Kinder-Lebensmittel

Von Irmgard Reichardt
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Krümelmonster, Bärchenwurst, Joghurt im Miniformat: Brauchen Kinder spezielle Lebensmittel?

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Essen für Minis

Krümelmonster, Bärchenwurst oder Joghurt im Miniformat: Mit Lebensmitteln nur für Kinder liesse sich ein ganzer Supermarkt füllen, wobei die Zahl der Produkte auch noch stetig steigt. Das belegte schon vor einigen Jahren eine Untersuchung des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) in Dortmund: Im Jahr 1996 waren rund 80 verschiedene Kinder-Lebensmittel auf dem Markt, im Jahr 2001 schon 244. Heute sind es mit Sicherheit noch wesentlich mehr.

Glaubt man der Werbung, kann der Nachwuchs ohne Zauberflakes und panierte Fischfiguren erst gar nicht gross und stark werden. Dabei werden die Eltern mit Werbeslogans wie "für die Extraportion Milch" und "mit wertvollem Vollkorn" geködert.

Die Kids hingegen lassen sich von der knallbunten Optik, lachenden Pinguinen und dem Plastikflitzer in der Packung Frühstückscerealien anlocken. Köder also für Gross und Klein - eine doppelte Absicherung, damit die meist teuren Produkte auch wirklich im Einkaufswagen landen.

Unnötig und ungesund

Dabei brauchen Kinder gar keine speziellen Lebensmittel, sagen die Experten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Denn vom ernährungsphysiologischen Standpunkt aus dürfen und sollen Kinder nach dem ersten Lebensjahr das Gleiche essen wie Erwachsene - nur eben in anderen Mengen.

Zu viel Zucker und Fett

Kinder-Produkte sind aber nicht nur überflüssig, sondern können den Kleinen sogar schaden. Denn zum einen enthalten sie fast immer sehr viel Zucker und/oder Fett, grosszügig garniert mit Aroma- und Geschmacksstoffen.

Zu viele Vitamine und Mineralien

Zum anderen sind die Frühstückscerealien und Müsliriegel für Kids meist mit reichlich Vitaminen und Mineralstoffen angereichert - vor allem zu Werbezwecken. Wo "mit lebenswichtigem Kalzium" oder "besonders viel Vitamin C" drauf steht, greifen Eltern nämlich gerne zu - in der Hoffnung, ihren Sprösslingen etwas Gutes zu tun. Doch das Motto "Besser zu viel als zu wenig" gilt bei Vitaminen und Mineralstoffen nicht. Das trifft auch auf die übrigen lebenswichtigen Nährstoffe (Kohlenhydrate, Fette, Eiweisse) zu: So kann zum Beispiel ein Überschuss an fettlöslichem Vitamin A auf Dauer zu trockener Haut, Kopfschmerzen und Erbrechen führen; ein Zuviel an Fetten und Kohlenhydraten lässt die Speckröllchen wachsen und macht aus dem kleinen Mäxchen schnell den dicken Maxe.

Die Summe macht's

Schädlich sind die Tomatensuppe mit den lustigen Tierfiguren oder ein Becher Spezial-Joghurt nur, wenn sich die Kinder-Produkte auf dem täglichen Speiseplan häufen. Die Stiftung Warentest hat es vorgerechnet (test 6/2004): Ernährt sich ein Schulkind einen Tag lang nur von Kinder-Lebensmitteln, nimmt es im Schnitt 124 Gramm Zucker und 64 Gramm Fett auf. Mit selbst zubereiteten Speisen aus normalen Lebensmitteln kommen nur 23 Gramm Zucker und 45 Gramm Fett zusammen. Und dabei muss der Sprössling weder auf Schokokeks noch Pommes (aus dem Backofen) verzichten! Von der Extraportion an Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen in einer gesunden, ausgewogenen Familienmischkost ganz zu schweigen.

Keine Extrawurst

Ab und zu genossen richten Knusperstäbchen und Happy-Joghurt keinen Schaden an. In der Regel sollte es für Kinder aber keine Extrawurst geben, sondern das gleiche Essen wie für Mama und Papa - vorausgesetzt es ist gesund. Und wenn die Kleinen auch noch beim Zubereiten mithelfen dürfen, schmeckt der Naturjoghurt mit selbst geschnippeltem Obst bald besser als die künstliche Mischung aus dem Becher.

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Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

Autor:
Quellen:
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE): www.dge.de (Abruf: 19.11.2018)
  • Themenportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): http://www.kindergesundheit-info.de (Abruf: 19.11.2018)
  • Verband für unabhängige Gesundheitsberatung (UGB): www.ugb.de (Abruf: 19.11.2018)
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