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SSW 32

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Von , Wissenschaftsjournalistin
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

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In der 32. SSW wird es immer enger für das Kind in Ihrem Bauch, weshalb sich sein Bewegungsradius weiter verkleinert. Bis endlich die Geburt ansteht, legen aber sowohl Sie als auch der Zwerg nochmals ordentlich an Gewicht zu. Lesen Sie hier, warum Sie jetzt vielleicht einen roten Ausschlag bekommen und warum die 32. SSW eine gute Zeit ist, um Papierkram zu erledigen.

32. SSW: So entwickelt sich Ihr Baby

Ihr Baby käme ausserhalb des Mutterleibs schon ganz gut zurecht in der 32. SSW: Seine Entwicklung ist bereits sehr weit fortgeschritten. Sein Verdauungstrakt ist zwar noch nicht ganz reif, und auch die Lunge hat noch nicht genug „Surfactant“ produziert. Das ist eine Substanz, die dafür sorgt, dass die Bläschen beim Atmen „draussen“ nicht zusammenklappen. Bald wird die Lunge aber so weit entwickelt sein, weshalb Ihr Kind das Ein- und Ausatmen weiterhin intensiv mit Fruchtwasser übt. Seinen dadurch verursachten Schluckauf werden Sie in der 32. SSW vielleicht zu spüren bekommen.

Darüber hinaus „tankt“ das Baby in den letzten Wochen im Mutterleib reichlich Nährstoffe. Käme es jetzt als Frühchen zur Welt, würde diese Notration ihm über die erste Zeit helfen. Ihr Kind bewegt sich immer noch rege. Da in der 32. SSW im Bauch aber immer weniger Platz ist, tritt und stösst der Nachwuchs etwas langsamer.

32. SSW Ultraschall: Das ist zu sehen

Rund 41 Zentimeter Länge misst ein Baby in der 32. SSW. Sein Gewicht Baby liegt bei ungefähr 1.800 Gramm. Bei beidem ist aber noch Luft nach oben: Bei der Geburt ist ein Kind im Schnitt 51 Zentimeter lang und 3.500 Gramm schwer.

32. SSW: Das verändert sich bei Ihnen

Vielleicht hat sich Ihr Kind in der 32. SSW schon gedreht. Dann kann es sein, dass es mit den Füsschen auf Ihr Zwerchfell drückt. Das merken Sie, wenn Sie kurzzeitig Atemnot bekommen.

Eventuell zeigt sich bei Ihnen um die SSW 32 ein flächiger roter Hautausschlag, der unter anderem durch die starke Dehnung der Haut, gepaart mit hormonbedingter Trockenheit, entstehen kann. Normalerweise verschwindet er von alleine wieder. Sprechen Sie aber lieber mit Ihrer Hebamme, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber, um eine ernsthafte Erkrankung oder eine Allergie auszuschliessen.

32. SSW: Das ist jetzt wichtig

So schön es ist, endlich Eltern zu werden – es ist auch mit etwas Bürokratie verbunden. Damit diese nach der Geburt keinen zusätzlichen Stress auslöst oder Sie vielleicht sogar in finanzielle Engpässe bringt, können Sie bereits in der 32. SSW einiges an Papierkram erledigen. So können Sie bereits jetzt Ihr Kind bei der Krankenversicherung anmelden. Nach der Geburt muss das Baby innerhalb von drei Tagen beim Zivilstandsamt angemeldet werden. Erkundigen Sie sich schon jetzt, welche Unterlagen Sie dafür benötigen. Das spart in den ersten Lebenstagen Ihres Babys Zeit und Nerven.

Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, der andere Elternteil kann sich für zwei Wochen von der Arbeit befreien lassen. Bei Elternteile erhalten in dieser Zeit in der Regel 80 Prozent ihres Gehalts oder Lohns.

Unverheiratete Elternpaare können sich darüber hinaus in der 32. SSW schon beim Zivilstandsamt um die Kindesanerkennung durch den anderen Elternteil und um die gemeinsame elterliche Sorge kümmern.

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:
Carola Felchner
Carola Felchner

Carola Felchner ist freie Autorin in der NetDoktor-Medizinredaktion und geprüfte Trainings- und Ernährungsberaterin. Sie arbeitete bei verschiedenen Fachmagazinen und Online-Portalen, bevor sie sich 2015 als Journalistin selbstständig machte. Vor ihrem Volontariat studierte sie in Kempten und München Übersetzen und Dolmetschen.

Quellen:
  • Bundesamt für Justiz, Kindesanerkennung durch den Vater, Stand: 16.06.2022, unter: www.bj.admin.ch (Abrufdatum: 20.07.2023)
  • Bundesamt für Sozialversicherungen, Mutterschaftsentschädigung, Stand: 08.12.2022, unter: www.bsv.admin.ch (Abrufdatum: 19.07.2022)
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elternzeit, unter: www.familienportal.de (Abrufdatum: 19.07.2023)
  • Höfer, S. & Scholz, A.: Meine Schwangerschaft, Gräfe und Unzer Verlag, 4. Auflage, 2015
  • Höfer, S. & Szász, N.: Hebammen-Gesundheitswissen, Gräfe und Unzer Verlag, 2012
  • Institute of Medicine: Weight Gain During Pregnancy: Re-examining the Guidelines, National Academies Press 2009
  • Kainer, F. & Nolden, A.: Das große Buch zur Schwangerschaft, Gräfe und Unzer Verlag, 11. Auflage, 2016
  • Österreichische Arbeiterkammer, Elternkarenz, unter: www.arbeiterkammer.at (Abrufdatum: 19.07.2023)
  • Österreich-Plattform Österreich.gv.at, Wochengeld, Stand: 01.01.2023, unter: www.oesterreich.gv.at (Abrufdatum: 19.07.2023)
  • Schweizerische Eidgenossenschaft, Mutterschaftsurlaub und Vaterschaftsurlaub, unter: www.ch.ch (Abrufdatum: 20.07.2023)
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