SSW 13
Willkommen im zweiten Trimester! Es beginnt mit der 13. SSW. Entwicklung und Fähigkeiten des Fötus schreiten nun flott voran. Und noch etwas beginnt endlich, ganz langsam zu wachsen in der 13. SSW – Ihr Bauch, der Sie bald für alle als werdende Mama erkennbar machen wird. Erfahren Sie hier, welches später kräftige Organ Ihres Kindes anfängt, sich in SSW 13 zu entwickeln, und warum Sie sich beim Essen einen kleinen Nachschlag genehmigen dürfen.
13. SSW: So entwickelt sich Ihr Baby
Achtung, jetzt wird es hart: Die bisher eher geleeartigen Knochen des Fötus verfestigen sich in der 13. SSW und den folgenden Wochen immer weiter. Die vollständig ausgebildeten Organe sind noch dabei, zu ihrer vollen Funktionstüchtigkeit heranzuwachsen. Vor allem ein Organ Ihres Kindes werden Sie später noch sehr intensiv bemerken: seine Stimmbänder. Diese beginnen sich in der 13. SSW im Kehlkopf zu entwickeln.
13. SSW Ultraschall: Das ist zu sehen
Das kleine Wesen wiegt zwischen 14 und 18 Gramm in der 13. SSW. Seine Grösse beträgt jetzt ungefähr sechs Zentimeter. Man kann im Ultraschallbild in der 13. SSW die Rippen, Bein- und Beckenknochen erkennen.
Auch schlucken kann ein Baby in der 13. SSW bereits – ein Vorgang, den man jetzt manchmal sogar im Ultraschall beobachten kann. Ebenfalls sichtbar sind so etwas Ähnliches wie Atembewegungen, also das Heben und Senken des Brustkorbs. Wirklich atmen tut der Fötus natürlich noch nicht. Die Sauerstoffversorgung Ihres Kindes sichern Sie ja über die Nabelschnur. Die Bewegungen sind aber trotzdem wichtig, damit sich die Lunge richtig ausbilden kann.
13. SSW: Das verändert sich bei Ihnen
Wieder ist eine Etappe geschafft. Mit der 13. SSW beginnt das zweite Trimester. Hatten Sie bisher nicht übermässig mit Übelkeit zu kämpfen, sind Sie um etwa drei Kilo schwerer geworden. Der Hosenbund spannt vermutlich schon etwas, und ohne Shirt vor dem Spiegel sieht man in der 13. SSW einen kleinen Bauchansatz.
Von nun an ist Ihr Energiebedarf um etwa 300 Kalorien täglich erhöht. Das heisst, ein Käse- oder Wurstbrot mehr ist drin, aber kein Fressgelage. Gewachsen sein dürften auch Ihre Brüste. Vielleicht tritt sogar schon etwas Milch als klares, gelbliches Sekret aus.
Eigentlich bildet sich diese sogenannte Vormilch erst um die 21. SSW. Bei manchen Frauen kann dies allerdings auch schon früher passieren. Weiche Stilleinlagen können bei vorzeitigem Milchfluss helfen, ebenso wie Quarkpackungen oder Kühlpads, wenn Ihre Brüste unangenehm spannen sollten. Sparen Sie beim Kühlen aber die empfindlichen Brustwarzen aus.
chfluss helfen, ebenso wie Quarkpackungen oder Kühlpads, wenn Ihre Brüste unangenehm spannen sollten. Sparen Sie beim Kühlen aber die empfindlichen Brustwarzen aus.
13. SSW: Das ist jetzt wichtig
An sich gibt es keinen festgeschriebenen Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen müssen. Behalten Sie es noch für sich, haben Sie allerdings auch keinen Anspruch auf diverse arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen, wie sie das Arbeitsgesetz vorsieht.
Die 13. SSW ist aber ein guter Zeitpunkt, Ihrem Arbeitgeber von Ihrer Schwangerschaft zu erzählen. Das Fehlgeburtsrisiko ist nun gegenüber den ersten Wochen der Schwangerschaft deutlich gesunken. Ihr Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Sie risikofrei und mit genügend Ruhepausen arbeiten können – wie es im Arbeitsgesetz vorgeschrieben ist.
Schwangere Frauen arbeiten in der Schweiz grundsätzlich bis zur Geburt. Bei medizinischer Notwendigkeit oder wenn die Frau in ihrer Arbeit ungenügend geschützt ist, kann der betreuende Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausstellen.
Zudem darf Ihnen laut Gesetz während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt Ihr Arbeitsplatz nicht gekündigt werden. Acht Wochen nach dem errechneten Termin haben Sie als werdende Mami Beschäftigungsverbot. Nach der Geburt können Sie einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen anschliessen, bevor Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Erwerbstätige Väter haben Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.
Autoren- & Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.
- Bundeskanzleramt Österreich, Mutterschutzgesetz, Stand: 13.07.2023, unter: www.ris.bka.gv.at (Abrufdatum: 13.07.2023)
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Elternkarenz, Stand: 15.07.2022, unter: www.bmaw.gv.at (Abrufdatum: 14.07.2023)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Stand: 30.09.2021, unter: www.bmfsfj.de (Abrufdatum: 14.07.2023)
- Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz: „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ vom 23. Mai 2017 (Abrufdatum: 14.07.2023)
- Höfer, S. & Scholz, A.: Meine Schwangerschaft, Gräfe und Unzer Verlag, 4. Auflage, 2015
- Kainer, F. & Nolden, A.: Das große Buch zur Schwangerschaft, Gräfe und Unzer Verlag, 11. Auflage, 2016
- Österreichische Arbeiterkammer, Ratgeber Mutterschutz, Stand: Jänner 2023, unter: www.arbeiterkammer.at (Abrufdatum: 14.07.2023)
- Schweizerische Eidgenossenschaft, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Broschüre Mutterschutz, Stand: 2021, unter: www.seco.admin.ch (Abrufdatum: 14.07.2023)
- Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.familienplanung.de (Abrufdatum: 14.07.2023)