
37. SSW: Entwicklung des Babys

Das Baby ist nun ungefähr 48 cm groß und 2.800 Gramm schwer. Es hat inzwischen schon beinahe die Körperlänge, die es bei der Geburt haben wird, erreicht. Der Kopf hat einen Durchmesser von etwa 9 cm.
- Die Fruchtblase umschließt das Baby jetzt ganz eng, es ist nur mehr sehr wenig Platz für Bewegungen.
- Auch die Plazenta hat langsam ihre endgültige Größe erreicht und wiegt etwa ein Fünftel bis ein Sechstel des Körpergewichts des Babys.
- Der Darm des Babys ist inzwischen mit einer dicken Masse gefüllt – diese erste Form des Stuhls wird als Mekonium oder Kindspech bezeichnet. Er setzt sich aus Resten von geschlucktem Fruchtwasser, abgeschilferten Darmzellen und Gallenflüssigkeit zusammen. Normalerweise kommt es nach der Geburt innerhalb weniger Tage zur ersten Darmtätigkeit und damit zum Abgang des ersten Stuhls.
- Durch Stresssituationen (wie etwa Sauerstoffmangel) kann die erste Darmtätigkeit bereits im Mutterleib ausgelöst werden und das Mekonium wird ins Fruchtwasser entleert. Dadurch färbt sich das Fruchtwasser grün. In diesem Fall sollte das Baby strenger überwacht werden, um das Auftreten weiterer Situationen, die für Ihr Baby Stress bedeuten, frühzeitig zu erkennen bzw. zu verhindern.
- Manche Babys entleeren sich des Mekoniums auch während der Geburt, ausgelöst durch den Geburtsstress.
+++ Mehr zum Thema: Babys's 1. Woche +++
37. SSW: Was tut sich bei der Mutter?
In bestimmten Fällen wird Ihr Arzt zusätzliche Untersuchungen veranlassen, um den Zustand der Plazenta zu kontrollieren. Es ist ganz normal, dass mit zunehmender Schwangerschaftsdauer gewisse "Alterungserscheinungen" an der Plazenta auftreten und die Stoffwechselleistungen abnehmen. So kann es etwa zu Durchblutungsstörungen oder Verkalkungen kommen, bei Raucherinnen ist die Gefahr dafür zusätzlich erhöht. Ihr Arzt wird daher eventuell eine Doppler-Ultraschall-Untersuchung durchführen, bei der die Durchblutung der Plazenta gut beurteilt werden kann.
Über die Zeit nach dem Mutterschutz nachdenken
Sie befinden sich bereits seit einiger Zeit im Mutterschutz und können sich nun ganz in Ruhe auf die Geburt und die erste Zeit mit Ihrem Baby vorbereiten. Sie können sich allerdings schon jetzt Gedanken über die Zeit nach der Schwangerschaft machen und sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.
- Wann wollen Sie wieder zu arbeiten beginnen?
- Welche finanziellen Unterstützungen gibt es?
- Welche Fristen sind einzuhalten?
Für den Wiedereinstieg in den Beruf und die Betreuung des Kindes nach der Geburt gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Sie möchten nach Ende des Mutterschutzes weiter zu Hause bleiben?
Wenn Sie Ihre Arbeit nach Ablauf der Schutzfrist nicht sofort wieder aufnehmen möchten, haben Sie im Anschluss daran Anspruch auf Dienstfreistellung – diese Zeit wird als Elternkarenz bezeichnet. Dieser rechtliche Anspruch auf Karenzzeit besteht maximal bis zum zweiten Geburtstag Ihres Kindes.
Die Karenzzeit kann auch von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch genommen werden, bis zu zweimal kann die Karenz zwischen Mutter und Vater geteilt werden. Dabei müssen allerdings bestimmte Bedingungen und Meldefristen eingehalten werden.
+++ Mehr zum Thema: Elternkarenz +++
Während der Karenzzeit erhalten Sie keinen Lohn bzw. kein Gehalt, haben aber Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Insgesamt kann dabei aus fünf verschiedenen Modellen gewählt werden.
Es ist wichtig, sich schon im Vorfeld genau über die einzelnen Möglichkeiten zu informieren, um die für Sie optimale Variante zu finden und die Fristen für die Beantragung nicht zu verpassen.
+++ Mehr zum Thema: Kinderbetreuungsgeld +++
Sie möchten nach Ende des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen?
Beschließen Sie, unmittelbar nach Ende der Schutzfrist Ihre Arbeit wieder aufnehmen möchten, gelten für den Fall, dass Sie Ihr Kind stillen, einige rechtliche Sonderbestimmungen. Stillende Mütter dürfen bestimmte Arbeiten nicht ausführen, die im Mutterschutzgesetz festgelegt sind.
+++ Mehr zum Thema: Mutterschutz +++
Sie haben auch die Möglichkeit, Elternteilzeit zu beantragen. Dies bedeutet, dass Ihre gewohnte Arbeitszeit verkürzt wird, damit Sie trotz Berufstätigkeit mehr Zeit für die Betreuung Ihres Babys haben. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
+++ Mehr zum Thema Elternteilzeit +++
Familienbeihilfe
Unabhängig vom Einkommen oder der Beschäftigung haben Eltern, deren Lebensmittelpunkt in Österreich ist, Anspruch auf den Bezug von Familienbeihilfe. Dieser Anspruch besteht für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und kann maximal bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres verlängert werden.
Wie Sie die Familienbeihilfe beantragen und wie und in welcher Höhe sie ausbezahlt wird lesen Sie hier.
Die 37. SSW im Überblick
Die 37. SSW | Baby | Mama | Untersuchung |
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Nun wird es ernst! |
Das Kind misst nun bereits 48 cm und wiegt 2.800 Gramm. Es hat nun nur noch sehr wenig Platz. Sein Darm ist bereits mit dem Mekonium – auch Kindspech genannt – gefüllt. |
Das Baby ist vermutlich schon ins Becken gerutscht, daher fühlen sich viele werdende Mütter nun noch mehr in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Manche Frauen haben nun Ausfluss. Wird dieser stärker, kann dies der Schleimpropf sein, der den Muttermund verschließt – ein Vorzeichen, dass die Wehen bald losgehen. Schwangere können sich nun Gedanken darüber machen, wie es nach dem Mutterschutz weitergehen soll. |
Nun wird die letzte MKP-Untersuchung inkl. CTG durchgeführt. |
Autoren:
Dr.med. Kerstin Lehermayr, Mag. Birgit Guth
Medizinisches Review:
OÄ Dr. Angela Ramoni
Redaktionelle Bearbeitung:
Mag.(FH) Silvia Hecher, MSc
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