medikamentösen Abtreibung Unterleibsschmerzen, starke Blutungen und/oder andere Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auftreten. In seltenen Fällen erfordern die Blutungen, die erwartungsgemäss nach der Einnahme der Abtreibungspille auftreten, eine ärztliche Behandlung.

Sowohl für den operativen als auch den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch gilt: Verläuft der Abbruch fachgerecht und ohne Komplikationen, hat er normalerweise keine Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit der Frau und eine mögliche spätere Schwangerschaft.

Psychische Folgen nach dem Abbruch?

Kann ein Abbruch seelische Folgen haben? Ein Schwangerschaftsabbruch allein erhöht zumindest nicht das Risiko für die Entwicklung psychischer Erkrankungen. So leiden Frauen, die in dieser Situation medizinisch und seelisch gut betreut werden, nicht häufiger unter psychischen Problemen als Frauen, die ein ungewolltes Kind bekommen. Wichtig sind der Rückhalt des Partners oder der Familie - er kann den betroffenen Frauen Halt geben.

Nach der schweren Entscheidung überwiegt oft die Erleichterung

Vor wenigen Jahren ergab eine Befragung der University of California von rund 700 Frauen, dass der Grossteil der Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden hatten, den Entschluss langfristig als positiv bewerteten. Zwar gaben 53 Prozent der Frauen an, dass ihnen die Entscheidung für die Abtreibung "schwer" bis "sehr schwer" gefallen sei. Fünf Jahre später erklärten aber 95 Prozent , dass sie ihre Entscheidung nicht bereuten. Die meisten empfanden ihren Entschluss als Erleichterung. Als belastend empfanden Frauen eher die Stigmatisierung, die mit Abtreibungen einhergeht.

Ausnahmesituation der Seele

Ein Schwangerschaftsabbruch kann trotz allem eine seelische Ausnahmesituation darstellen. Unter Umständen können unmittelbar nach der Abtreibung psychischen Beschwerden auftreten. Das liegt in vielen Fällen allerdings mehr an anderen, belastenden Lebensumständen (Armut, Gewalterfahrungen, vorangegangene psychische Erkrankungen) als an der Abtreibung selbst.

Fehlende soziale Unterstützung aus dem Umfeld, Druck vom Partner sowie das Geheimhalten des Abbruchs können die psychische Gesundheit in dieser Situation belasten, auch wenn sich die Frau bewusst zu diesem Schritt entscheidet.

Auch die hormonelle Umstellung des Körpers kann sich kurzfristig auf die Seele auswirken. Gelegentlich ist vom sogenannten "post abortion syndrom" (PAS) die Rede. Der Begriff steht für psychische Folgen einer Abtreibung. Studien konnten bisher allerdings keinen eindeutigen Beleg für das PAS erbringen.

Abtreibung: Kosten

Eine Abtreibung kann zwischen 500 und 3.000 CHF kosten - je nach Kanton, Arzt und Methode (ein medikamentöser Schwangerschaftsabbruch kostet weniger als ein operativer). Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nach Abzug von Franchise (fixer Jahresbeitrag, den Versicherte als Beteiligung an Arzt-, Spitals- und Medikamentenkosten bezahlen müssen) und Selbstbehalt.

Autoren- & Quelleninformationen

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Vorlage:
Dr. Daniela Oesterle
Autor:

Martina Feichter hat in Innsbruck Biologie mit Wahlfach Pharmazie studiert und sich dabei auch in die Welt der Heilpflanzen vertieft. Von dort war es nicht weit zu anderen medizinischen Themen, die sie bis heute fesseln. Sie ließ sich an der Axel Springer Akademie in Hamburg zur Journalistin ausbilden und arbeitet seit 2007 für NetDoktor (zwischenzeitlich als freie Autorin).

Quellen:
  • Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Österreich: "Schwangerschaftsabbruch", Stand: 23.03.2021, unter: www.oesterreich.gv.at (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch", Hintergrundmeldung vom 01.07.2020, unter: www.bmfsfj.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung, Wien: "Die Methoden", unter: https://abtreibung.at (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung, Wien: "Österreich - Gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Österreich", unter: www.abtreibung.at (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Österreichische Gesellschaft für Familienplanung: "Schwangerschaftsabbruch", unter: https://oegf.at (Abruf: 28.12.2021)
  • pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e.V.: "Schwangerschaftsabbruch ("Abtreibung")", unter: www.profamilia.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Rocca, C.H. et al.: "Emotions and decision rightness over five years following an abortion: An examination of decision difficulty and abortion stigma", in: Social Science & Medicine, Volume 248, March 2020, Pages 112782
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Gesundheit: "Krankenversicherung: Wahlfranchisen" (Stand: 28.01.2021), unter: www.bag.admin.ch (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937, Stand am 1. Juli 2021: "Schwangerschaftsabbruch", unter: www.fedlex.admin.ch (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Sexuelle Gesundheit Schweiz, Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit in der Schweiz: "Schwangerschaft abbrechen", unter: www.sexuelle-gesundheit.ch (Abruf: 28.12.2021)
  • Statistisches Bundesamt (DESTATIS): "Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2020 leicht zurückgegangen", Pressemitteilung Nr. 144 vom 24.03.2021, unter: www.destatis.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Der Beratungsschein" Stand: 20.03.2020, unter: www.familienplanung.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch", Stand: 25.09.2019, unter: www.familienplanung.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Der operative (instrumentelle) Schwangerschaftsabbruch", Stand: 04.04.2018, unter: www.familienplanung.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs", Stand: 25.07.2019, unter: www.familienplanung.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): "Schwangerschaftsabbruch: Rechtslage, Indikationen und Fristen", Stand: 20.03.2020, unter: www.familienplanung.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Weißes Kreuz: "Schwangerschaftsabbruch - eine Lösung?", unter: www.weisses-kreuz.de (Abrufdatum: 28.12.2021)
  • Weyerstahl, T. & Stauber, M.: Duale Reihe – Gynäkologie und Geburtshilfe, Georg Thieme Verlag, 4. Auflage, 2013
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