Digitaler Impfpass

Von , (Bio-)Chemiker
Dr. Maximilian Reindl

Maximilian Reindl studierte Chemie und Biochemie an der LMU in München und ist seit Dezember 2020 Mitglied der NetDoktor-Redaktion. Er arbeitet sich für Sie in medizinisch-naturwissenschaftliche und gesundheitspolitische Themen ein, um diese gut verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten.

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Der elektronische Impfpass soll als Teil der elektronischen Patientenakte übersichtlich alle Daten zu Ihren Impfungen bereithalten. Seine Nutzung ist freiwillig. Im Zuge der Corona-Pandemie gibt es zudem eine Besonderheit: den digitalen Impfnachweis. Er dient vorübergehend als Möglichkeit, den eigenen Impfstatus gegen das Coronavirus nachzuweisen. Alles was über die Einführung des E-Impfpass und des digitalen Impfnachweises bekannt ist, und in welchen Fällen der gelbe, gedruckte Impfpass weiterhin nötig sein könnte, lesen Sie hier.

Reisen mit Handy statt Papierimpfpass

Was ist der digitale Impfpass?

Der digitale oder auch elektronische Impfpass (E-Impfpass) enthält die gleichen Informationen wie der derzeit gültige gelbe Impfpass in Papierform.

Über den digitalen Impfpass werden künftig alle Informationen zu Ihren Impfungen in Ihrer Elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt. Dazu gehören die Art der Impfung, das Datum Ihres Impftermins, die Impfdosis samt Chargen-Nummer sowie die individuelle Signatur Ihres impfenden Arztes.

Wofür braucht man den E-Impfpass?

Der elektronische Impfpass wird auf Ihren Wunsch als freiwillige Funktion der elektronischen Patientenakte (ePA) freigeschaltet. Als Teil der ePA enthält er auch Ihre Versichertendaten – also unter anderem Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum.

Darüber hinaus ermöglicht der E-Impfpass es, Impfdaten mit Gesundheitsinformationen aus anderen Bereichen zusammenzuführen. So liegen Ihrem Arzt künftig Informationen zu Ihrer Impfgeschichte, bereits durchgemachten (meldepflichtigen) Infektionskrankheiten oder Angaben zu chronischen Krankheiten wie auch Allergien gebündelt vor. Damit hätte Ihr Arzt bei einem anstehenden Impftermin alle relevanten Informationen vorliegend, um Sie optimal zu versorgen.

Diese Zusammenführung Ihrer Gesundheitsdaten erfolgt nur, wenn Sie dem aktiv zustimmen und erst dann, wenn Sie die nötigen Zugriffsrechte erteilen. Wie dieses sogenannte Zugriffsmanagement im Einzelnen ausgestaltet wird, ist jedoch zum jetzigen Stand offen.

Was passiert mit dem gelben (analogen) Impfpass?

Der gedruckte gelbe Impfpass ist ein international anerkanntes, dreisprachiges Dokument nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der elektronische Impfpass hingegen beschränkt sich vorerst nur auf Deutschland. Das „gelbe Heft“ bleibt also insbesondere für Reisende weiterhin ein wichtiges Dokument.

Wer beispielsweise in bestimmte Länder in Teilen Afrikas oder Asiens reisen möchte, muss unter Umständen eine Gelbfieber-Impfung bei der Einreise nachweisen. Wann ein solcher Nachweis notwendig ist, hängt unter anderem von der Region und der Art der Reise ab.

Weitere Informationen zu den Themen „Welche Impfungen brauchen Sie?“, „Welche (Reise-)Impfungen sind nötig?“ und „Welche Impfungen sind in der Schwangerschaft angeraten?“, finden Sie in unserem Dossier Impfungen.

Wann kommt der E-Impfpass?

Der elektronische Impfpass soll ab dem 01. Januar 2022 verfügbar sein. Seine Nutzung ist – ebenso wie die elektronische Patientenakte selbst – freiwillig.

Wie funktioniert der E-Impfpass?

Sofern Sie Ihrem Arzt die erforderlichen Zugriffsrechte einräumen, legt dieser bei jeder erfolgten Impfung einen entsprechenden Eintrag in Ihrer ePA an.

Berechtigung nur im direkten Arzt-Patienten-Kontakt

Dabei erfolgt der Zugriff auf Ihren E-Impfpass analog zur elektronischen Patientenakte: Ihr Arzt kann die Daten nur im direkten Kontakt mit ihnen bearbeiten, nachdem Sie ihm die nötigen Berechtigungen in Ihrer ePA-App erteilt haben. Ihr Arzt muss sich zudem am sogenannten E-Health-Konnektor durch seinen Heilsberufsausweis (eHBA) ausweisen, um Zugriff auf die Daten zu bekommen.

Zugriff auf die eigenen Daten über die ePA-App

Sie selbst haben jederzeit Zugang auf Ihre Gesundheitsdaten. Diese können Sie über Ihre entsprechende ePA-App einsehen. Dazu benötigen Sie ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet) und die entsprechende ePA-App, die Ihre Krankenversicherung bereitstellt.

Was sind die Vorteile des E-Impfpass?

Die Umstellung auf den elektronischen Impfpass bietet Ihnen einige Vorteile:

  • Vollständige, standardisierte Dokumentation
  • Bessere Nachvollziehbarkeit Ihrer Impfgeschichte
  • Alle Impfungen gebündelt, auf einen Blick ersichtlich
  • Erinnerungsfunktion für anstehende (Auffrisch-)Impfungen
  • Schutz vor möglichen Impflücken
  • Schutz vor Verlust des Impfpasses (Backup in der ePA)
  • Verwaltung der Gesundheitsdaten über die jeweilige ePA-App
  • Fälschungssicherheit

Datenschutz – wo werden meine Daten gespeichert?

Als Teil Ihrer ePA greifen auch beim elektronischen Impfpass dieselben hohen Anforderungen an Technik, Berechtigungs- wie Verschlüsselungskonzepte. Dies schützt Ihre Daten bestmöglich vor dem Zugriff Dritter. Die rechtliche Grundlage bildet dabei das vom Bundestag verabschiedete Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG).

Ihre Gesundheitsdaten werden in der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Die Telematik-Infrastruktur selbst ist ein verschlüsseltes und geschlossenes Netzwerk zu dem nur berechtigte Akteure des Gesundheitswesens Zugriff haben.

Sie allein entscheiden dabei, wer zugreifen kann, und behalten zu jedem Zeitpunkt die Hoheit über Ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten.

Sonderfall: Corona-Impfnachweis

Für die gegenwärtigen Corona-Pandemie hat die Bundesregierung einen zusätzlicher digitaler Impfnachweis entwickeln lassen. Er dokumentiert Ihren Immunstatus in Bezug auf Sars-CoV-2 in Form eines QR-Codes. Dieser wird Ihnen vom impfenden Arzt ausgestellt und ausgedruckt. Anschliessend können Sie ihn auf ihrem Smartphone einscannen und über eine App hochladen.

Der digitale Impfnachweis erleichtert das Reisen während der Corona-Pandemie, ausserdem den Besuch von Veranstaltungen, Kinos, Theatern, Restaurants oder Fitnessstudios, wenn dies aufgrund aktueller Inzidenzen notwendig ist.

Mehr zum lesen Sie im Artikel "digitaler Corona-Impfnachweis".

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:

Maximilian Reindl studierte Chemie und Biochemie an der LMU in München und ist seit Dezember 2020 Mitglied der NetDoktor-Redaktion. Er arbeitet sich für Sie in medizinisch-naturwissenschaftliche und gesundheitspolitische Themen ein, um diese gut verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten.

Quellen:
  • Antworten des Bundesgesundheitsministerium auf die häufigsten Fragen zum digitalen Impfnachweis, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abgerufen am 27.05.2021)
  • FAQ der Europäischen Kommission zum Digitalen Grünen Nachweis, unter: www.ec.europa.eu (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Informationen des Bundesgesundheitsministerium zum digitalen (Corona-)Impfnachweis, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Informationen rund um die Einführung der ePA mit ihren jeweiligen Funktionen, unter: www.gematik.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Informationen zum elektronischen Impfpass, unter: www.gesund.bund.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Informationen zum elektronischen Impfplan der Patientenakte, unter: www.aerzteblatt.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Informationen zu Reiseimpfungen des Robert-Koch-Instituts, unter: www.rki.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Informationsseite des Robert Koch-Instituts zur CovPass-App, unter: www.digitaler-impfnachweis-app.de (abgerufen am 27.05.2021)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zum elektronischen Impfpass, unter: https://mio.kbv.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Meinungsbeitrag der Plattform Netzpolitik.org zu einem zentralen Impfregister, unter: www.netzpolitik.org (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Meldung der Tagesschau „Pläne der EU-Kommission – Wie der Impfnachweis funktionieren soll“ (Stand: 17.03.2021), unter: www.tageschau.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Meldung zum elektronischen Impfpass, unter: www.deutsche-apotheker-zeitung.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Mitteilung der Tagesschau zu „Corona-Maßnahmen in der EU – WHO lehnt geplanten Impfpass ab“ (Stand 05.03.2021), unter: www.tagesschau.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Mitteilung des VfA-Patientenportals zum elektronischen Impfpass, unter: www.vfa-patientenportal.de (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Pressemitteilung der europäischen Kommission zum „Digitalen Grünen Zertifikat“, unter: www.ec.europa.eu (Abgerufen am 26.03.2021)
  • Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum elektronischen Impfpass, unter: www.kbv.de (Abgerufen am 26.03.2021)
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